Selbsthilfe – ein starkes Netz

In Selbsthilfegruppen können Betroffene ihre Sorgen teilen und gemeinsam Lösungen finden. Nicht nur bei Depression oder Angststörung ist Selbsthilfe eine wichtige Ergänzung zur Therapie: Der Austausch von Wissen und Erfahrung hilft chronisch kranken und behinderten Menschen und ihren Angehörigen, ihre Situation anzunehmen. Deshalb unterstützt die AOK seit mehr als 30 Jahren die Selbsthilfe (Gruppen, Landes- und Bundesverbände sowie Kontaktstellen) finanziell und organisatorisch.
Betroffene sprechen miteinander. Sie profitieren vom Austausch in einer Selbsthilfegruppe.© iStock / AnnaStills

Inhalte im Überblick

    Wie unterstützt die AOK Selbsthilfegruppen?

    Die AOK unterstützt Strukturen und Aktivitäten der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe durch finanzielle und infrastrukturelle Hilfen seit mehr als 30 Jahren. Im Jahr 2024 stellen die gesetzlichen Krankenkassen 95,11 Millionen Euro für die Unterstützung der Selbsthilfe zur Verfügung. Davon unterstützt allein die AOK die Selbsthilfe mit rund 33,5 Millionen Euro. Damit gehen im Jahr 2024 pro Versicherte 1,28 Euro an die Selbsthilfeorganisationen auf der Bundes- und den Landesebenen beziehungsweise an Selbsthilfekontaktstellen und Selbsthilfegruppen.

    Seit 2020 gilt ein neuer prozentualer Verteilerschlüssel für die Pauschal- und die Projektförderung: 70 Prozent der Fördermittel auf allen Förderebenen müssen innerhalb der kassenartenübergreifenden Pauschalförderung vergeben werden. Für krankenkassenindividuelle Projektförderung können auf allen Förderebenen nur noch 30 Prozent der Fördermittel von den Krankenkassen und ihren Verbänden verteilt werden. Für die Förderung der Selbsthilfe auf der Bundesebene heißt das, dass aus dem AOK-System 2024 rund 4,94 Millionen Euro für die kassenartenübergreifende Pauschalförderung und rund 1,06 Millionen Euro für die krankenkassenindividuelle Projektförderung von Selbsthilfeorganisationen bereitgestellt werden.

    Voraussetzungen für Selbsthilfeförderung

    Eine Selbsthilfegruppe muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um Fördermittel zu erhalten. Dazu zählen unter anderem:

    • Die Selbsthilfearbeit muss von Betroffenen für Betroffene erbracht werden.
    • Die Aktivitäten sind auf die gemeinsame Bewältigung chronischer Krankheiten und Behinderungen ausgerichtet.
    • Die Gruppe besteht aus mindestens sechs Mitgliedern, ist offen für neue Mitglieder und macht ihr Angebot in der Öffentlichkeit bekannt.
    • Es bestehen keine wirtschaftlichen Interessen.
    • Die Selbsthilfegruppe verpflichtet sich zur Neutralität und arbeitet unabhängig von der Pharmaindustrie und anderen Wirtschaftsunternehmen.
    • Die Finanzsituation ist jederzeit transparent.
    • Es besteht Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit den Krankenkassen unter Wahrung der Neutralität und Unabhängigkeit.
    • Die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes beziehungsweise der Landesdatenschutzgesetze und der EU-Datenschutz-Grundverordnung sind zu beachten, insbesondere wenn digitale Anwendungen genutzt werden.

    Gefördert wird gesundheitsbezogene Selbsthilfe, die einen engen Bezug zu medizinischen Erfordernissen hat. Die Förderung erfolgt auf der Grundlage des § 20h SGB V in Verbindung mit den vom GKV-Spitzenverband herausgegebenen Fördergrundsätzen.

    Wie wird Selbsthilfe gefördert?

    Die Bereitstellung der Fördermittel für die Selbsthilfe ist unterteilt in kassenartenübergreifende Pauschalförderung und krankenkassenindividuelle Projektförderung.

