Expertenforum - Masterarbeit - Freiwilliges Praktikum - Unfallversicherung+PGS

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  • 01
    Masterarbeit - Freiwilliges Praktikum - Unfallversicherung+PGS

    Sehr geehrtes Expertenteam,


    ich beziehe mich auf meinen Beitrag vom 05.03.2024 "Masterarbeit - Freiwilliges Praktikum", für den leider nicht mehr die Option "Antworten" gegeben ist.


    Ein Mitarbeiter absolviert nun ein freiwilliges Praktikum bei uns, welches den Zweck erfüllt, die für den Studienabschluss erforderliche Masterarbeit zu erstellen.


    Wie verhält es sich mit der Unfallversicherungspflicht?

    Welcher Personengruppenschlüssel muss zugrunde gelegt werden?


    Besten Dank vorab für Ihre Rückmeldung.

    Mit freundlichen Grüßen

    Personalverwaltung

     

  • 02
    RE: Masterarbeit - Freiwilliges Praktikum - Unfallversicherung+PGS

    Guten Tag,
     
    der Sachverhalt vom 05.03.2024 hatte die Fragestellung, wie eine Person, die ihre  Masterarbeit in Ihren Betrieb schreiben möchte, sozialversicherungsrechtlich beurteilt wird.
    Dies war unsere Antwort:
    „Personen, die sich allein zur Erstellung der für den Studienabschluss erforderlichen Abschlussarbeit (z.B. Bachelor- oder Masterarbeit) in einen Betrieb begeben und in dieser Zeit neben dieser Abschlussarbeit keine für den Betrieb verwertbare Arbeitsleistung erbringen, gehören nicht zu den abhängig Beschäftigten. Dies gilt auch, wenn sie eine Vergütung erhalten. 
    Sofern die vorgenannten Voraussetzungen erfüllt sind, kommt weder Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherungspflicht in Betracht, noch sind für diese Personen Umlagebeiträge (Insolvenzgeld, U2 und ggf. U1) zu entrichten. 
    Weil es sich bei diesen Personen auch nicht um Beschäftigte im Sinne der Unfallversicherung handelt, sind keine Meldungen mit dem Personengruppenschlüssel „190“ zu erstellen.“
     
    Zu Ihrer heutigen Frage:
     
    Wird die Person bei Ihnen nicht als Praktikant beschäftigt sondern erstellt auch in diesem Fall ausschließlich die Masterarbeit in Ihrem Unternehmen, handelt es sich nach unserer Ansicht erneut nicht um ein „freiwilliges Praktikum“ und die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung ist analog zu unserer Antwort vom 05.03.2024.
     
    In unserem Fachportal für Arbeitgeber finden Sie die wichtigsten Informationen zu  Praktikanten Sozialversicherung | AOK-Arbeitgeberservice
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

  • 03
    RE: Masterarbeit - Freiwilliges Praktikum - Unfallversicherung+PGS

    Sehr geehrtes Expertenteam,


    besten Dank für Ihre Rückmeldung.


    Da wir die Personalie in unserem Abrechnungsprogramm anlegen müssen, stellt sich uns die Frage, welchen Personengruppenschlüssel wir zugrunde legen müssen.

    Wir würden den PGRS 900 in Betracht ziehen "nicht meldepflichtig Beschäftigte".

    Haben Sie vielen Dank.

    Mit freundlichen Grüßen

    Personalverwaltung


     

  • 04
    RE: Masterarbeit - Freiwilliges Praktikum - Unfallversicherung+PGS


    Guten Tag,
     
    Personen, die sich allein zur Erstellung der für den Studienabschluss erforderlichen Abschlussarbeit (z.B. Bachelor- oder Masterarbeit) in einen Betrieb begeben und in dieser Zeit neben dieser Abschlussarbeit keine für den Betrieb verwertbare Arbeitsleistung erbringen, gehören nicht zu den abhängig Beschäftigten. Dies gilt auch, wenn sie eine Vergütung erhalten.
     
    Sofern die vorgenannten Voraussetzungen erfüllt sind, kommt weder Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherungspflicht in Betracht, noch sind für diese Personen Umlagebeiträge (Insolvenzgeld, U2 und ggf. U1) zu entrichten. 

    Weil es sich bei diesen Personen auch nicht um Beschäftigte im Sinne der Unfallversicherung handelt, sind keine SV-Meldungen zu erstellen.

    Im Rahmen dieses bundesweiten Forums können wir zu den unterschiedlichen Abrechnungsprogrammen keinerlei Aussage treffen. Hier empfehlen wir zum Anbieter Kontakt aufzunehmen.

    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

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