Gesundheitsrisiken vorbeugen: Datennutzung für Ihre Gesundheit

Das Gesundheitsdatennutzungsgesetz ermöglicht es Krankenkassen, Gesundheitsdaten auszuwerten und Versicherte gezielt zu beraten, wenn ein Risiko für deren Gesundheit daraus erkennbar ist. So kann die AOK Ihre Gesundheit in Zukunft noch besser unterstützen.
Eine junge Frau joggt durch einen herbstlichen Park. Sie hat Spaß an Sport und Bewegung.© iStock / Nastasic

Inhalte im Überblick

    Verbesserte Gesundheitsversorgung durch vernetzte Daten

    Als Grundlage dient der durch das Gesundheitsdatennutzungsgesetz eingeführte § 25 b SGB V. Kranken- und Pflegekassen können durch Datenauswertungen ihre Versicherten auf individuelle Gesundheitsrisiken hinweisen. Es soll die Verwendung von Daten für die Forschung vereinfachen und das Gesundheitswesen weiterentwickeln. Aber auch die individuelle Gesundheitsversorgung kann durch die Datennutzung verbessert werden. So dürfen zum Beispiel Krankenkassen die Abrechnungsdaten ihrer Versicherten auswerten, um sie auf bestimmte Gesundheitsrisiken aufmerksam zu machen.

    Gesetzlich sind sechs Erhebungsfelder definiert

    1. Seltene Erkrankungen
    2. Krebserkrankungen
    3. Schwerwiegende Gesundheitsgefährdungen, die durch Arzneimittel entstehen können
    4. Pflegebedürftigkeit
    5. Erkennung schwerwiegender Gesundheitsgefährdungen, soweit dies aus Sicht der Kranken- und Pflegekassen im Interesse der Versicherten ist
    6. Vorliegen von Impfindikationen für Schutzimpfungen entsprechend der Empfehlung der Ständigen Impfkommission nach § 20 Absatz 2 des Infektionsschutzgesetzes

    Vorsorge und individuelle Beratung für AOK-Versicherte

    Für Versicherte der AOK hat das klare Vorteile. Ist durch bestimmte Diagnosen oder dem Zusammenspiel verschiedener Erkrankungen ein erhöhtes Gesundheitsrisiko erkennbar, können wir Sie gezielt darauf hinweisen und Sie über Vorsorgemöglichkeiten informieren. Die Datenauswertung kann auch dazu genutzt werden, um Sie auf eine seltene Krankheit, empfohlene Schutzimpfungen oder mögliche Risiken durch die Einnahme mehrerer Medikamente aufmerksam zu machen. Ziel ist es, das mögliche Gesundheitsrisiken frühzeitig erkannt und behandelt werden.

    Transparenz ist uns dabei besonders wichtig: Wie Ihre Gesundheitsdaten konkret genutzt werden, darüber informiert Sie Ihre AOK. Selbstverständlich haben Sie auch die Möglichkeit, der Verwendung Ihrer Daten bei Ihrer AOK zu widersprechen.

