Der Wahltarif Bonus der AOK
Inhalte im Überblick
Welche Vorteile bietet der Wahltarif Bonus?
Die AOK belohnt mit dem Wahltarif Bonus, auch Selbstbehalttarif mit Bonus genannt, Ihren aktiven und gesundheitsbewussten Lebensstil mit attraktiven Prämien. Abhängig vom regionalen Angebot Ihrer AOK vor Ort kann der Wahltarif untereinander abweichend gestaltet sein.
Zum Anfang des Jahres erhalten Sie in der Regel einen Grundbonus, ähnlich eines Guthabens. Wenn Sie das Jahr über keine Leistungen in Anspruch nehmen, wird Ihnen dieser Bonus ausgezahlt. Sollten Sie Leistungen in Anspruch nehmen müssen, wie beispielsweise ein Arztbesuch mit Rezeptverordnung oder ein Krankenhausbesuch, fällt hierfür ein Selbstbehalt an. Dieser Betrag orientiert sich ebenso wie der Grundbonus an Ihrem Bruttoeinkommen. Deshalb ist der Wahltarif Bonus auch als Selbstbehalttarif mit Bonus bekannt.
Auch Ihr gesundheitliches Engagement zählt im Wahltarif Bonus. Je nach AOK und ihrem Angebot werden Sie dafür zusätzlich belohnt – so gibt es beispielsweise Boni für Vorsorgeuntersuchungen, Impfungen oder Mitgliedschaften im Fitnessstudio. Am Ende des Jahres werden Grundbonus, eventuelle Selbstbehalte und Boni aufgerechnet und die Prämie ausgezahlt. Ob Ihre AOK in diesem Wahltarif zusätzliche Boni anrechnet, erfahren Sie bei Ihrer AOK vor Ort.
Sie können zu jedem zukünftigen Monatsbeginn einsteigen. Die Bonuszahlungen und die maximalen Selbstbehalte gelten dann anteilig.
Für wen ist der Wahltarif Bonus geeignet?
Der Wahltarif Bonus ist für alle AOK Kunden interessant, die
- gesundheitsbewusst leben und selten gesundheitliche Probleme haben (ausgewogene Ernährung, keine Vorerkrankungen)
- aktiv sind und regelmäßig Sport treiben
Weniger geeignet ist der Tarif, wenn Sie regelmäßig Medikamente benötigen oder Krankenhausaufenthalte absehbar sind.
Sie können nicht an diesem Tarif teilnehmen, wenn Ihre Beiträge komplett von Dritten getragen werden, zum Beispiel, wenn Sie Arbeitslosengeld beziehen.
Der Tarif AOK Premium der AOK Bayern
Der AOK Premium ist ein Selbstbehalttarif und lohnt sich für alle, die keine oder nur wenige medizinische Leistungen in Anspruch nehmen.
Mit dem AOK Premium bieten wir Ihnen fünf Tarifstufen mit unterschiedlich hohen Prämien an. Welche Tarifstufe Sie wählen können, hängt von Ihrem Jahresbruttoeinkommen ab. Die Höhe der Prämie verringert sich nur, wenn Sie folgende medizinische Leistungen in Anspruch nehmen: eingelöste Kassenrezepte für Arzneimittel und Heilmittelverordnungen sowie stationäre Krankenhausaufenthalte. Die Prämie verringert sich pro Leistung um jeweils einen pauschalen Anteil.
So funktioniert der AOK Premium
In diesem Video erklären wir Ihnen alles Wichtige rund um unseren Tarif AOK Premium.
AOK Premium kompakt erklärt:
Tarifstufe wählen
Mit dem AOK Premium bieten wir Ihnen fünf Tarifstufen an. Diese unterscheiden sich in der Höhe Ihrer möglichen Prämie, Ihrem maximalen Risiko und Ihrem pauschalen Eigenanteil pro medizinischer Leistung. Welche Tarifstufe Sie wählen können, hängt von Ihrem jährlichen Bruttoeinkommen ab. Eine Übersicht über die Tarifstufen bietet Ihnen das Schaubild weiter unten auf der Seite. Haben Sie beispielsweise ein jährliches Bruttoeinkommen von 43.000 EUR, können Sie sich für die Tarifstufen 1, 2 oder 3 entscheiden. Ab einem Jahresbruttoeinkommen von 80.000 EUR können Sie jede der fünf Tarifstufen wählen.
