Expertenforum - Personengruppenschlpssel

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  • 01
    Personengruppenschlpssel

    Sehr geehrtes Team,

    wir beschäftigen geringfügig einen Versorgungsbezieher (Pension), Jahrgang 1959. Die Beitragsgruppenschlüssel sind 0500. Welcher Personengruppenschlüssel ist hier anzugeben?

    Unser Abrechnungsprogramm will auch noch einen Schlüssel vergeben haben, welcher die Art der Rente beschreibt. Bei Vorgabe der Art der Rente = Vollversorgung Beamte kam ein Fehlerhinweis, dass der Personengruppenschlüssel 109 nicht korrekt sei. Unser Abrechnungsdienstleister sagt dazu, dass bei Versorgungsbeziehern die Personengruppenschlüssel 119 oder 120 zu verwenden sind.

    Bei Vorgabe Art der Rente in unserem Abrechnungsprogramm = Teilversorgung Beamte kommt kein Hinweis beim Personengruppenschlüssel 109.

    Wie ist ein Versorgungsbezieher bei einer geringfügigen Beschäftigung bei der Personengruppe nun korrekt zu verschlüsseln?

    Vielen Dank im Voraus.

  • 02
    RE: Personengruppenschlpssel

    Guten Tag,
     
    sofern ein Versorgungsempfänger eine geringfügige Beschäftigung ausübt, ist die Beitragsgruppe „0500“ und der Personengruppenschlüssel „109“ zu verwenden.
    Für geringfügig entlohnte Beschäftigte ist dies die einzige Personengruppe, die Sie anwenden können.
    Auf den Internetseiten der Minijobzentrale  Minijob als Rentner oder Rentnerin - Minijob-Zentrale finden sei noch hilfreiche Informationen
     
    Zu Ihrem Abrechnungsprogramm können wir Ihnen leider keine Auskünfte geben, hier empfehlen wir Kontakt zum Anbieter aufzunehmen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     
     
     

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