Gehhilfen – von Handstock bis Rollator

Die AOK übernimmt die Kosten für medizinisch notwendige Gehhilfen wie zum Beispiel Handstöcke, Gehwagen oder Rollatoren, die von einem Arzt verordnet sind. Verträge mit vielen qualifizierten Anbietern garantieren Ihnen eine schnelle, zuverlässige, wohnortnahe und qualitativ hochwertige Versorgung.
Eine Frau nutzt als Unterstützung beim Gehen einen Rollator. Gehhilfen erleichtern den Alltag von Patienten.© iStock / didesign021

Inhalte im Überblick

    Sicherung und Förderung der Mobilität durch Gehhilfen

    Bei eingeschränkter Mobilität erleichtern Gehhilfen den Alltag und verbessern die Lebensqualität. Die AOK übernimmt die Kosten für Gehhilfen, die im Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenversicherung gelistet sind. Dazu zählen:

    • Gehgestelle
    • Gehwagen
    • Hand- und Gehstöcke
    • Unterarmgehstützen
    • Achselstützen
    • fahrbare Gehhilfen wie Deltaräder und Rollatoren

    Das zahlt die AOK für Gehhilfen

    Damit wir die Kosten übernehmen können, benötigen Sie eine Verordnung vom Arzt. Generell gilt für alle Hilfsmittel: Die AOK schließt Verträge mit Leistungserbringern ab. Die Kosten werden für ärztlich verordnete und medizinisch notwendige Hilfsmittel bis zur Höhe des vereinbarten Preises mit den Vertragspartnern übernommen. Das gilt auch für die Kosten der Wartung und Reparatur der Hilfsmittel. Mit dem Rezept können Sie sich direkt an die Vertragspartner wenden.

    Das zahlen Sie dazu

    Generell beträgt Ihre Zuzahlung 10 Prozent der Kosten für Arznei-, Verband- oder Hilfsmittel wie Gehhilfen, jedoch mindestens 5 und höchstens 10 Euro. Das ist gesetzlich für alle Krankenkassen festgelegt. Entscheiden Sie sich für ein Hilfsmittel oder eine Ausstattung, die das Maß des medizinisch Notwendigen überschreitet, tragen Sie die dadurch verursachten Mehr- und Folgekosten selbst. Darüber informiert Sie die AOK gern vorab.

    Was beinhalten die Verträge zur Hilfsmittelversorgung meiner AOK?

    Um eine qualitativ hochwertige Versorgung ihrer Versicherten zu gewährleisten, schließt die AOK für die meisten Hilfsmittel Verträge mit geeigneten Leistungserbringern. 

    Vertragspartner Ihrer AOK sind zum Beispiel Apotheken, Sanitätshäuser, Hörakustiker und Orthopädieschuhmacher. Diese Vertragspartner müssen zur Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen Hilfsmittelversorgung verschiedene Voraussetzungen erfüllen, zum Beispiel hinsichtlich der Produktqualität und bestimmter fachlicher Anforderungen.

    Weitere Informationen über die Hilfsmittel-Verträge und deren Bestandteile erhalten Sie von Ihrer AOK vor Ort. Sprechen Sie uns an.

    Aktualisiert: 11.01.2024

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