Arzneimittel: Was Versicherte wissen sollten

Bei verschreibungspflichtigen Medikamenten übernimmt die AOK den Großteil der Kosten. Versicherte der Gesundheitskasse leisten nur eine geringe Zuzahlung. Für viele Medikamente hat die AOK Rabattverträge mit Pharmaunternehmen geschlossen. So sorgt die AOK für Beitragsstabilität.
Eine Frau zeigt einem älteren Mann die Packungsbeilage eines Arzneimittels. Die AOK informiert über Medikamente und über Zuzahlungen.© AOK

Inhalte im Überblick

    Zuzahlung für verschreibungspflichtige Medikamente

    In Deutschland ist die Arzneimittelversorgung gesetzlich geregelt. Fast alle Medikamente sind apothekenpflichtig. Einige von ihnen gibt es nur auf Rezept, andere auch ohne.

    Hat Ihnen Ihr Arzt ein rezeptpflichtiges Medikament verordnet, zahlen Sie dafür in der Regel zehn Prozent des Abgabepreises – mindestens jedoch fünf und höchstens zehn Euro.

    In der Praxis heißt das zum Beispiel:

    • Für ein Medikament, das 120 Euro kostet, zahlen Sie 10 Euro.
    • Für ein Medikament, das 80 Euro kostet, zahlen Sie 8 Euro.
    • Für ein Medikament, das 20 Euro kostet, zahlen Sie 5 Euro.

    Auf keinen Fall zahlen Sie mehr, als das Medikament kostet. Das heißt: Kostet das Medikament weniger als fünf Euro, zahlen Sie nur den Preis des Arzneimittels. Die Zuzahlungen gelten auch für Medikamente aus Versandapotheken.

    Hinweis: Medikamente, deren Preis mindestens 20 Prozent unter dem Festbetrag liegt, den die gesetzlichen Krankenkassen erstatten, erhalten Sie oftmals ohne Zuzahlung. Bei diesen Arzneimitteln können Sie so bis zu zehn Euro sparen.

    Hier finden Sie die Liste der zuzahlungsbefreiten Arzneimittel.

    Wann die Zuzahlung für ein Medikament entfällt

    Ohne Zuzahlung erhalten Sie:

    • Medikamente für Kinder unter 18 Jahren
    • Arzneimittel im Zusammenhang mit Schwangerschaft oder Geburt

    Übersteigen die geleisteten Zuzahlungen die Grenze der zumutbaren Belastung, können Sie sich von weiteren Zuzahlungen im entsprechenden Kalenderjahr befreien lassen. Stellen Sie dafür einen Antrag bei der AOK. Für chronisch Kranke in Dauerbehandlung liegt die Belastungsgrenze bei einem Prozent des Bruttojahreseinkommens, für alle anderen Versicherten bei zwei Prozent.

     

    Arzneimittel, die Sie selbst vollständig zahlen

    Die Kosten für rezeptfreie beziehungsweise nicht verschreibungspflichtige Medikamente übernehmen die Krankenkassen in der Regel nicht.

    Ausnahmen:

    • Medikamente für Kinder unter zwölf Jahren oder für Jugendliche mit Entwicklungsstörungen unter 18 Jahren
    • Sie haben eine schwere Erkrankung und das nicht verschreibungspflichtige Medikament gilt als Therapiestandard

    In diesen Fällen sind Medikamente auf einem rosa Kassenrezept zu verordnen.

    Die Krankenkasse zahlt ebenfalls keine Medikamente, deren therapeutischer Nutzen nicht abschließend nachgewiesen ist oder die als unwirtschaftlich gelten.

    Medikamente: Das regeln die Festbeträge

    Festbeträge für Arzneimittel werden vom Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen für alle Krankenkassen einheitlich festgelegt. Das sind Obergrenzen, bis zu denen die Krankenkassen ein verschriebenes Medikament bezahlen. Liegt der Apothekenverkaufspreis über diesem Festbetrag, müssen die Patienten die Differenz zusätzlich zur regulären Zuzahlung selbst tragen.

