Hallo Zusammen,
zugegeben eine etwas ungewöhnlichere Frage.
34 Jahre alt
Beamter 2011 bis 06/2024, privat krankenversichert
07/2024-07/2024 Angestellter in einem freiberuflichen Unternehmen (pflichtversichert Monatsgehalt 3.000 Euro brutto)
ggf. ab 08/2024: Partner mit ca. 40% in dem freiberuflichen Unternehmen
Frage: Ist ab 08/2024 die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung möglich oder steht § 9 Abs. 1 Nr. 1 SGB V dem entgegen. Aus meiner Sicht dürfte § 9 Abs. 1 Nr. 1 SGB V hier entgegenstehen...
Anmerkung: Der § 6 Abs. 3a SGB V, der hier häufig genannt wird, trifft hier m.E. nicht zu.
Vielen Dank für die Einschätzungen! LG