    Aktuelle Auswertungen der AOK Bayern

    • Anwendungsfall zum Risiko einer Pflegebedürftigkeit (§ 25b Abs. 1 Nr. 4 SGB V): Oft tritt eine Pflegesituation plötzlich ein. Um zu erkennen, ob eine noch nicht festgestellte Pflegebedürftigkeit besteht, führen wir ab 07.01.2026 eine Datenauswertung durch. Ziel ist es, dadurch frühzeitig für das Thema Pflege zu sensibilisieren, wichtige Informationen zu geben und damit die Gesundheit der betroffenen Versicherten nachhaltig zu verbessern.
    • Optimale Wirkung der oralen Chemotherapie (§ 25b Abs. 1 Nr. 3 SGB V): Eine gleichzeitige Gabe von Protonenpumpenhemmern (Magenschutz) während einer oralen Chemotherapie kann zu einer Abschwächung deren Wirkung führen – bis hin zum Wirksamkeitsverlust. Ab dem 07.01.2026 führen wir eine gezielte Datenauswertung durch, mit welcher sich identifizieren lässt, welche Versicherten von dieser Wechselwirkung betroffen sein könnten. Ziel ist es, unsere Versicherten auf mögliche Wechselwirkungen aufmerksam zu machen, damit die Therapie durch die behandelnde Ärztin bzw. den behandelnden Arzt ggf. angepasst werden kann. 
    • Verbesserung Ihres Impfschutzes (§ 25b Abs. 1 Nr. 6 SGB V): Virusinfektionen können den Krankheitsverlauf der Multiplen Sklerose per se oder durch Auslösung eines Schubs ungünstig beeinflussen. 
      Ab dem 01.09.2026 führen wir eine gezielte Datenauswertung durch, mit der sich Patienten identifizieren lassen, bei denen eine Impfung gegen Infektionskrankheiten wie die Grippe (Influenza) sinnvoll sein könnte, um eine Infektion zu verhindern oder ihren Verlauf abzuschwächen.
      Ziel ist es, unseren Versicherten fundierte Informationen zu liefern, sofern aufgrund bestimmter Vorerkrankungen Impfungen indiziert sind. Damit möchten wir den betroffenen Patienten eine informierte Entscheidung ermöglichen und Verschlechterungen oder Komplikationen der Multiplen Sklerose durch Infektionen vermeiden.
    • Verbesserung Ihres Impfschutzes (§ 25b Abs. 1 Nr. 6 SGB V): Atemwegsinfekte sind bei Personen mit chronischen Erkrankungen der Atemwege wie COPD häufige Verursacher von akuten Verschlechterungen der Grunderkrankung. Ab dem 01.09.2026 führen wir eine gezielte Datenauswertung durch, mit welcher sich Patienten identifizieren lassen, bei denen aufgrund einer entsprechenden Grunderkrankung Impfungen gegen derartige Infektionen angezeigt sein können, um damit das Risiko für Komplikationen und Begleiterkrankungen deutlich abzumildern. 
      Ziel ist es, unseren Versicherten fundierte Informationen zu liefern, sofern aufgrund bestimmter Vorerkrankungen Impfungen indiziert sind. Damit möchten wir den betroffenen Patienten eine informierte Entscheidung ermöglichen und mithilfe dieser Schutzimpfungen weitere Infektionen der Atemwege bei COPD-Erkrankten und dadurch verursachte Komplikationen zu verhindern.
    • Verbesserung Ihres Impfschutzes (§ 25b Abs. 1 Nr. 6 SGB V): Atemwegsinfekte sind bei Personen mit chronischen Erkrankungen der Atemwege wie Asthma häufige Verursacher von akuten Verschlechterungen der Grunderkrankung. Ab dem 01.09.2026 führen wir eine gezielte Datenauswertung durch, mit welcher sich Patienten identifizieren lassen, bei denen aufgrund einer entsprechenden Grunderkrankung Impfungen gegen derartige Infektionen angezeigt sein können, um damit das Risiko für Komplikationen und Begleiterkrankungen deutlich abzumildern. 
      Ziel ist es, unseren Versicherten fundierte Informationen zu liefern, sofern aufgrund bestimmter Vorerkrankungen Impfungen indiziert sind. Damit möchten wir den betroffenen Patienten eine informierte Entscheidung ermöglichen und mithilfe dieser Schutzimpfungen weitere Infektionen der Atemwege bei Asthma-Erkrankten und dadurch bedingte Komplikationen zu verhindern.

    Darüber informieren wir Sie

    Vor der Datenauswertung hinsichtlich eines bestimmten Gesundheitsrisikos, informieren wir Sie mindestens vier Wochen vorher auf dieser Webseite. Wenn Sie vor dem geplanten Beginn widersprechen, werden Ihre Daten nicht ausgewertet. Auch im Nachgang haben Sie immer die Möglichkeit, zukünftigen Datenauswertungen zu widersprechen. Dadurch entstehen Ihnen weder Vor- noch Nachteile.

    Wir informieren Sie, wenn unsere Auswertung einen Hinweis auf ein Gesundheitsrisiko ergibt.

    Sie können frei entscheiden, wie Sie mit den Informationen umgehen. Unsere Hinweise sind ein Service. Unabhängig von Ihrer Entscheidung entstehen Ihnen keinerlei Nachteile.

    Widerspruchsrecht

    Sie haben das Recht, jederzeit der Datenauswertung bezüglich Gesundheitsrisiken im Sinne des § 25b SGB V zu widersprechen. Der Widerspruch gilt dann auch für zukünftige Anwendungsfälle. Ihre Entscheidung gegen die Datenauswertung hat keine Auswirkung auf Ihre Versicherung, Leistungen sowie medizinische Versorgung. Bei einem Wechsel der Krankenkasse ist ein erneuter Widerspruch bei der neuen Kasse erforderlich.

    Weitere Infos

    Gesundheitsdatennutzungsgesetz

    Ausführliche Informationen zur Datennutzung im Gesundheitswesen.

    Aktualisiert: 27.11.2025

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