Blutzucker messen ohne Stechen mit Real-Time-Messgeräten (rtCGM)

Bei der kontinuierlichen Glukosemessung (engl.: Continuous Glucose Monitoring, CGM) erfasst ein Sensor den Blutzuckerwert. So können Diabetespatienten ihren Blutzucker in Echtzeit messen, ohne sich in den Finger zu stechen. Die AOK unterstützt die Anschaffung der dafür erforderlichen Real-Time-Messgeräte (rtCGM) unter bestimmten Voraussetzungen.
Eine Frau mit einem Sensor für die Blutzuckermessung am Arm schaut aus dem Fenster. Real-Time-Messgeräte sind Hilfsmittel, die die AOK fördert.© iStock / Kosamtu

Inhalte im Überblick

    Real-Time-Messgeräte (rtCGM)

    Die herkömmliche Blutzuckermessung ist mit einem Stich in den Finger verbunden. Bei der kontinuierlichen Glukosemessung (engl.: Continuous Glucose Monitoring, CGM) misst der Diabetespatient den Glukosewert durch einen im Unterhautfettgewebe befindlichen Sensor in Echtzeit („real-time“). Die Messdaten kann der Patient mit einem sogenannten Real-Time-Messgerät (rtCGM) empfangen und auslesen. Bei einigen Verfahren sind die Daten auch über eine Smartphone-App abrufbar.

    Medizinische Voraussetzungen

    Insbesondere Patienten mit einem insulinpflichtigen Diabetes mellitus, die einer intensivierten Insulinbehandlung bedürfen, können Real-Time-Messgeräte beantragen. Hierzu sind enge medizinische Voraussetzungen zu erfüllen, welche mit dem behandelnden Facharzt im Rahmen der individuellen Diabetestherapie besprochen werden können. Besprechen Sie mit Ihrem Facharzt (Diabetologe), ob die kontinuierliche Glukosemessung für Sie geeignet, medizinisch notwendig und zweckmäßiger als die bisher von Ihnen durchgeführte herkömmliche Blutzuckermessung ist.

    Übernimmt die AOK Hessen die Kosten für Real-Time-Messgeräte?

    Die Kostenübernahme für Real-Time-Messgeräte ist an bestimmte Kriterien gebunden. Sie können insbesondere bei der sogenannten intensivierten Insulintherapie oder stark schwankenden Glukosewerten mit häufig notwendiger Messung des Blutzuckers eingesetzt werden.

    Die AOK Hessen trägt die Kosten für die rtCGM-Geräte, sofern die medizinischen Voraussetzungen für eine Versorgung erfüllt sind. Die Abrechnung erfolgt direkt mit dem Hersteller. Sie leisten lediglich die gesetzliche Zuzahlung von 10 Euro monatlich.

    Aktualisiert: 10.04.2024

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