Pflegebetten

Pflegebetten bieten einen größeren Komfort für den Pflegebedürftigen und deren Pflegepersonen, wenn die Pflege überwiegend im Bett stattfinden muss. Bei einem festgestellten Pflegegrad ist die Kostenübernahme durch die AOK möglich.
Eine ältere Frau liegt zu Hause auf einem Pflegebett. Eine jüngere Frau neben ihr hält die Hand. Die AOK unterstützt die Finanzierung von Pflegebetten.© AOK

Inhalte im Überblick

    Vorteile von Pflegebetten

    Nicht immer reicht ein handelsübliches Bett, um den besonderen Bedürfnissen einer pflegenden Person gerecht zu werden. Pflegebetten bieten mit besonderer Stabilität und zahlreichen Funktionen Pflegepersonen einen größeren Komfort, zum Beispiel einer höhenverstellbaren Liegefläche. Dadurch können Pflegetätigkeiten auch bequem im Stehen vorgenommen werden.

    Voraussetzungen für die Kostenübernahme

    Für Pflegebedürftige mit einem festgestellten Pflegegrad, die über weite Teile des Tages im Bett gepflegt werden, ist eine Kostenübernahme für ein Pflegebett durch die AOK möglich.

    Ein Pflegebett können Sie formlos bei Ihrer AOK beantragen.

    Diese Leistungen übernimmt die AOK

    Für Hilfsmittel gilt: Die AOK schließt Verträge mit qualifizierten Lieferanten ab und zahlt die Kosten in der vertraglich vereinbarten Höhe.

    Das zahlen Sie dazu

    Ein Pflegebett zählt zu den Hilfsmitteln. Versicherte ab 18 Jahren übernehmen dafür eine Zuzahlung in Höhe von 10 Euro, sofern sie nicht zuzahlungsbefreit sind.

    Alternativen zum Pflegebett

    Anstelle eines Pflegebettes, können am eigenen Bett Zurüstungen angebracht werden, um die Mobilität zu steigern. Dazu zählen Bettgalgen oder Aufrichthilfen.

    Was leistet die AOK Nordost bei Pflegebetten?

    Sind die Voraussetzungen

    • Vorliegen eines Pflegegrades und 
    • überwiegende Bettlägerigkeit (pflegerische Leistungen erfolgen im Bett, z. B. Waschen, Lagern, Wechsel von Inkontinenzmaterial, Nahrungsaufnahme, Toilettengänge per Stechbecken oder Urinflasche, Anziehen von Bekleidung und Kompressionsstrümpfen usw.)

    erfüllt, können Sie die Verordnung direkt in einem Sanitätshaus Ihres Vertrauen abgeben. Die AOK Nordost erhält die Verordnung mit einem Kostenvoranschlag und zahlt eine Vergütungspauschale an den Leistungserbringer. Das Bett bleibt Eigentum des Leistungserbringers.

    Bei Fragen nehmen Sie gerne mit uns Kontakt auf.

    Aktualisiert: 08.04.2024

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