Fördermittel-Anträge für Selbsthilfe der AOK PLUS

Die AOK PLUS für Sachsen und Thüringen vergibt Fördermittel an Selbsthilfegruppen, Landesverbände, Landesorganisationen und Kontaktstellen. Jeder kann einen Antrag auf finanzielle Unterstützung stellen.
Formular liegt auf einen Tisch und wird ausgefüllt.

Inhalte im Überblick

    Die AOK PLUS finanziert Selbsthilfe-Projekte

    Die AOK PLUS fördert Akteure der Selbsthilfe auf Bundes-, Landes- und Regionalebene. Im Jahr 2020 wird ein Gesamtfördervolumen von über 4 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. 70 Prozent der Gesamtfördersumme fließt dabei in die kassenartenübergreifende Pauschalförderung und 30 Prozent in die kassenindividuelle Projektförderung. 

    Wir als AOK PLUS möchten die Weiterentwicklung der Selbsthilfelandschaft unterstützen und damit den Anforderungen der sich wandelnden Gesellschaft begegnen.

    • Wann stelle ich meinen Antrag zur Projektförderung?

      Zeitraum

      Eine Antragstellung ist bei der AOK PLUS ganzjährig möglich, mindestens jedoch 4 Wochen vor Projektbeginn. Die Entscheidung zur Höhe der Fördermittel erfolgt nach Prüfung entsprechend der Kriterien des Leitfadens zur Selbsthilfeförderung und in Abhängigkeit vom Jahresbudget.

      Mittelnachweis

      Das Formular für den Mittelnachweis wird mit dem Bewilligungsschreiben verschickt. Senden Sie uns dieses, vollständig ausgefüllt mit 2 Unterschriften im Original,  spätestens 8 Wochen nach Beendigung des Projektes inkl. Projektbericht. 
      Ein fehlender Nachweis kann zur Ablehnung eines neuen Antrages führen.

      Antragstellung

      Die Antragsformulare sind beschreibbar und können gespeichert werden. Das Original-Formular kann vollständig ausgefüllt, ausgedruckt und mit den Unterschriften der zwei Berechtigten per Post geschickt oder in der nächsten AOK PLUS-Filiale vor Ort abgegeben werden.

    • Förderschwerpunkte der AOK PLUS

      Die krankenkassenindividuelle Förderung wird von den einzelnen Krankenkassen verantwortet. Gefördert werden projektbezogene Kosten für zeitlich und inhaltlich begrenzte Maßnahmen mit den strategischen Schwerpunkten:

      • zur Förderung der Gesundheitskompetenz
      • als Gesundheitslotse
      • als Vernetzer
      • als Gestalter

      Daraus ergeben sich folgende Förderschwerpunkte bei der kassenindividuellen Förderung von Selbsthilfeprojekten:

      • Junge Selbsthilfe
      • Selbsthilfe unter Berücksichtigung regionaler Besonderheiten
      • Kompetenzerweiterung in der Selbsthilfe
      • Neue Zugangswege in der Selbsthilfe
      • Digitale Selbsthilfe
      • Familienorientierte Selbsthilfe

      Sie interessieren sich für Detailinformationen zu unserer strategischen Ausrichtung in der Selbsthilfe? Sie haben ein interessantes Projekt bzw. möchten ein Projekt ins Leben rufen?
      Sie sind in diesem Zusammenhang auf der Suche nach einem zuverlässigen Partner und benötigen finanzielle Unterstützung? Kontaktieren Sie uns gern.

    • Pauschalförderung

      Fördergegenstand

      Die kassenartenübergreifende Pauschalförderung ist eine gemeinsame Förderung von Selbsthilfegruppen, Landesverbänden/-organisationen und Kontaktstellen durch die gesetzlichen Krankenkassen und ihre Verbände. Im Rahmen einer Pauschalförderung werden diese Selbsthilfestrukturen im Sinne einer Basisfinanzierung bezuschusst, zum Beispiel:

      • Büro- und Sachkosten (z.B. Kosten für Telefon, Porto, digitale Anwendungen und Angebote)
      • Raummieten für Gruppentreffen
      • Öffentlichkeitsarbeit
      • Teilnehmergebühren, Fahrt- und Übernachtungskosten für Fortbildungen, Kongresse und Fachtagungen sowie für regelmäßige Aktivitäten

      Umfassendere Informationen finden Sie im Leitfaden zur Selbsthilfeförderung gemäß § 20h SGB V.