Familienbonus sichern
Wenn zu Tarifbeginn mindestens ein Kind über Sie familienversichert ist, steht Ihnen der exklusive Familienbonus in Höhe von 50 EUR zu. Der Familienbonus wird Ihnen einmalig (spätestens 3 Monate nach Tarifbeginn) automatisch überwiesen.
Gesund bleiben und Prämie sichern
Nehmen Sie keine medizinischen Leistungen in Anspruch, wird Ihnen die volle Prämie Ihrer gewählten Tarifstufe bis spätestens 30.06. des Folgejahres automatisch auf Ihr Konto überwiesen.
Ihre Prämie verringert sich nur, wenn Sie folgende medizinische Leistungen in Anspruch nehmen: eingelöste Kassenrezepte für Arzneimittel und Heilmittelverordnungen sowie stationäre Krankenhausaufenthalte. Die Prämie verringert sich pro Leistung um jeweils einen pauschalen Anteil.
Hierfür gilt grundsätzlich:
- Bei Arztbesuchen mit Arznei- oder Heilmittelverordnung mindert sich Ihre Prämie um ein Viertel des für Ihre Tarifstufe festgelegten Betrags.
- Bei stationären Krankenhausaufenthalten (unabhängig von der Aufenthaltsdauer) mindert sich Ihre Prämie um die Hälfte des für Ihre Tarifstufe festgelegten Betrags.
Mehr Bonus, weniger Risiko
Sollten Sie durch viele medizinische Leistungen den Wert Ihrer Prämie überziehen, brauchen Sie sich keine Sorgen zu machen: Für jede Tarifstufe haben wir ein maximales Risiko festgelegt. Das bedeutet, dass Sie nie mehr als den für Ihre Tarifstufe festgelegten maximalen Betrag selbst tragen, auch wenn Ihr tatsächlicher Eigenanteil höher wäre.
Die Tarifstufen im Überblick
Tarifstufe 1 ab einem Bruttojahreseinkommen von 0 €
Familienbonus*:
50 €
Jährliche Prämie:
100 €
Bruttojahreseinkommen**:
ab 0 €
Eigenanteil (pauschaliert für jede Inanspruchnahme von Arzneimitteln / Heilmitteln / Krankenhausaufenthalten):
25 € / 25 € / 50 €
Max. jährlicher Eigenanteil:
150 €
Max. jährliches Risiko***:
50 €* Der Familienbonus wird einmalig zu Tarifbeginn (spätestens 3 Monate danach) überwiesen, wenn mindestens ein Kind über Sie familienversichert ist.
** Gesetzliche Voraussetzung: Beitragstragung nicht durch Dritte.
*** Maximales jährliches Risiko: maximaler jährlicher Eigenanteil abzüglich Prämie.Tarifstufe 2 ab einem Bruttojahreseinkommen von 20.000 €
Familienbonus*:
50 €
Jährliche Prämie:
200 €
Bruttojahreseinkommen**:
ab 20.000 €
Eigenanteil (pauschaliert für jede Inanspruchnahme von Arzneimitteln / Heilmitteln / Krankenhausaufenthalten):
50 € / 50 € / 100 €
Max. jährlicher Eigenanteil:
300 €
Max. jährliches Risiko***:
100 €* Der Familienbonus wird einmalig zu Tarifbeginn (spätestens 3 Monate danach) überwiesen, wenn mindestens ein Kind über Sie familienversichert ist.
** Gesetzliche Voraussetzung: Beitragstragung nicht durch Dritte.
*** Maximales jährliches Risiko: maximaler jährlicher Eigenanteil abzüglich Prämie.Tarifstufe 3 ab einem Bruttojahreseinkommen von 40.000 €
Familienbonus*:
50 €
Jährliche Prämie:
300 €
Bruttojahreseinkommen**:
ab 40.000 €
Eigenanteil (pauschaliert für jede Inanspruchnahme von Arzneimitteln / Heilmitteln / Krankenhausaufenthalten):
75 € / 75 € / 150 €
Max. jährlicher Eigenanteil:
450 €
Max. jährliches Risiko***:
150 €* Der Familienbonus wird einmalig zu Tarifbeginn (spätestens 3 Monate danach) überwiesen, wenn mindestens ein Kind über Sie familienversichert ist.
