Hilfsmittel

Von der Allergikerbettwäsche über Gehhilfen bis hin zu Digitalen Gesundheitsanwendungen und Inkontinenzartikeln – hier finden Sie die wichtigsten Hilfsmittel und die zugehörigen Leistungen der AOK auf einen Blick.
Ein Mann sitzt im Bett und muss niesen. Bei einer Hausstaubmilbenallergie der AOK in bestimmten Fällen die Kosten für spezielle Bettwäsche.
Allergikerbettwäsche: Die AOK übernimmt in bestimmten Fällen die Kosten.
Eine Mutter zieht ihrem Kind einen Neurodermitis-Overall an. Diese Mittel lindern Beschwerden bei Neurodermitis.
Neurodermitis-Overalls gehören zu den Kulanzleistungen.
Ein Arzt misst den Blutdruck bei einem Patienten. Blutdruckmessgeräte sind wichtig, um Werte selbst zu überwachen.
Ein Blutdruckmessgerät ist wichtig, um den Blutdruck selbst überwachen zu können.
Zur Blutzuckermessung wird ein Tropfen Blut aus dem Finger entnommen. Blutzuckermessgeräte unterstützen Diabetes-Patienten.
Ein Blutzuckermessgerät ist ein Hilfsmittel für Patienten mit Diabetes mellitus.
Eine Frau nutzt als Unterstützung beim Gehen einen Rollator. Gehhilfen erleichtern den Alltag von Patienten.
Hilfsmittel wie Gehhilfen können den Alltag erleichtern und dienen der Förderung und Sicherung der Mobilität.
Eine Frau trägt beim Sport auf einer Yogamatte Kompressionsstrümpfe. Diese zählen zu den Hilfsmitteln.
Kompressionsstrümpfe zählen zu den anerkannten Hilfsmitteln zur Kompressionstherapie.
Eine Frau legt eine orthopädische Schuheinlage in einen Ballerina-Schuh. Die AOK übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten.
Orthopädische Schuheinlagen beheben Fehlstellungen der Füße. Diese Leistungen übernimmt die AOK.
Inkontinenzartikel sind zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel bei Blasenschwäche. Das zahlt die AOK.

Pflegeleistungen

Pflegebetten

Pflegebetten sind für Pflegebedürftige eine Erleichterung. Die AOK unterstützt die Finanzierung.

Pflegeleistungen

Pflegehilfsmittel

Pflegehilfsmittel erleichtern den Pflegealltag. So beteiligt sich die AOK an den Kosten.
Brillen, Kontaktlinsen und Sehtests sind wichtige Hilfsmittel und Untersuchungen.

Passendes Hilfsmittel finden

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© iStock / didesign021

Wenn ein Patient durch Krankheit, infolge eines Unfalls oder aufgrund einer altersbedingten Beeinträchtigung nicht mehr in der Lage ist, sich selbständig zu bewegen, zu sehen oder zu hören, dann können ihm bestimmte Hilfsmittel den Alltag erleichtern. Auch bei anderen körperlichen, physiologischen oder psychischen Beeinträchtigungen oder Behinderungen können Hilfsmittel nützlich sein.

Hilfsmittel sind Produkte, die den Menschen in seiner selbstständigen Lebensführung unterstützen und den Alltag erleichtern sollen. Sie sollen den Erfolg einer Krankenbehandlung sichern, eine mögliche Behinderung abwenden, eine bestehende Behinderung ausgleichen oder vorübergehende Beeinträchtigungen überwinden.

Rückgabe von geliehenen Hilfsmitteln bei Ihrer AOK

Sie möchten ein geliehenes Hilfsmittel zurückgeben? Am einfachsten ist es, wenn Sie den Eigentümer des Hilfsmittels direkt kontaktieren und den Rückgabewunsch erklären. Das kann die AOK, das Sanitätshaus oder ein anderer Vertragspartner sein, von dem Sie das Hilfsmittel erhalten haben.

Falls Sie nicht wissen, wer der Vertragspartner ist: In der Regel klebt ein schwer lösbarer, auffälliger Aufkleber an einem geliehenen Hilfsmittel, der Auskunft über den Eigentümer gibt. Bitte wenden Sie sich an die jeweilige Stelle.

Selbstverständlich können Sie jederzeit auch Ihre AOK vor Ort kontaktieren, um sich über den Ablauf der Rückgabe eines geliehenen Hilfsmittels zu informieren oder eine solche zu beauftragen.

Kontakt zur AOK

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  • Was steht im Hilfsmittelverzeichnis?

    Grundsätzlich können die gesetzlichen Krankenkassen nur für die Produkte, die im Hilfsmittelverzeichnis der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gelistet sind, eine entsprechende Leistung für ihre Versicherten anbieten. Im Hilfsmittelverzeichnis der GKV sind alle verfügbaren Hilfsmittel aufgeführt – in Produktgruppen unterteilt. Das Verzeichnis enthält auch Informationen darüber, ob ein Produkt als Hilfsmittel leistungsfähig ist sowie über Mindestanforderungen zur Produktqualität.
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