    • Die pauschalen Mittel werden der Selbsthilfe zur Absicherung ihrer regelmäßig wiederkehrenden Aufwendungen und Maßnahmen (zum Beispiel Raummiete oder Jahrestagungen) zur Verfügung gestellt.
    • Die Projektförderung unterstützt besondere Vorhaben beziehungsweise Aktivitäten der Selbsthilfe, die zielorientiert ausgerichtet und zeitlich sowie inhaltlich klar begrenzt sind. In Abgrenzung zur kassenartenübergreifenden Pauschalförderung zeichnet sich die krankenkassenindividuelle Projektförderung dadurch aus, dass sie solche Aktivitäten fördert, die über routinemäßige Aufgaben hinausgehen. Gerne können Sie sich mit uns in Verbindung setzen um zu klären, ob ein angedachtes Projekt förderfähig ist.

    Selbsthilfeförderung beantragen

    Bitte erkundigen Sie sich frühzeitig bei Ihrer AOK nach den Fristen für die Antragsabgabe. Zuständig für Förderanträge von Selbsthilfeorganisationen auf Bundesebene ist der AOK-Bundesverband. Hier ist die Antragsfrist jeweils der 31.12. des Vorjahres. Selbsthilfe-Landesverbände wenden sich an die Ansprechpartner der AOK-Landesverbände, regionale Gruppen an die AOK vor Ort.

    So unterstützt die AOK PLUS in Sachsen und Thüringen Selbsthilfegruppen

    Unterstützung zur Selbsthilfe kann in unterschiedlicher Form organisiert sein und gefördert werden.

    • Selbsthilfegruppen

      Selbsthilfegruppen sind freiwillige Zusammenschlüsse von betroffenen Menschen (chronisch Kranken), deren Aktivitäten auf die gemeinsame Bewältigung des Krankheitsbildes, dessen Ursache oder Folge und der damit verbundenen Probleme gerichtet sind. Eine Gruppe besteht aus mindestens sechs Teilnehmern.

    • Landesverbände

      Landesverbände und Organisationen der Selbsthilfe sind Zusammenschlüsse von Selbsthilfegruppen auf Bundes- oder Landesebene, die auf ein bestimmtes Krankheitsbild, eine gemeinsame Krankheitsursache oder eine gemeinsame Krankheitsfolge spezialisiert sind.

    • Kontaktstellen

      Selbsthilfekontaktstellen sind örtlich arbeitende professionelle Beratungseinrichtungen.

    Eine gesundheitsbezogene Selbsthilfegruppe gründen

    Eine gesundheitsbezogene Selbsthilfegruppe ist förderfähig, wenn:

    • die Gruppe aus mindestens sechs betroffenen Menschen (chronisch Kranken) besteht
    • sich die Mitglieder der Gruppe freiwillig und ehrenamtlich organisieren
    • gemeinsame Aktivitäten auf die Bewältigung des Krankheitsbildes, dessen Ursache oder Folge und der damit verbundenen Probleme gerichtet sind
    • die Gruppe über eine eigene Bankverbindung verfügt

    Likewise App - die digitale Selbsthilfegruppe

    App kennenlernen

    Finden Sie Unterstützung und Austausch in einer digitalen Selbsthilfegruppe. Die App wurde durch Fördermittel der AOK PLUS entwickelt.

    Vertreter der Selbsthilfe

    An der Vergabe der Fördermittel sind Vertreter von Selbsthilfegruppen, -organisationen und Kontaktstellen maßgeblich beteiligt. Die demokratisch legitimierten Vertreter der Selbsthilfe in Sachsen und Thüringen nehmen dabei eine Beratungsfunktion bei den Umsetzungen der Rechtsvorschrift ein. Bei Fragen oder Anregungen zur Förderung können Sie sich an folgende Vertreter wenden:

    Wichtige Informationen

    • Partner, Fachliteratur und Zusatzinformationen

      Die genannten Empfehlungen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Für die Richtigkeit der Angaben übernehmen wir keine Gewähr. Bitte wenden Sie sich bei Fragen direkt an den Kontaktpartner.

    • Sozialgesetzbuch

      Auszug aus dem Sozialgesetzbuch (§ 20h SGB V)

      „(1) 1 Die Krankenkassen und ihre Verbände fördern Selbsthilfegruppen und -organisationen, die sich die gesundheitliche Prävention oder die Rehabilitation von Versicherten bei einer der im Verzeichnis nach Satz 2 aufgeführten Krankheiten zum Ziel gesetzt haben, sowie Selbsthilfekontaktstellen im Rahmen der Festlegungen des Absatzes 3.