** Gesetzliche Voraussetzung: Beitragstragung nicht durch Dritte.
*** Maximales jährliches Risiko: maximaler jährlicher Eigenanteil abzüglich Prämie.Tarifstufe 4 ab einem Bruttojahreseinkommen von 60.000 €
Familienbonus*:
50 €
Jährliche Prämie:
400 €
Bruttojahreseinkommen**:
ab 60.000 €
Eigenanteil (pauschaliert für jede Inanspruchnahme von Arzneimitteln / Heilmitteln / Krankenhausaufenthalten):
100 € / 100 € / 200 €
Max. jährlicher Eigenanteil:
600 €
Max. jährliches Risiko***:
200 €* Der Familienbonus wird einmalig zu Tarifbeginn (spätestens 3 Monate danach) überwiesen, wenn mindestens ein Kind über Sie familienversichert ist.
** Gesetzliche Voraussetzung: Beitragstragung nicht durch Dritte.
*** Maximales jährliches Risiko: maximaler jährlicher Eigenanteil abzüglich Prämie.Tarifstufe 5 ab einem Bruttojahreseinkommen von 80.000 €
Familienbonus*:
50 €
Jährliche Prämie:
500 €
Bruttojahreseinkommen**:
ab 80.000 €
Eigenanteil (pauschaliert für jede Inanspruchnahme von Arzneimitteln / Heilmitteln / Krankenhausaufenthalten):
125 € / 125 € / 250 €
Max. jährlicher Eigenanteil:
750 €
Max. jährliches Risiko***:
250 €* Der Familienbonus wird einmalig zu Tarifbeginn (spätestens 3 Monate danach) überwiesen, wenn mindestens ein Kind über Sie familienversichert ist.
** Gesetzliche Voraussetzung: Beitragstragung nicht durch Dritte.
*** Maximales jährliches Risiko: maximaler jährlicher Eigenanteil abzüglich Prämie.
Für wen ist der AOK Premium geeignet?
Der Tarif lohnt sich für alle, die keine oder nur wenige medizinische Leistungen in Anspruch nehmen.
Wie kann ich den AOK Premium nutzen?
Voraussetzung ist, dass Sie Mitglied bei der AOK Bayern sind. Um den AOK Premium zu nutzen, fragen Sie einfach die Teilnahmeerklärung bei Ihrem AOK-Berater oder Ihrer AOK-Beraterin an und schicken Sie uns diese unterschrieben zurück. Ihr AOK Premium beginnt dann am ersten Tag des Folgemonats. Alle Informationen zu den Teilnahmebedingungen erhalten Sie hier oder von Ihrem AOK-Berater oder Ihrer AOK-Beraterin.
Bitte beachten Sie: Sie können den AOK Premium nicht nutzen, wenn Ihre Beiträge komplett von Dritten getragen werden, zum Beispiel, wenn Sie Arbeitslosengeld beziehen.
Wann und wie wird meine Prämie ausgezahlt?
Ihre Prämie wird Ihnen spätestens bis zum 30.06. des Folgejahres automatisch auf Ihr Konto überwiesen.
Steht Ihnen der Familienbonus zu, so wird dieser einmalig (spätestens 3 Monate nach Tarifbeginn) überwiesen.
AOK-Bonustarif
Das Angebot Selbstbehalttarif mit Bonus der AOK Bayern
Der Bonus-Wahltarif der AOK ist für alle da, die gesundheitsbewusst leben. Mit diesem Wahltarif können Sie Ihren Beitrag zur gesetzlichen Krankenkasse teilweise selbst gestalten. Zur Teilnahme am AOK-Bonustarif entscheiden Sie sich für mindestens drei Jahre. Während dieser Zeit können Sie Ihre AOK-Mitgliedschaft nicht kündigen. Die Teilnahme am AOK-Bonustarif endet automatisch nach fünf Kalenderjahren. Sie können zu jedem zukünftigen Monatsbeginn einsteigen. Die Bonuszahlungen und die maximalen Selbstbehalte gelten dann anteilig. Hinweis: Der Gesundheitsbonus endet zum 31.12.2024.