      Zeitraum

      Pro Jahr kann ein Antrag zur Pauschalförderung gestellt werden. Die Antragsfrist ist der 31. Januar des Förderjahres.

      Mittelnachweis

      Das Formular für den Mittelnachweis wird mit dem Bewilligungsschreiben verschickt. Senden Sie uns dieses, vollständig ausgefüllt mit 2 Unterschriften im Original, bis zum 31. Januar des Folgejahres inklusive Tätigkeitsbericht.
      Ein fehlender Nachweis kann zur Ablehnung eines neuen Antrages führen.

    Anträge Projektförderung

    *Bitte den Adobe Reader zum Ausfüllen nutzen. Es sind in den Dokumenten Rechenvariablen hinterlegt, die nur mit Adobe Reader funktionieren. Die Anträge nicht mit den Webbrowsern ausführen.

    Anträge Pauschalförderung Sachsen

    Wichtiger Hinweis für die Anträge Pauschalförderung Sachsen

    • Abgabefrist
      Um für die Förderung berücksichtigt zu werden, reichen Sie einen vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag fristgerecht im Original bis zum 31. Januar 2025 ein. Anträge, die nach dem 31.01. des Förderjahres eingehen, führen zur Ablehnung. Denken Sie bitte auch daran den Nachweis über die Verwendung der Fördermittel des Vorjahres bis 31.01.2025 einzureichen. Dies ist Voraussetzung (außer bei Erstantrag) für die neue Förderung.
       
    • Änderung der Postadresse für Antragsstellung
      Bitte nutzen Sie für die Zusendung der Unterlagen die Postadresse auf dem Antrag. Die auf dem Formular zum Nachweis über die Mittelverwendung angegebene Adresse in Chemnitz ist für die neue Förderperiode nicht mehr aktuell. Um den Förderprozess möglichst reibungslos zu gestalten, ist es wichtig, dass beide Unterlagen (Nachweis über die Mittelverwendung der Pauschalförderung 2024 und Antrag auf Pauschalförderung 2025) zusammen versendet werden, da dies die Zuordnung enorm erleichtert.

    Anträge Pauschalförderung Thüringen

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    Wichtiger Hinweis für die Anträge Pauschalförderung Thüringen

    • Neue Verfahrensweise ab dem Förderjahr 2025
      Bitte richten Sie Ihren Antrag zur Pauschalförderung sowie den Mittelverwendungsnachweis, inklusive aller notwendigen Anlagen zukünftig direkt an die Krankenkasse bzw. den Krankenkassenverband, die/der Ihren Antrag bisher geprüft und bewilligt hat (siehe Liste).
       
    • Abgabefrist beachten
      Reichen Sie bitte den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag fristgerecht im Original ein, um für die Förderung berücksichtigt zu werden. Voraussetzung für den Erhalt der Fördermittel ist der Nachweis, wie die Mittel des Vorjahres verwendet wurden.
      Anträge, die nach dem 31.01. des Förderjahres eingehen, führen zur Ablehnung.
       
    • Erstantragssteller
      Sind Sie ein Erstantragsteller für eine Selbsthilfegruppe, Selbsthilfeorganisation und SH-Kontaktstelle schicken Sie ihren Antrag bitte bis spätestens 30.09. des Förderjahres an die AOK PLUS (siehe Liste).

    Nachweisformulare zur Mittelverwendung in der Pauschalförderung Sachsen

    Nachweisformulare zur Mittelverwendung in der Pauschalförderung Thüringen

    Kontakt Selbsthilfeförderung der AOK PLUS

    Servicetelefon 0800 1059000 (rund um die Uhr kostenfrei)

    Sachsen:
    Evelin Wiesner
    Telefon: 0800 10590-15304
    E-Mail: evelin.wiesner@plus.aok.de

    Thüringen:
    Sabine Wolff
    Telefon: 0800 10590-83052
    E-Mail: sabine.wolff@plus.aok.de

    Aktualisiert: 12.12.2024

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