Expertenforum - bAV_Unterbrechung

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  • 01
    bAV_Unterbrechung

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    wir haben eine Mitarbeiterin mit betrieblicher Altersvorsorge. Die Beiträge werden über Gehaltsumwandlung und AG-Zuschuss finanziert. Aktuell ist die Beschäftigung für einen längeren Zeitraum unterbrochen, so dass keine Entgeltumwandlung möglich ist.


    Ist es möglich, den AG-Zuschuss für den Zeitraum der Unterbrechung auf 100% hochzusetzen (AN-Beitrag 0%) und weiterhin von der gesetzlichen LSt-und SV-Freiheit zu profitieren? Die 8% bzw 4% Grenze für die SV-/LSt-Freiheit wird beachtet.


    Vielen Dank!

  • 02
    RE: bAV_Unterbrechung

    Guten Tag,
     
    die vom Arbeitgeber für Zeiten des Bezugs von Sozialleistungen (z.B. Krankengeld) übernommenen Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge, die im Rahmen des § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) bzw. des § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 9 SvEV nicht dem Arbeitsentgelt zuzurechnen sind, können von vornherein als Arbeitsentgelt ausgeschlossen werden.
     
    Somit ist der vom Arbeitgeber bspw. während des Bezugs von Krankengeld weiterhin gezahlte Zuschuss (auch wenn dieser 100 % beträgt) zur betrieblichen Altersvorsorge beitragsfrei.
    Für die steuerrechtliche Bewertung kontaktieren Sie bitte das für die Mitarbeiterin zuständige Finanzamt.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

  • 03
    RE: bAV_Unterbrechung

    Vielen Dank!

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