So funktioniert der AOK-Bonustarif
- Der Grundbonus
Als Startkapital erhalten Sie jährlich einen Grundbonus entsprechend der gewählten Tarifsfufe. Der Grundbonus beträgt zwischen 80 und 230 Euro jährlich. - (Gesundheitsbonus)
(Wir honorieren Ihr Engagement bei Vorsorge oder Fitness mit 70 Euro pro Jahr. Die erbrachten Maßnahmen können Sie uns ganz einfach mit dem AOK-Bonus-Scheckheft nachweisen, das Sie zum Start des Bonustarifs von uns erhalten. Lassen Sie sich die Maßnahmen bestätigen und reichen Sie das Heft möglichst bis 31.01. des folgenden Jahres bei uns ein.) - Leistungsfreiheit bringt Zusatzbonus
Nehmen Sie drei Jahre lang keine Leistungen – Arztbesuch mit Rezept oder stationärer Krankenhausaufenthalt – in Anspruch, dann belohnen wir dies mit einem Zusatzbonus bis zu 300 Euro. Im vierten und fünften Jahr Ihrer Teilnahme wird der Zusatzbonus anteilig jährlich vergütet. - Das Risiko der Eigenbeteiligung
Arzneimittelverordnungen, die Ihnen Ihr Arzt auf Kassenrezept verordnet und die Sie in der Apotheke einlösen, werden mit einer pauschalen Eigenbeteiligung belegt und reduzieren Ihre Boni. Dies gilt auch für Krankenhausaufenthalte. Ein Risiko kann für Sie entstehen, ist jedoch begrenzt. Fragen Sie Ihren AOK-Berater, er hilft Ihnen gerne weiter.
Tarifübersicht
Tarifstufe bis zu 18.000 Euro* 18.001 Euro bis JAE* über JAE* Grundbonus 80 Euro 110 Euro 230 Euro (Gesundheitsbonus**) (70 Euro) (70 Euro) (70 Euro) Zusatzbonus (erstmalige Auszahlung nach drei leistungsfreien Jahren) 150 Euro (pro Jahr 50 Euro ab Jahr 4 jährliche Auszahlung) 180 Euro (pro Jahr 60 Euro ab Jahr 4 jährliche Auszahlung) 300 Euro (pro Jahr 100 Euro ab Jahr 4 jährliche Auszahlung) Pauschaler Selbstbehalt je Arztbesuch mit Arzneimittelverordnung 20 Euro 27,50 Euro 57,50 Euro Pauschaler Selbstbehalt je Krankenhausaufenthalt 40 Euro 55 Euro 115 Euro Maximaler Selbstbehalt (Obergrenze je Kalenderjahr) 160 Euro (pro Jahr) 220 Euro (pro Jahr) 460 Euro (pro Jahr) Maximales Risiko (maximaler Selbstbehalt abzüglich Grundbonus und nachgewiesenem Gesundheitsbonus) 10 Euro (pro Jahr) 40 Euro (pro Jahr) 160 Euro (pro Jahr) * Jahresarbeitsentgeltgrenze
** bei nachgewiesenen Vorsorgeuntersuchungen oder FitnesstestWann und wie wird der Bonus ausgezahlt?
Jeweils nach Ablauf des Kalenderjahres erfolgt die Abrechnung. Dabei werden von der AOK die anrechenbaren Selbstbehalte, wie Arztbesuche mit eingelöstem Rezept für Medikamente oder Krankenhausaufenthalte festgestellt. Der gutzuschreibende Grund- und Gesundheitsbonus wird ermittelt und mit den anrechenbaren Selbstbehalten verrechnet. Anschließend erfolgt die Auszahlung des Bonus, oder wenn Arztbesuche mit Rezept oder Krankenhausaufenthalte anzurechnen sind, auch ggf. die Forderung des Selbstbehalts.
Was wird nicht angerechnet?
- Der reine Arztbesuch wird nicht angerechnet.
- Auch Früherkennungsuntersuchungen und Impfungen bleiben unberücksichtigt.
- Die Rezepte und Krankenhausaufenthalte von mitversicherten Ehepartnern oder Kindern werden beim AOK-Bonustarif nicht gezählt.
- Die Verordnung der „Pille“ wird für Frauen bis zum 21. Lebensjahr generell übernommen. Auch diese Rezepte werden im AOK-Bonustarif nicht berücksichtigt.
- Heil- und Hilfsmittel (z. B. Massagen, Krankengymnastik, Bandagen usw.)
- Der Grundbonus
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