    Preisgünstigere Alternativen

    Diese günstigen Arzneimittel zahlt die AOK ebenfalls für Ihre Versicherten:

    • Generika

      Generika, auch Nachahmerprodukte genannt, sind Arzneimittel mit dem gleichen Wirkstoff in der gleichen Dosierung wie im Originalpräparat. Da die Hersteller keine hohen Investitionskosten für die Forschung und Entwicklung der Medikamente haben, sind Generika preisgünstiger als die Originalpräparate. Sie sind aber genauso wirksam, sicher und verträglich wie die Originalarznei.

    • Biosimilars

      Biosimilars sind biotechnologisch hergestellte Arzneimittel. Sie ähneln einem bereits zugelassenen Medikament in ihrer Struktur und haben die gleiche Wirkung. Von Generika unterscheiden sie sich vor allem in der Größe ihrer Moleküle: Biosimilars sind meist große, komplexe Moleküle, Generika eher kleine, einfache Moleküle. Zudem sind Biosimilars nicht völlig identisch mit dem Originalwirkstoff, weshalb sie aufwendigere Zulassungsverfahren erfordern als Generika. Die Wirkung von Biosimilars hingegen ist genauso gut wie beim Originalpräparat. Das bestätigen die Experten der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft.

      Für Forschung und Entwicklung fallen geringere Kosten an als beim Original. Das liegt daran, dass die Wirkstoffe schon lange bekannt und sehr genau erforscht sind. 

    • Medikamente mit Preisnachlass

      Die AOK hat mit Pharmaunternehmen Rabattverträge über Preisnachlässe für bestimmte verschreibungspflichtige Medikamente geschlossen. Diese Verträge ermöglichen uns Einsparungen bei gleicher Qualität. Wenn Ihnen Ihr Arzt ein Medikament verschreibt, ist der Apotheker verpflichtet, das rabattierte Präparat des Vertragsunternehmens abzugeben. Es sei denn, der Arzt vermerkt auf dem Rezept, dass der Patient ein bestimmtes Medikament nehmen soll. Dies ist nur in medizinisch begründeten Einzelfällen möglich.

    • Aut-idem-Regelung

      Ein preisgünstigeres Medikament erhalten Sie auch über die sogenannte Aut-idem-Regelung (lateinisch „oder Gleiches“): Dafür sollte der Arzt bei seiner Verschreibung einzig den Wirkstoff festlegen. In der Apotheke erhalten Sie dann das wirkstoffgleiche günstigere Medikament.

      Mit einem sogenannten Aut-idem-Kreuz auf der Medikamentenverschreibung kann der Arzt den Austausch von Arzneimitteln durch die Apotheke ausschließen. Das ist allerdings nur in medizinisch begründeten Einzelfällen möglich, da der Arzt verpflichtet ist, wirtschaftlich zu verordnen.

    • Keine Rabatte bei rezeptpflichtigen Medikamenten in Versandapotheken

      Im Gegensatz zu rezeptfreien Arzneimitteln ist eine Ersparnis bei rezeptpflichtigen Medikamenten nicht möglich. Die Preise sind gesetzlich festgelegt und deshalb in allen Apotheken gleich. Rabatte sind nicht erlaubt – auch nicht bei einer Bestellung im EU-Ausland. Bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln muss der Kunde das Originalrezept per Post an die Versandapotheke schicken. Deutsche Onlineapotheken rechnen rezeptpflichtige Medikamente direkt mit der AOK ab. Die Zuzahlung geht direkt an die Apotheke: Der Kunde kann sie per Überweisung oder Bankeinzug begleichen. Wer bei einer ausländischen Apotheke bestellt, sollte sich am besten von der AOK die Kostenübernahme bestätigen lassen. Wichtig zu wissen ist außerdem, ob die AOK direkt mit der ausländischen Apotheke abrechnet oder man die Kosten für das Medikament zunächst aus eigener Tasche bezahlen muss und anschließend erstattet bekommt.

