AOK-Hausarztzentrierte Versorgung: Gesundheitsversorgung aus einer Hand

Mit der Hausarztzentrierten Versorgung der AOK (auch AOK-Hausarztprogramm oder Hausarztmodell) ist Ihr Hausarzt oder Ihre Hausärztin Ihre erste Anlaufstelle in Gesundheitsfragen. Er oder sie koordiniert die Behandlung und bindet bei Bedarf einen entsprechenden Facharzt oder Fachärztin ein. So werden Doppeluntersuchungen vermieden und Sie erhalten eine umfassende und optimal abgestimmte Gesundheitsversorgung aus einer Hand.
Ein Mann untersucht einen Patienten mit dem Stethoskop. Mit der Hausarztzentrierten Versorgung (HzV) unterstützt die AOK insbesondere chronisch kranke Patienten.© AOK

Inhalte im Überblick

    Viele Vorteile beim Besuch des Hausarztes oder der Hausärztin

    Anders als in der sogenannten Regelversorgung mit freier Wahl unter allen Ärzten oder Ärztinnen, die Mitglied einer Kassenärztlichen Vereinigung (KV) sind, entscheiden Sie sich im Rahmen der Hausarztzentrierten Versorgung verbindlich für einen Hausarzt oder eine Hausärztin Ihrer Wahl als ersten Ansprechpartner. An die Wahl des Hausarztes oder der Hausärztin sind Sie für mindestens ein Jahr gebunden. Der Hausarzt oder der Hausärztin koordiniert dann sämtliche Behandlungsschritte. Dafür erhalten Sie verbesserte Serviceangebote und haben weitere Vorteile:

    • Optimale Behandlung durch den Arzt oder Ärztin. Ihr Hausarzt oder Ihre Hausärztin berät Sie in allen Behandlungsfragen und entscheidet mit Ihnen gemeinsam den Therapieverlauf.
    • Effiziente Zusammenarbeit. Wenn Sie für Ihre Behandlung einen Facharzt oder eine Fachärztin benötigen, veranlasst Ihr Hausarzt oder Ihre Hausärztin die erforderliche Überweisung und kümmert sich bei Bedarf auch um einen Termin. Einen Augenarzt und eine Augenärztin, einen Frauenarzt und eine Frauenärztin, einen Zahnarzt und eine Zahnärztin, einen Kinder- und Jugendarzt und eine Kinder- und Jugendärztin sowie den ärztlichen Notdienst können Sie weiterhin direkt und ohne Überweisung in Anspruch nehmen.
    • Abstimmung aller Befunde, Therapien und Medikamente. Der Hausarzt oder die Hausärztin führt alle Behandlungsdaten zusammen und sorgt für eine durchgängige Dokumentation.
    • Keine unnötige Arztbehandlung. Doppeluntersuchungen oder unnötige Krankenhausaufenthalte werden durch die Koordination Ihres Hausarztes oder Ihrer Hausärztin vermieden.
    • Qualitativ hochwertig. Behandlungen im Rahmen der Hausarztzentrierten Versorgung orientieren sich an den neuesten medizinischen Leitlinien. Regelmäßige Fortbildungen ermöglichen dem Hausarzt oder der Hausärztin eine Behandlung auf dem aktuellsten medizinischen Stand.

    Die Hausarztzentrierte Versorgung bietet Ihnen zusammengefasst keinerlei Nachteile, sondern nur Vorteile. Möchten Sie dennoch aus dem Programm aussteigen, ist das selbstverständlich möglich.  

    Ganz einfach bei Hausarzt oder Hausärztin anmelden

    Die Teilnahme an der Hausarztzentrierten Versorgung ist freiwillig und kostenlos. Dafür wählen Sie einen an der Hausarztzentrierten Versorgung teilnehmenden Arzt oder eine Ärztin Ihres Vertrauens aus. Oder Sie erkundigen sich direkt bei Ihrer Hausarztpraxis, ob Ihr Arzt oder Ihre Ärztin bereits am Vertrag teilnimmt.  

    Der Hausarzt oder die Hausärztin informiert Sie dann über alle Details. Sie unterschreiben in der Praxis Ihre Teilnahmeerklärung. Mit der Entscheidung für die Hausarztzentrierte Versorgung erklären Sie sich bereit, Ihren gewählten Hausarzt oder Ihre gewählte Hausärztin immer zuerst aufzusuchen, bevor Sie zu anderen Ärzten und Ärztinnen oder einem Facharzt oder einer Fachärztin gehen.

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    Die AOK Niedersachsen bietet eine zusätzliche Vorsorgeuntersuchung für Jugendliche

    Teilnehmende Ärzte und Ärztinnen können bei teilnehmenden Jugendlichen im Alter von 16 oder 17 Jahren einmalig eine zusätzliche Vorsorgeuntersuchung (analog J2) durchführen. 
    So können gesundheitliche Defizite und Risiken wie 

    • Pubertäts- und Sexualstörungen,
    • Haltungsprobleme, 
    • Schilddrüsenfehlfunktionen, 
    • Über- und Untergewicht, 
    • Sozialisations- und Verhaltensstörungen, 
    • Sucht (Alkohol, Nikotin, Substanzen etc.) sowie
    • Medienkonsum

    früh erkannt und behandelt werden. Zudem werden für die Berufswahl relevante Krankheitsbilder angesprochen. Ziel des Moduls ist die Sicherstellung der altersgerechten Entwicklung von Jugendlichen vor dem Einstieg in ein eigenständiges Leben. 

    Zusatzvorteil für Versicherte der AOK Niedersachsen ab 45 Jahre

    Als Teilnehmer des Hausarztmodells der AOK Niedersachsen können Sie,

    • ab 45 Jahren die Vorsorgeuntersuchung Check Up in erhöhter Frequenz, alle 2 Jahre, in Anspruch nehmen sowie,
    • ab 60 Jahren, neben der Erhöhung der Frequenz zur Inanspruchnahme, von weiteren altersbezogenen Inhalten, Untersuchungen und Laborparametern profitieren.

    Diabetesvorsorge

    Um frühzeitig typische Begleiterkrankungen bei Diabetes mellitus zu erkennen und damit das Auftreten von schwerwiegenden Krankheitsstadien zu verhindern oder zumindest deutlich zu verzögern, haben Teilnehmer des AOK-Hausarztprogramms der AOK Niedersachsen, die an einer Diabeteserkrankung leiden, die Möglichkeit der Inanspruchnahme zusätzlicher Vorsorgeuntersuchungen.

    Im Rahmen dieser Vorsorgeuntersuchungen wird das Vorliegen von

    • Störungen der Blasenfunktion,
    • Gefäßschädigungen,
    • Nierenschädigungen und
    • einer Diabetesleber untersucht.

    Bei positivem Befund kann so frühzeitig eine geeignete Therapie eingeleitet werden.

    Sie wollen am AOK-HausarztProgramm teilnehmen, sind aber noch auf der Suche nach einem Hausarzt oder einer Hausärztin? Mit dem AOK-Gesundheitsnavigator finden Sie ganz einfach und schnell den passenden Hausarzt oder die passende Hausärztin in Ihrer Nähe. Geben Sie einfach einen Ort oder eine Postleitzahl in die Suchmaske der Arztsuche ein. Zur Teilnahme entscheiden Sie sich mindestens für ein Jahr. Danach können Sie den Vertrag jederzeit nach Ablauf dieser Mindestbindungsfrist gegenüber Ihrer AOK kündigen.

    Entdecken Sie jetzt die Arztsuche beim AOK-Gesundheitsnavigator.

    Aktualisiert: 12.04.2024

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