Hallo,
wir haben eine Frage zur Beitragsberechnung in der Rentenversicherung bei einem Mitarbeiter, der wie folgt mehrfachbeschäftigt ist:
Tätigkeit A: Monatsvergütung liegt über der Beitragsbemessungsgrenze in der RV
Tätigkeit B: Monatsvergütung liegt unter der Beitragsbemessungsgrenze in der RV
Tätigkeit C: Monatsvergütung liegt unter der Beitragsbemessungsgrenze in der RV
Beide Tätigkeiten B und C übersteigen in der Summe nicht die BBG in der RV.
Für die Tätigkeit A liegt ein Befreiungsbescheid der Deutschen Rentenversicherung zu Gunsten eines Versorgungswerkes vor.
Für die Tätigkeiten B und C liegen keine Befreiungen zu Gunsten eines Versorgungwerkes vor.
Wie wird hier der Rentenversicherungsbeitrag ermittelt?
Findet innerhalb der drei Arbeitsverhältnisse eine Verhältnisberechnung der Entgelte, max. bis zur Beitragsbemessungsgrenze in der RV statt?
Oder muss für die beiden Arbeitsverhältnisse B und C (keine Befreiung z. Gunsten des Versorgungswerks) der RV-Beitrag (zusätzlich zu dem RV-Beitrag aus Arbeitsverhältnis A, der an das Versorgungswerk geht) an die Deutsche Rentenversicherung abgeführt werden?
Wie ist die rechtliche Lage in dieser Konstellation?
Danke für Ihre Antwort.
Gruß Lohnteam