    Apotheke in Ihrer Nähe finden

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    Beratung zu Medikamenten am Telefon

    Medizinische Informationen am Telefon – etwa zum Thema Arzneimittel – geben die Experten der AOK.

    Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland beantwortet häufig gestellte Fragen zu verschiedenen Arzneimitteln

    Lesen Sie nachfolgend die Fragen und Antworten zu Biosimilars, Schlafmitteln und Vitamin-K-Antagonisten.

    Häufig gestellte Fragen zu Biosimilars

    • Mein Arzt hat mir ein Biosimilar verordnet. Habe ich dadurch Nachteile?

      Nein, Sie haben dadurch keine Nachteile. Biosimilars enthalten bekannte und bestens erforschte Wirkstoffe, die sich in der Behandlung seit Jahren bewährt haben. Biosimilars sind qualitativ hochwertige Arzneimittel. Qualität, Sicherheit und Wirksamkeit sind in der Europäischen Union durch adäquate Zulassungsanforderungen gewährleistet.

    • Wirken Biosimilars genauso gut wie die Originalpräparate?

      Ja, die Wirkung ist genauso gut wie beim Originalpräparat. Im Juli 2017 wurde die therapeutische Gleichwertigkeit von Biosimilars von den Experten der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) festgestellt und die Verordnung empfohlen.

      Weiterführender Link und weitere Informationen zum Thema finden Sie im Internet unter:

      www.akdä.de

    • Biosimilars sind deutlich preiswerter als Originalpräparate – geht der niedrige Preis nicht zu Lasten der Qualität?

      Die Qualität ist bei Biosimilars genauso gut wie bei Originalpräparaten. Der günstige Preis kommt nur dadurch zustande, dass die Kosten für jahrelange Forschung und Entwicklung entfallen, die bei gänzlich neuen Medikamenten den Großteil der Investitionen ausmachen. Ein zugelassenes Biosimilar und sein Referenzarzneimittel müssen dasselbe Sicherheits- und Wirksamkeitsprofil haben. Die europäische Gesetzgebung legt fest, welche Studien durchgeführt werden müssen, damit das Biosimilar eine Vergleichbarkeit bezüglich Qualität, Sicherheit und Wirksamkeit gegenüber dem Originalpräparat nachweist.

    Häufig gestellte Fragen zu Schlafmitteln

    • Verändert sich mein Schlaf mit zunehmendem Alter?

      Ja, Art und Ausmaß des Schlafens kann sich im Alter verändern. Der Nachtschlaf älterer Menschen wird oft durch Wachphasen unterbrochen. Auch der Schlaftyp verändert sich mit zunehmendem Alter. Man wird abends früher müde, geht früher ins Bett und steht morgens früher auf.

    • Was kann ich selbst tun, um besser zu schlafen?

      Einfache Änderungen Ihrer Lebensgewohnheiten können bei Schlaflosigkeit oft schon Abhilfe schaffen. Nachfolgend finden Sie einige davon aufgelistet:

      • Gehen Sie abends erst ins Bett, wenn Sie müde und schläfrig sind.
      • Verzichten Sie abends auf koffeinhaltige Getränke (Kaffee, Cola, schwarzer Tee) und Alkohol.
      • Die Abendmahlzeit sollte leicht verdauliche Speisen umfassen.
      • Versuchen Sie, tagsüber körperlich aktiv zu sein, oder machen Sie einen Abendspaziergang.

      Versuchen Sie es. Diese einfachen Maßnahmen können nachhaltig und nebenwirkungsfrei zu einem besseren Schlaf führen.

    • Was ist bei der Anwendung von synthetischen Schlafmitteln zu beachten?

