Blindenführhunde als Leistung für blinde oder hochgradig sehbehinderte Versicherte

Blindenführhunde sind speziell ausgebildete Hunde, die blinde oder hochgradig sehbehinderte Menschen im Alltag unterstützen und eine gefahrlose Orientierung ermöglichen. Die AOK übernimmt die Kosten für die Anschaffung, Ausbildung und Einarbeitung des Hundes. Sie zahlt zusätzlich eine monatliche Pauschale für die Unterhaltskosten.
Ein Mann geht mit Blindenführhund und Stock die Treppe hinunter. Die AOK übernimmt die Kosten für Blindenführhunde.© iStock / Halfpoint

Inhalte im Überblick

    Blindenhund-Ausbildung in speziellen Schulen

    Im gesetzlichen Sinne blinde oder hochgradig sehbehinderte Menschen können einen Blindenhund als Hilfsmittel beantragen. Für die Auswahl und Ausbildung des Hundes stehen Blindenführhundschulen oder Blindenführhundausbilder zur Verfügung, die über eine Ausbildungserlaubnis gemäß § 11 Tierschutzgesetz verfügen müssen und die gesetzlichen Voraussetzungen nach § 126 SGB V nachgewiesen haben.

    Dort lernen Hund und Halter gleichermaßen und legen gemeinsam die sogenannte Gespannprüfung ab. Die Prüfung ist notwendig, um sicherzugehen, dass beide vor allem in schwierigen Verkehrssituationen oder an Gefahrenstellen zuverlässig zusammenarbeiten.

    Weitere Informationen finden Sie hier

    Mehr zum Thema Blindenhunde finden Sie beim Deutschen Blindenführhundehalterverein e.V..

    Beim Deutschen Blinden- und Sehbehinderten-Verband e. V. (DBSV) erhalten Patienten Hilfe und Beratung.

    Die AOK unterstützt Versicherte mit Informationen zu Sehhilfen und Sehtests.

    Die AOK Nordost zahlt einen Blindenführhund nach Verordnung durch den Arzt

    Die AOK Nordost kann die Kosten für einen Blindenführhund übernehmen, wenn zum Beispiel der Augenarzt den Hund verordnet. Aus der Verordnung muss die Einschränkung der Sehfähigkeit hervorgehen. Der Halter hat außerdem den Hund artgerecht unterzubringen, zu verpflegen und muss regelmäßig mit dem Blindenführhund spazieren gehen können. Auch die persönliche Eignung des Hundehalters und der tägliche Auslauf müssen sichergestellt sein. Zudem muss der Halter ein Orientierungs- und Mobilitätstraining mit dem Langstock absolviert haben.

    Liegen die persönlichen Voraussetzungen und die Verordnung des Arztes vor, dann kann der Betroffene einen Antrag auf einen Blindenführhund stellen. Die AOK vor Ort unterstützt dabei und informiert, mit welchen Blindenführhundschulen ein Versorgungsvertrag besteht.

    Aktualisiert: 11.01.2024

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