Sehr geehrte Damen und Herren,
es soll ein/e Schulabgänger/in mehr als geringfügig entlohnt (30 Wochenstunden) zwischen Abitur und Au-pair im Ausland für knapp 3 Monate eingestellt werden. Wie ist die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung? Handelt es sich um Berufsmäßigkeit und somit um eine normale sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mit 1111, 101 oder ist der Fall anders zu beurteilen?