      2 Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen beschließt ein Verzeichnis der Krankheitsbilder, bei deren gesundheitlicher Prävention oder Rehabilitation eine Förderung zulässig ist; sie haben die Kassenärztliche Bundesvereinigung und die Vertretungen der für die Wahrnehmung der Interessen der Selbsthilfe maßgeblichen Spitzenorganisationen zu beteiligen.

      3 Selbsthilfekontaktstellen müssen für eine Förderung ihrer gesundheitsbezogenen Arbeit themen-, bereichs- und indikationsgruppenübergreifend tätig sein.“

    • Satzung der AOK PLUS

      Auszug § 9 Abs. 3

      Die AOK PLUS fördert Selbsthilfegruppen, -organisationen und -kontaktstellen, wenn diese die Prävention und Rehabilitation von solchen Krankheitsbildern zum Ziel haben, die in dem vom GKV-Spitzenverband unter Beteiligung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und von Vertretern der für die Wahrnehmung der Interessen der Selbsthilfe maßgeblichen Spitzenorganisationen beschlossenen Verzeichnis aufgeführt sind. Die Förderung erfolgt im Rahmen der vom GKV-Spitzenverband unter Beteiligung von Vertretern der für die Wahrnehmung von Interessen der Selbsthilfe maßgeblichen Spitzenorganisationen, gemeinsam und einheitlich beschlossenen Grundsätze, insbesondere durch Projektförderung, Zusammenarbeit, Unterstützung und Zuschüsse.

    • Leitfaden zur Selbsthilfeförderung

      Aufgrund einer Gesetzesänderung im Digitalen Versorgungsgesetz (DVG) wurde der Leitfaden zur Selbsthilfeförderung angepasst und gilt ab 1. Januar 2021 in der Fassung vom 27. August 2020. Mit der Neufassung wurde geregelt, dass die Krankenkassen und ihre Verbände im Rahmen ihrer Selbsthilfeförderung künftig sowohl die Nutzung von analogen Angeboten als auch die Nutzung von digitalen Angeboten und Anwendungen gleichberechtigt unterstützen. Digitale Anwendungen müssen dabei den hohen Anforderungen an den Datenschutz und die Datensicherheit nach dem Stand der Technik genügen. Der Leitfaden zur Selbsthilfeförderung wird regelmäßig in Zusammenarbeit mit den Verbänden der Krankenkassen auf Bundesebene sowie mit Beteiligung der Vertretungen der für die Wahrnehmung der Interessen der Selbsthilfe maßgeblichen Spitzenorganisationen weiterentwickelt. (Quelle: GKV-Spitzenverband)

      Der neue Leitfaden ist gültig ab 01.01.2021:

      GKV Leitfaden zur Selbsthilfeförderung in der Fassung vom 27. August 2020, barrierefrei (PDF, 1,5 MB)

    • Versicherungsschutz

      Ein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz zum Besuch einer Selbsthilfegruppe besteht nicht. Aber seit 2005 besteht für viele ehrenamtlich Tätige Versicherungsschutz gegen die Folgen von Unfällen, die sie im Rahmen ihres Engagements erleiden. Zuständiger Versicherungsträger ist die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft Hamburg.

      Nachstehend finden Sie eine Übersicht über den Versicherungsschutz im Ehrenamt:

    Regionale Seiten zur Selbsthilfe

    Transparenzberichte

    Transparenz über die gezahlten Fördermittel an die Selbsthilfe in Sachsen und Thüringen.

    Fördermittelanträge

    Hier finden Sie alle Anträge zur Projekt- und Pauschalförderung der AOK PLUS.

    Weiterbildungen und Veranstaltungen

    Die AOK PLUS hält Sie über aktuelle Fortbildungsangebote und Veranstaltungen auf dem Laufenden.

    Kontakt Selbsthilfeförderung der AOK PLUS

    Servicetelefon 0800 1059000 (rund um die Uhr kostenfrei)

    Sachsen:
    Ute Milczynski
    Tel. 0800 10590 15304
    E-Mail: ute.milczynski@plus.aok.de

    Thüringen:
    Sabine Wolff
    Tel.: 0800 10590-83052
    E-Mail: sabine.wolff@plus.aok.de

    Aktualisiert: 22.04.2024

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