Guten Tag, wir haben seit 01.12.23 einen Mitarbeiter, der nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiter bei uns voll beschäftigt ist und zusätzlich eine Teilrente (99%) bezieht. Wir haben ihn bisher in der Sozialversicherung mit 1121 geschlüsselt. Allerdings habe ich nun unterschiedliche Informationen bezüglich der Rentenversicherungspflicht gefunden. Stimmt es, dass er prinzipiell in der RV trotz Teilrente versicherungsfrei wäre und nur auf Antrag weiter freiwillig einzahlen kann? Vielen Dank für Ihre Expertise.
Expertenforum - Teilrentner nach Erreichen der Regelaltersgrenze
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Teilrentner nach Erreichen der Regelaltersgrenze
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RE: Teilrentner nach Erreichen der Regelaltersgrenze
Guten Tag,
beziehen Alters- oder Erwerbsminderungsrentner nur eine Teilrente, hat dies keine sozialversicherungsrechtlichen Auswirkungen. Hier besteht grundsätzlich Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherungspflicht.
In der Arbeitslosenversicherung besteht bei Ihrem Mitarbeiter Versicherungsfreiheit aufgrund des Erreichens des Regelalters, der Arbeitsgeber zahlt jedoch seinen Beitragsanteil weiter.
In Ihrem Fall ist somit die Beitragsgruppe 1121 zu verwenden.
Die Rentenversicherungspflicht besteht fort, solange eine Teilrente bezogen wird (§ 5 Absatz 4 Satz 1 Nummer 1 SGB VI: „Versicherungsfrei sind Personen, die nach Ablauf des Monats, in dem die Regelaltersgrenze erreicht wurde, eine Vollrente wegen Alters beziehen“). Eine Befreiungsmöglichkeit ist nicht gegeben.
Mit freundlichen Grüßen
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