Krankentagegeld-Zusatzversicherung: Sicheres Einkommen im Krankheitsfall

Sollten Arbeitnehmer einmal krankheitsbedingt ausfallen, sind Arbeit­geber gesetzlich dazu verpflichtet, ihnen bis zu sechs Wochen lang den Lohn fortzuzahlen. Danach greift die gesetzliche Krankenversicherung, doch die zahlt nicht den vollen Betrag. Mit einer Krankentagegeld-Zusatzversicherung der AOK erhalten Sie die Lohnersatzleistung auch bei längerer Arbeitsunfähigkeit in voller Höhe ausgezahlt.
Ein Arbeitnehmer steht in einer Werkstatt. Bei Krankheit erhält er mit der AOK-Krankentagegeld-Versicherung auch nach sechs Wochen noch die Lohnersatzleistung.© AOK

Inhalte im Überblick

    Dauerhaft abgesichert mit einer Krankentagegeld-Zusatzversicherung der AOK

    Gesetzlich Versicherte bekommen von ihrer Krankenkasse nach sechs Wochen Verdienstausfall nur ein Kranken­geld von circa 78 Prozent ihres Netto­einkommens. Wenn Sie privat versichert sind, müssen Sie den Verdienst­ausfall ab dem 43. Tag selbst absichern.

    Mit jedem Krank­heits­tag ent­stehen Ein­kommens­verluste, die bei längerer Arbeits­unfähig­keit schnell zur Existenz­bedrohung werden können. Denn während ein Groß­teil der Ein­nahmen wegbricht, fallen laufende Kosten wie zum Beispiel für Miete, Versicherungen und private Lebens­haltung weiter an. Damit keine Versorgungslücke entsteht, können Sie sich mit einer privaten Kranken­tage­geld­versicher­ung absichern.

    Ihre Vorteile

    • Lohnfortzahlung bei längerer Krankheit: Gleichen Sie Ihr fehlen­des Ein­kommen aus.
    • Sichern Sie sich ideal ab – egal ob Sie privat oder gesetz­lich versichert sind.
    • Auf Sie zuge­schnitten: Als Arbeit­nehmer beginnt die Kranken­tage­geld­leistung mit dem Ende der Lohn­fort­zahlung durch den Arbeit­geber.

    So funktioniert's

    • Ihr Arbeitgeber zahlt Ihnen im Krankheitsfall mindestens die ersten sechs Wochen Ihr Gehalt normal weiter.
    • Anschließend erhalten Sie Krankengeld von Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung. Das Krankengeld ist allerdings geringer als das Arbeitseinkommen. Die Lösung: ein Krankentagegeld bei einer privaten Krankenversicherung.
    • Wenn Sie privat krankenversichert sind, erhalten Sie nicht automatisch ein Krankentagegeld. Sie benötigen jedoch einen Verdienstausgleich, sobald die Lohnfortzahlung Ihres Arbeitgebers endet.

    Das leistet die Krankentagegeld-Zusatzversicherung der AOK Bayern

    In Kooperation mit der Allianz bietet die AOK Bayern eine umfassende Krankentagegeld-Versicherung an. Mit der Zusatzversicherung haben Sie die Möglichkeit, das Leistungsspektrum der gesetzlichen Krankenversicherung flexibel und nach Ihren Wünschen zu ergänzen.

    Der Tarif im Überblick

    Mit der Krankentagegeld-Versicherung sind Sie finanziell bestens abgesichert.

    • Keine Leistungshöchstdauer: Sie bekommen Ihr versichertes Krankentagegeld so lange, bis Sie wieder arbeiten können, oder wenn Sie auf nicht absehbare Zeit als berufsunfähig gelten. Die vereinbarte Leistung beginnt ab der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit und nach der damit verbundenen sechswöchigen Übergangszeit.
    • Steuerfrei: Sie erhalten das Krankentagegeld steuerfrei für jeden Tag der Arbeitsunfähigkeit – auch an Sonn- und Feiertagen.
    • Europaweite Geltung: Ihre Krankentagegeld-Versicherung gilt auch, wenn Sie Ihren Wohnsitz innerhalb der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraums wechseln sowie bei einem Umzug in die Schweiz.

    Neugierig geworden?

    Versicherte der AOK Bayern profitieren durch die Zusammenarbeit mit der Allianz Private Krankenversicherung von besonderen Bedingungen für die Versicherung und Preisvorteilen.

    Rufen Sie uns unter 089 22844050 an.

    Hinweise

    Maximaler Tagessatz: Der Tagessatz darf zusammen mit sonstigen Krankentage- und Krankengeldern das zugrunde liegende Nettoeinkommen nicht übersteigen.

    Übergangszeit oder Karenzzeit: Die Karenzzeit ist allgemein eine Wartezeit. Bei der Krankentagegeld-Versicherung meint Karenzzeit die Zeit vom ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit bis zu dem Tag, ab dem das Krankentagegeld bezahlt wird.

    Einkommensänderung: Bitte teilen Sie der Allianz mit, wenn sich Ihr Einkommen verringert. Sind Sie Arbeitnehmer und hat sich Ihr Einkommen erhöht, können Sie Ihr Krankentagegeld innerhalb von zwei Monaten ab dem Zeitpunkt der Einkommenserhöhung ohne Gesundheitsprüfung anpassen.

    Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB): Diese Information kann Ihnen nur einen Überblick über die Leistungen geben. Für Ihren Versicherungsschutz sind die aktuellen AVB bei Vertragsabschluss maßgeblich.

    Aktualisiert: 27.03.2024

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