      Bevor sie eine Therapie mit Schlafmitteln beginnen, sollten Sie sämtliche nicht medikamentösen Maßnahmen zur Verbesserung Ihrer Schlafqualität ausgeschöpft haben.

      Schlafmittel führen bereits nach kurzer Einnahmedauer zu einer Abhängigkeit und dürfen daher nicht über einen längeren Zeitraum angewendet werden! Dies bedeutet, dass Ihr Arzt Ihnen diese Mittel grundsätzlich nicht über vier Wochen hinaus verordnen darf.

    • Ich nehme bereits seit längerer Zeit Schlafmittel ein. Kann ich diese einfach weglassen?

      Nein, bei Einnahme von Schlafmitteln über einen längeren Zeitraum sollten diese nicht von heute auf morgen abgesetzt werden. Um Entzugssymptome zu vermeiden, empfiehlt sich eine langsame Entwöhnung. Hiermit ist eine fortlaufende Dosisreduktion gemeint. Sprechen Sie mit Ihrem behandelnden Arzt über Ihren individuellen Entwöhnungsplan. Nach erfolgreicher Entwöhnung werden Sie merken – es hat sich gelohnt!

    Häufig gestellte Fragen zu Vitamin-K-Antagonisten

    • Was versteht man unter Vitamin-K-Antagonisten?

      Vitamin-K-Antagonisten (zum Beispiel Marcumar® oder Coumadin® sowie deren Generika) sind eine Gruppe von Wirkstoffen wie Phenprocoumon und Warfarin, die die Blutgerinnung herabsetzen. Oft werden sie auch als Gerinnungshemmer bezeichnet.

      Vitamin-K-Antagonisten werden seit vielen Jahren zur Vermeidung von Blutgerinnseln bei bestimmten Erkrankungen (beispielsweise Vorhofflimmern, Thrombose, Lungenembolie, Ersatz einer Herzklappe) eingesetzt. Das Wirkungs- und Nebenwirkungsprofil dieser Wirkstoffgruppe ist durch den jahrelangen Einsatz daher sehr gut bekannt und erforscht.

    • Wie funktioniert eine Therapie mit Vitamin-K-Antagonisten?

      Um die Therapie individuell auf Sie abzustimmen, kontrolliert Ihr behandelnder Arzt regelmäßig den sogenannten INR- (INR = International Normalized Ratio) oder Quickwert. Die Kontrolle dieses Wertes gibt Rückschlüsse auf die Wirkung Ihres Vitamin-K-Antagonisten, wodurch dessen Dosis stets an Ihren konkreten Bedarf angepasst werden kann.

    • Habe ich Nachteile, wenn mein Arzt mir einen Vitamin-K-Antagonisten und nicht ein neues blutverdünnendes Arzneimittel verordnet?

      Nein, Sie haben dadurch keine Nachteile. Wie bereits erwähnt, handelt es sich beim Einsatz von Vitamin-K-Antagonisten um eine seit vielen Jahren etablierte und erprobte Therapie. Die regelmäßigen Kontrollen des INR- oder Quickwertes ermöglichen nicht nur eine engmaschige Überwachung Ihrer Blutgerinnung, sondern auch eine mögliche, zeitnahe Anpassung auf Ihren aktuellen Medikationsbedarf. Durch die individuelle Dosierung kann das Risiko von Blutungen und Blutgerinnseln im Gleichgewicht gehalten werden.

    • Welche medizinischen Empfehlungen gibt es zu dem Thema?

      Die Experten der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft empfehlen in Ihrem Leitfaden „Orale Antikoagulation bei nicht valvulärem Vorhofflimmern“ Patienten, die gut auf einen Vitamin-K-Antagonisten eingestellt sind, nicht auf einen der neuen blutgerinnenden Wirkstoffe umzustellen.

      Weiterführender Informationen zum Thema finden Sie im Internet unter:

      www.akdä.de

    Aktualisiert: 07.05.2024

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