Kuren für Kinder

Um chronischen Erkrankungen vorzubeugen und Folgeerkrankungen zu vermeiden, ist es wichtig, Krankheiten bereits im Kindes- oder Jugendalter zu behandeln. Eine Kinderkur, als ambulante oder stationäre Vorsorgemaßnahme, kann ein erfolgreiches Mittel der Wahl sein.
Ein junges Mädchen steht in einem Baumhaus und lächelt. Hinter ihr steht eine Frau. Kuren für Kinder können chronischen Krankheiten vorbeugen.© AOK

Inhalte im Überblick

    Vorsorgemaßnahmen für Kinder

    Vorsorgemaßnahmen können bei Infektanfälligkeit und bei Gefährdung der gesundheitlichen Entwicklung der Kinder sinnvoll sein. Dabei sollten die wohnortnahen ambulanten Behandlungsangebote ausgeschöpft und eine zeitweilige Herausnahme aus dem häuslichen Umfeld notwendig sein.

    • Die ambulante Vorsorgemaßnahme für Kinder

      Was versteht man darunter?

      • Für infektanfällige Kinder ist eine ambulante Vorsorge zur Stärkung der Abwehrkräfte geeignet. Dabei spielen heilklimatische Faktoren eine wichtige Rolle.
      • Sie wählen einen anerkannten Kurort und eine Unterkunft aus.
      • Ihr Kind wird vor Ort von einem sogenannten Badearzt betreut. Dieser bespricht mit Ihnen die notwendigen Behandlungen.
      • Die Behandlungen Ihres Kindes werden durch speziell zugelassene Therapiezentren/ Physiotherapien koordiniert und erbracht. 
    • Die stationäre Vorsorgemaßnahme für Kinder

      Was versteht man darunter?

      • Ihr Kind wird von einem Team unter der Leitung eines qualifizierten Arztes individuell und ganzheitlich betreut.
      • Die Behandlung findet in einer zugelassenen stationären Vorsorgeeinrichtung statt.
      • Dauer: in der Regel mindestens drei Wochen.

    Rehabilitation für Kinder

    Auch Kinder und Jugendliche leiden unter chronischen Erkrankungen. Reicht die ambulante Versorgung durch den Kinder– bzw. Facharzt oder durch andere Therapeuten nicht aus, kann eine spezielle auf Kinder und Jugendliche ausgerichtete Rehabilitationsmaßnahme erforderlich sein. 

    Mehr zu den Leistungen Ihrer AOK zum Thema Kinderreha erfahren Sie hier.

    Mitaufnahme einer Begleitperson

    Ist Ihr Kind noch nicht eingeschult oder aus medizinischen Gründen eine Begleitperson erforderlich, übernimmt die AOK die Kosten.

    Wann empfiehlt sich eine Mutter/Vater-Kind-Kur?

    Bei einer Mutter/Vater-Kind-Kur steht die behandlungsbedürftige Mutter oder der behandlungsbedürftige Vater im Vordergrund. Gesunde Kinder können dabei als Begleitperson mitreisen. Sind die Kinder selbst erkrankt, können sie in der Regel mitbehandelt werden. Allerdings sind diese Behandlungen nicht mit den Behandlungen einer Kinderrehabilitation gleichzusetzen.

    Hier erfahren Sie mehr zu Mutter/Vater-Kind-Kuren.

    So beantragen Sie eine Vorsorgemaßnahme für Ihr Kind

    1. Beratungsgespräch beim Haus- oder Facharzt

    2. Verordnung bei Ihrer AOK einreichen

    3. Bescheid über Kostenübernahme

    1. Beratungsgespräch beim Haus- oder Facharzt

    01/03

    Sie beraten sich mit dem Haus- beziehungsweise Kinder- oder Facharzt. Er wird eine Vorsorgemaßnahme für Ihr Kind verordnen, wenn er sie für medizinisch erforderlich hält.

    Die AOK Nordost übernimmt anteilig die Kosten der Vorsorgemaßnahmen für Kinder

    Für eine ambulante Vorsorgekur

    • Sie lassen sich die Kosten für die Unterkunft, Verpflegung, Fahrten und Kurtaxe quittieren.
    • Sie reichen Ihre Rechnungen im Anschluss ein und erhalten von Ihrer AOK Nordost einen Zuschuss in Höhe von 25 Euro täglich für chronisch kranke Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr für die Dauer der Maßnahme. Bei Kindern über dem vollendeten 6. Lebensjahr bis zur Vollendung des 17. Lebensjahres beträgt der Zuschuss 13 Euro täglich.

     

    Für eine stationäre Vorsorgekur

    • Die Kosten für die Behandlung und Unterkunft Ihres Kindes werden von Ihrer AOK Nordost übernommen.
    • Die Fahrkosten für die An- und Abreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln übernimmt ebenfalls Ihre AOK Nordost.
    • Der Eigenanteil beträgt 10 Prozent, mindestens 5 Euro, höchstens aber 10 Euro pro Fahrt.
    Aktualisiert: 11.01.2024

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