Arbeiten im Ausland – und weiter gut versichert

Mitglieder, die vorübergehend von ihrem Arbeitgeber zum Arbeiten ins europäische Ausland geschickt werden, können AOK-versichert bleiben. Aber was, wenn Sie dauerhaft im Ausland arbeiten oder wohnen wollen? Erfahren Sie hier, was Sie bei Auswanderungsgedanken beachten müssen.
Eine Frau spricht mit einem AOK-Mitarbeiter. Wer nur vorübergehend im Ausland arbeitet, kann bei der AOK krankenversichert bleiben.© AOK

Inhalte im Überblick

    Ziel und Dauer des Aufenthalts sind entscheidend

    Sie möchten vorübergehend im Ausland wohnen oder arbeiten – oder beides? Wollen Sie innerhalb der Europäischen Union (EU) bleiben, oder gar über den großen Teich ziehen? Wie lange soll der Aufenthalt dauern? Diese Fragen sind entscheidend, um den richtigen Versicherungsschutz zu finden. Wenn Sie im europäischen Ausland arbeiten oder wohnen wollen, bieten Ihnen die Seiten der EU-Kommission Informationen rund um die soziale Sicherung. Für andere Länder finden Sie Informationen bei der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland (DVKA).

    Grundsätzlich gilt, dass sich Arbeitnehmer in dem Land versichern müssen, in dem sie ihre Beschäftigung ausüben. Doch hier gibt es Unterschiede, und keine Regel ohne Ausnahme:

    • Leistungen bei Entsendung ins Ausland über die EHIC

      Entsenden Arbeitgeber ihre Mitarbeitenden nur vorübergehend zum Beispiel für ein bestimmtes Projekt ins EU-Ausland, bleiben sie weiterhin in Deutschland krankenversichert. Werden Sie oder familienversicherte Begleitpersonen krank, können Sie mit Ihrer EHIC (Europäische Gesundheitskarte) in allen Staaten der Europäischen Union (EU) sowie in vielen weiteren europäischen Ländern den Arzt aufsuchen. Mit der Türkei, Tunesien, Montenegro, Serbien, Bosnien-Herzegowina und Nordmazedonien gibt es gesonderte Abkommen. Sie benötigen eine Anspruchsbescheinigung, die Sie bei Ihrer AOK erhalten.

      Alternativ können Sie die Rechnung bei Ihrer AOK zur Erstattung einreichen. Sie können wählen, ob Sie sich lieber die im Ausland gültigen Sätze oder die deutschen Sätze unter Abzug von eventuellen Zuzahlungen und Eigenanteilen erstatten lassen möchten.

    • Leistungen bei Entsendung ins Ausland über den Arbeitgeber

      Darüber hinaus erhalten Arbeitnehmer, die von ihrem Arbeitgeber ins Ausland entsandt werden, sowie Familienangehörige, die sie ins Ausland begleiten oder sie dort besuchen, vom Arbeitgeber die gleichen Leistungen wie während der Beschäftigung in Deutschland von der AOK.

      Der Arbeitgeber wendet sich wegen der Kostenerstattung an die AOK und erhält die Kosten bis zu der Höhe erstattet, wie sie in Deutschland entstanden wären. Lassen Sie sich vor Ihrem Auslandsaufenthalt von der AOK beraten und informieren Sie sich beim Spitzenverband der Deutschen Krankenversicherung / Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland (DVKA).

    • Weitere typische Situationen für Arbeitsaufenthalte im Ausland

      Verlegen Sie Ihren Wohn- und Arbeitssitz dauerhaft ins Ausland, sind Sie in der Regel auch dort krankenversichert. Sollten Sie weiterhin in Deutschland wohnen und leben, aber im Ausland arbeiten, gilt ebenfalls: Wer bei einem Arbeitgeber im Ausland einen Job antritt, ist in der Regel auch dort krankenversichert – und zwar unabhängig davon, ob er in diesem Land auch lebt.

    • Versicherungsschutz für Grenzgänger in der Europäischen Union

      Arbeitnehmer, die in Deutschland wohnen und in der Schweiz, in Frankreich oder in einem anderen EU-Land arbeiten, bevorzugen einen umfangreichen Krankenversicherungsschutz. Grenzüberschreitende Beschäftigungsverhältnisse sind vor allem im Dreiländereck üblich, weshalb beispielsweise die AOK Baden-Württemberg individuelle Leistungen für Grenzgänger bereithält. Informieren Sie sich bei Ihrer AOK, welche Möglichkeiten des Versicherungsschutzes es für Grenzgänger in Ihrer Region gibt.

    • Nachweispflicht für Selbstständige im Ausland

      Selbstständige, die grenzüberschreitend tätig sind, müssen die sogenannte A1-Bescheinigung digital beantragen, um im Ausland nachweisen zu können, dass sie deutschem Recht unterliegen. Weitere Infos dazu finden Sie auf den Seiten der DVKA.

