Pflegebetten

Pflegebetten bieten einen größeren Komfort für den Pflegebedürftigen und deren Pflegepersonen, wenn die Pflege überwiegend im Bett stattfinden muss. Bei einem festgestellten Pflegegrad ist die Kostenübernahme durch die AOK möglich.
Eine ältere Frau liegt zu Hause auf einem Pflegebett. Eine jüngere Frau neben ihr hält die Hand. Die AOK unterstützt die Finanzierung von Pflegebetten.© AOK

Inhalte im Überblick

    Vorteile von Pflegebetten

    Nicht immer reicht ein handelsübliches Bett, um den besonderen Bedürfnissen einer pflegenden Person gerecht zu werden. Pflegebetten bieten mit besonderer Stabilität und zahlreichen Funktionen Pflegepersonen einen größeren Komfort, zum Beispiel einer höhenverstellbaren Liegefläche. Dadurch können Pflegetätigkeiten auch bequem im Stehen vorgenommen werden.

    Voraussetzungen für die Kostenübernahme

    Für Pflegebedürftige mit einem festgestellten Pflegegrad, die über weite Teile des Tages im Bett gepflegt werden, ist eine Kostenübernahme für ein Pflegebett durch die AOK möglich.

    Ein Pflegebett können Sie formlos bei Ihrer AOK beantragen.

    Diese Leistungen übernimmt die AOK

    Für Hilfsmittel gilt: Die AOK schließt Verträge mit qualifizierten Lieferanten ab und zahlt die Kosten in der vertraglich vereinbarten Höhe.

    Das zahlen Sie dazu

    Ein Pflegebett zählt zu den Hilfsmitteln. Versicherte ab 18 Jahren übernehmen dafür eine Zuzahlung in Höhe von 10 Euro, sofern sie nicht zuzahlungsbefreit sind.

    Alternativen zum Pflegebett

    Anstelle eines Pflegebettes, können am eigenen Bett Zurüstungen angebracht werden, um die Mobilität zu steigern. Dazu zählen Bettgalgen oder Aufrichthilfen.

    Was leistet die AOK Niedersachsen bei Pflegebetten?

    Die AOK Niedersachsen hat mit der Innung für Orthopädie-Technik Niedersachsen/Bremen und der Innung für Orthopädie-Technik Nord einen Vertrag über die Versorgung der Pflegebedürftigen mit Pflegehilfsmitteln (Pflegebetten) geschlossen.

    Hier finden Sie den Vertrag sowie die Auswahl an Pflegebetten (PDF, 144 KB).

    Aktualisiert: 08.04.2024

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