Besondere ambulante augenchirurgische Versorgung

Um ihren Versicherten flächendeckend eine qualitativ hochwertige Versorgung anbieten zu können, hat die AOK Bayern mit dem Bundesverband Deutscher Ophthalmochirurgen (BDOC) zum 1. April 2015 einen besonderen Versorgungsvertrag nach § 140a SGB V zur Behandlung von speziellen Augenerkrankungen abgeschlossen. Der Vertrag umfasst die intravitreale Therapie und bietet den eingeschriebenen Versicherten zahlreiche Vorteile.

Ihre Vorteile als AOK-Kunde

  • kostenfreie Zusatzleistungen mit Verlaufskontrolle mittels OCT über die Regelversorgung hinaus
  • Koordination des Behandlungsablaufes durch den betreuenden Augenarzt
  • Werktägliche Sprechstunde, zusätzlich eine Abendsprechstunde (bis 20 Uhr) pro Woche
  • Begrenzung der Wartezeit bei vorab vereinbarten Terminen auf möglichst 30 Minuten, taggleiche Behandlung bei akuten Fällen
  • Flächendeckende, bayernweit einheitliche, qualitativ hochwertige Behandlung durch hohe qualitative Anforderungen an die teilnehmenden operierenden Augenärzte und ihre Praxisausstattung wie z. B.: Fortbildungspflichten, besondere apparative oder medizintechnische Ausstattung, Pflicht zum Nachweis der Erfahrung in der intravitrealen Therapie

Gut zu wissen …

Die Teilnahme an der besonderen ambulanten augenchirurgischen Versorgung steht allen Versicherten der AOK Bayern offen, die die Voraussetzungen des Vertrages erfüllen.  

Mit Unterzeichnung der Teilnahmeerklärung erklären Sie sich mit den Teilnahmebedingungen einverstanden und binden sich an den Vertrag und den von Ihnen gewählten Augenarzt für ein Jahr.

Darum geht es bei der ambulanten augenchirurgischen Versorgung

Versicherte der AOK Bayern können am Vertrag teilnehmen, wenn sie an folgenden Erkrankungen leiden und bei denen nach dem aktuellen medizinischen Kenntnisstand eine intravitreale Therapie angezeigt ist:  

  • feuchte altersbedingte Makuladegeneration (AMD)
  • diabetisches Makulaödem (DMÖ)
  • Makulaödem infolge eines retinalen Venenverschlusses (RVV)
  • choroidale Neovaskularisation (CNV bei Angioid Streaks und CNV infolge pathologischer Myopie)
  • proliferative diabetische Retinopathie (PDR)
  • nichtinfektiöse Uveitis

Bei diesen Erkrankungen entstehen unter der Netzhautmitte krankhafte Blutgefäße, aus denen Flüssigkeit oder Blut unter und in die Netzhaut austritt. Ein Botenstoff regt das Wachstum dieser Gefäße an und fördert den weiteren Flüssigkeitsaustritt. Werden diese Erkrankungen nicht therapiert, muss mit einer deutlichen Verschlechterung des Sehvermögens bis hin zur Erblindung, gerechnet werden. Durch die Injektion von Medikamenten in das Innere des Auges kann der Krankheitsverlauf positiv beeinflusst werden. Das Gefäßwachstum und der Flüssigkeitsaustritt können häufig aufgehalten werden, sodass das Fortschreiten der Krankheit verhindert werden kann.  

Die intravitreale Injektion bezieht sich auf die im Rahmen einer sogenannten intravitrealen Therapie erforderlichen medizinischen Leistungen. Gegenstand ist neben der intravitrealen Injektion auch die unmittelbare postoperative Nachsorge und die Verlaufskontrolle mittels optischer Kohärenztomographie (OCT). Bei der optischen Kohärenztomographie handelt es sich um ein bildgebendes Verfahren zur Untersuchung des Augenhintergrundes. Die OCT ermöglicht es, die verschiedenen Schichten der Netzhaut detailliert darzustellen. Die OCT ist im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung derzeit nur für zwei Erkrankungen (AMD und DMÖ) enthalten und wird den Versicherten darüber hinaus üblicherweise als individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) privat in Rechnung gestellt. Im Rahmen des Vertrages werden von der AOK Bayern für eingeschriebene Versicherte die Kosten der Untersuchung für alle o. g. Erkrankungen übernommen. 

AOK-Clarimedis

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Aktualisiert: 08.06.2022

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