Sehr geehrte Damen und Herren,
für eines unserer Unternehmen ist derzeit ein geringfügig Beschäftigter tätig. Dieser hat in dem Monat das doppelte des Betrages in Höhe von 538,00 € überschritten, da dieser eine Prämie für eine Sonderschicht erhalten hat.
Da dieser den Betrag in Höhe von 1076,00 € überschritten hat, würden wir den Beitragsgruppenschlüssel auf 1111 anpassen und den Personengruppenschlüssel auf 109 belassen. Ist unsere Annahme richtig?
Vielen Dank für Ihre schnelle Rückmeldung in dieser Angelegenheit und viele Grüße