FacharztProgramm der AOK Baden-Württemberg

Inhalte im Überblick
Vorteile des Programms
Im FacharztProgramm koordiniert Ihr Hausarzt die Zusammenarbeit aller beteiligten Ärzte, damit Sie effektiv und strukturiert behandelt werden. Gemeinsam klären Sie alle wichtigen Fragen der Behandlung und vermeiden so unter anderem unnötige Doppeluntersuchungen, Krankenhausaufenthalte oder Komplikationen mit Medikamenten. Weitere Vorteile sind:
- Unterstützung bei der Auswahl eines passenden Facharztes
- In dringenden Fällen kurzfristiger Termin am selben Tag bei einem Facharzt, beim Psychotherapeuten innerhalb von drei Tagen
- Sie erhalten schneller Termine bei teilnehmenden Facharzt- und Psychotherapie-Praxen
- Mehr Beratungszeit – insbesondere für chronisch Kranke und vor Therapieentscheidungen, die für die Lebensqualität entscheidend sein können
- Engmaschige Vernetzung aller an der Behandlung beteiligten Ärzte
- Falls gewünscht unterstützt der Soziale Dienst der AOK Baden-Württemberg bei komplexen Versorgungssituationen.
- Zuzahlungsbefreiung bei einer Vielzahl von rabattierten Arzneimitteln
- Zuzahlungsbefreiung bei bestimmten Hilfsmitteln innerhalb des Facharztvertrages Diabetologie
Hilfsmittelliste – Von der Zuzahlung befreite Hilfsmittel im Sinne des § 17 i Abs. 1 Nr. 3 lit. d) der Satzung (PDF, 907 KB)
Für wen ist es geeignet?
Vom FacharztProgramm profitieren Patienten mit akuten oder chronischen Beschwerden. Auch wenn keine akute Erkrankung vorliegt, lohnt sich die Teilnahme am AOK-FacharztProgramm, damit Sie im Krankheitsfall bestens versorgt sind.
AOK FacharztProgramm – unsere Facharztverträge
Kardiologie
Gastroenterologie
PNP (Psychiatrie, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Neurologie und Psychotherapie)
Orthopädie / Rheumatologie
Urologie
Diabetologie
Nephrologie
Pneumologie
TeleDermatologie (dermatologische Befundung hausärztlich angeforderter Telekonsile)
Teilnahme am AOK-FacharztProgramm
Die Teilnahme am FacharztProgramm ist freiwillig und kostenlos. Teilnehmen können alle Versicherten der AOK Baden-Württemberg, die bereits im AOK-HausarztProgramm eingeschrieben sind. Die Teilnahmeerklärung erhalten Sie bei teilnehmenden Fachärzten, Therapeuten oder Ihrem Hausarzt.
Entscheiden Sie sich für das FacharztProgramm, sind Sie mindestens 12 Monate daran gebunden. In dieser Zeit nehmen Sie grundsätzlich nur Fachärzte und Therapeuten, die am FacharztProgramm teilnehmen, mit einer Überweisung Ihres Hausarztes in Anspruch. Die Verpflichtung zur vorrangigen Inanspruchnahme von Ärztinnen und Ärzten des FacharztProgramms gilt nicht für Dermatologen und auch nicht in medizinischen Notfällen oder für den ärztlichen Notdienst (Bereitschaftsdienst). Darüber hinaus können Ärzte/innen konsultiert werden, deren Fachrichtung nicht Bestandteil des AOK-FacharztProgramms ist.
Ende der Teilnahme
Ihre Teilnahme können Sie mit einer Frist von einem Monat zum Ablauf der 12 Monate ohne Angaben von Gründen kündigen. Ohne Kündigung verlängert sich die Teilnahme automatisch um weitere 12 Monate. Die Kündigung richten Sie bitte schriftlich an folgende Adresse:
AOK Baden-Württemberg
AOK-FacharztProgramm
70120 Stuttgart
Facharztsuche
Suchen Sie online nach den am FacharztProgramm teilnehmenden Ärzten. Wählen Sie dafür im Menü das entsprechende Fachgebiet aus und geben Sie in der Suchmaske die Postleitzahl und/oder den gesuchten Nachnamen des Facharztes ein.
Merkblatt zum AOK-FacharztProgramm
Das HausarztProgramm der AOK Baden-Württemberg

Das AOK-HausarztProgramm
Lesen Sie mehr über das HausarztProgramm der AOK.

HausarztProgramm für Kinder und Jugendliche
Auch Kinder und Jugendliche können bei der AOK Baden-Württemberg am HausarztProgramm teilnehmen.
Waren diese Informationen hilfreich für Sie?