Expertenforum - Wechsel von Minijob in Vollzeitjob während desselben Monats

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  • 01
    Wechsel von Minijob in Vollzeitjob während desselben Monats

    Moin moin,


    ein Arbeitnehmer ist bis zum 12.04.2024 als Aushilfe beschäftigt mit einem Verdienst von 468,00 €. Die Aushilfstätigkeit hat er zum 12.04.2024 beendet, die Abmeldung bei der Knappschaft ist erfolgt.


    Ab dem 15.04.2024 hat er beim selben Arbeitgeber ein ganz normales Vollzeit-Arbeitsverhältnis begonnen.


    Ist das insoweit legitim, oder gibt es für den Monat April Probleme mit der Geringfügigkeitsgrenze ?

  • 02
    RE: Wechsel von Minijob in Vollzeitjob während desselben Monats

    Guten Tag,
     
    ein Wechsel von einer geringfügig entlohnten Beschäftigung zu einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung beim gleichen Arbeitgeber ist möglich.
     
    Mit Umstellung der bisherigen geringfügig entlohnten auf eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ist zum Ende der geringfügig entlohnten Beschäftigung eine Abmeldung mit dem Meldeschlüssel „30“ zum 12.04.2024 an die Minijob-Zentrale zu übermitteln. Im Gegenzug ist mit Beginn der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung am 15.04.2024 eine Anmeldung mit dem Meldeschlüssel „10“ an die zuständige Krankenkasse der Arbeitnehmerin zu erstellen.
     
    Die Minijobgrenze von derzeit 538 Euro ist ein Monatswert, der auch für Teilmonate gilt. Es ist demnach unschädlich, wenn der Mitarbeitende bis zum 12.04.2024 ein Entgelt in Höhe von 468,00 Euro erzielt hätte.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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