    Individuelle Beratung von Ihrer AOK

    Gerne beraten wir Sie ganz individuell, wie Sie während Ihres Auslandsaufenthalts gut abgesichert sind. Außerdem empfehlen wir Ihnen in solchen Fällen immer den Abschluss einer privaten Zusatzversicherung.

    Achten Sie auf eine aktuelle Gesundheitskarte

    Bitte prüfen Sie auch vor einer beruflich bedingten Fahrt ins Ausland, ob die Daten auf Ihrer elektronischen Gesundheitskarte dem aktuellen Stand entsprechen. Besonders wichtig sind die Adresse und das Bild.

    Wir erläutern Ihnen, wie Sie uns im Falle einer Datenänderung Ihre persönlichen Daten mitteilen können.

    Service rund um die Gesundheitskarte (eGK).

    Rundum sorglos: AOK-Versicherungsschutz für Grenzgänger

    Wenn Sie in Deutschland wohnen und in der Schweiz, Frankreich oder einem anderen EU-Land arbeiten, benötigen Sie einen speziellen Krankenversicherungsschutz. Beschäftigungsverhältnisse im Ausland sind vor allem für Bewohner im Dreiländereck üblich. Die AOK Baden-Württemberg bietet auch in diesen speziellen Fällen einen maßgeschneiderten Versicherungsschutz mit einem Tarif, der Ihren Anforderungen entspricht.

    Umfangreicher Service, Leistungen und innovative Angebote: Bei der AOK Baden-Württemberg bekommen Sie als Grenzgänger alles aus einer Hand. Unser Service und unsere Leistungen überzeugen rund 4,6 Millionen Menschen in Baden-Württemberg. Wir bieten Ihnen folgenden Service:

    • Beratung zur individuell optimalen Versicherung: Ob eine freiwillige Versicherung oder ein AOK-Betreuungsauftrag für das Land, in dem Sie arbeiten, besser für Sie ist, das finden wir gemeinsam mit Ihnen heraus.
    • Beratung zum Rückkehrrecht: Wenn Ihr Job im Ausland bald vorbei ist oder die Rente bevorsteht, und sie ins deutsche Versicherungssystem zurückkehren möchten, leiten wir rechtzeitig die notwendigen Schritte ein.
    • Kostenfreie Familienversicherung: Versichern Sie Ihre ganze Familie bei uns. Ehe-, Lebenspartner und Kinder können kostenfrei mitversichert werden.
    • Volle Leistung von Beginn an: Einschränkungen gibt es nicht. Mit Beginn der Versicherung können Sie unsere Leistungen in vollem Umfang nutzen.
    • Unterstützung bei Arbeitsunfähigkeit: Wenn Sie eine freiwillige Versicherung mit Anspruch auf Krankengeld gewählt haben und Ihr Einkommen im Krankheitsfall ganz oder teilweise entfällt, zahlen Sie grundsätzlich keine Beiträge.
    • Individuell passende Angebote: Sie können zusätzliche Leistungs- und Servicepakete in Anspruch nehmen, wie zum Beispiel ProFit – das Prämienprogamm, das AOK-HausarztProgramm oder den AOK-Krankengeldwahltarif.
    • Deutschlandweite Gesundheitsangebote: Als Mitglied können Sie viele Extraleistungen und kostenfreie Vorträge, Kurse und Seminare in den Bereichen Bewegung, Ernährung und Entspannung nutzen.
    • Absicherung im Pflegefall: Ein freiwilliger Versicherungsschutz ist bei der AOK immer mit einer Pflegeversicherung kombiniert. So sind Sie bei Krankheit oder Pflegebedürftigkeit optimal abgesichert.
    • Beiträge nach Einkommen: Wir berechnen unsere Beiträge nach Ihren Einnahmen, nicht nach Ihrem Alter, Geschlecht oder gesundheitlichen Risiken. Das macht unsere Beiträge günstig und für jeden tragbar.

    Gerne berechnen wir Ihren individuellen Beitrag und erklären Ihnen in einem persönlichen Gespräch, welcher Versicherungsschutz für Sie sinnvoll ist. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme in einem KundenCenter in Ihrer Nähe.

    Auslandsreisekrankenversicherung

    Bei Auslandsreisen sollte im Ernstfall – bei Krankheit oder Unfall – die medizinisch notwendige Versorgung ohne Restkostenrisiko gewährleistet sein. Dafür hat die AOK-Baden-Württemberg mit der Allianz einen starken Kooperationspartner an ihrer Seite, der Ihnen eine Reise-Krankenversicherung anbietet.

    Aktualisiert: 11.03.2024

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