Die AOK-Pflegeberatung
- AOK Baden-Württemberg
- AOK Bayern
- AOK Bremen/Bremerhaven
- AOK Hessen
- AOK Niedersachsen
- AOK Nordost
- AOK NordWest
- AOK PLUS
- AOK Rheinland/Hamburg
- AOK Rheinland-Pfalz/Saarland
- AOK Sachsen-Anhalt

Inhalte im Überblick
Die AOK-Pflegeberatung für alle
AOK-Versicherte, die einen Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung stellen oder bereits Pflegeleistungen erhalten, haben einen Anspruch auf individuelle Beratung und Hilfestellung durch individuelle Pflegeberatung. Auch pflegende Angehörige oder andere Personen können die Pflegeberatung in Anspruch nehmen, wenn der Pflegebedürftige dem zustimmt. So bleiben betroffene Familien auch in schwierigen Zeiten nicht allein.
Aufgaben der Pflegeberatung
Zu welchen Themen kann die Pflegeberatung informieren?
Pflegeberatung auch bei Folgeanträgen
Pflegeberatung oder Beratungseinsatz aufgrund von Pflegegeld?
Sie erhalten Pflegegeld und suchen Informationen über die verpflichtenden Beratungsbesuche, die Sie vierteljährig oder halbjährig durchführen müssen? Dann finden Sie alle Informationen auf der Seite Beratungsbesuch bei Pflegegeld. Möchten Sie sich hingegen zu Ihrer Pflegesituation oder zu Leistungen der Pflegeversicherung beraten lassen, dann finden Sie alle weiteren Informationen hier auf dieser Seite.
So hilft Ihnen die AOK
Die Pflegeberaterinnen und Pflegeberater der AOK stehen Ihnen zur Seite, indem sie zum Beispiel
- einen individuellen Versorgungsplan erstellen – mit Angaben zum pflegerischen Hilfe- und Unterstützungs- sowie zum Heilmittel-, Hilfsmittel- oder Rehabilitationsbedarf.
- alle notwendigen Maßnahmen einleiten, um individuelle Pflegearrangements zu stabilisieren.
- bei der Erledigung von Formalitäten unterstützen, zum Beispiel dem Ausfüllen von Anträgen.
- Kontakt zu weiteren an der Versorgung beteiligten Personen und Einrichtungen aufnehmen, zum Beispiel zum Pflegedienst.
- die Versorgung und den Versorgungsplan anpassen, wenn sich der Bedarf des Pflegebedürftigen verändert.
Welche Unterlagen werden bei einer Pflegeberatung benötigt?
Für eine kompetente und umfassende Pflegeberatung ist es wichtig, dass der zuständige Pflegeberater oder die zuständige Pflegeberaterin möglichst viele Informationen zur aktuellen Versorgungssituation der pflegebedürftigen Person erhält. Bitte halten Sie folgende Dokumente für das Erstgespräch bereit:
- Unterlagen zu bereits gestellten Leistungsanträgen und zur gesundheitlichen und pflegerischen Versorgung oder
- Pflegedokumentation, zum Beispiel in Form eines Pflegetagebuchs, sofern bereits vorhanden
- bestehende Vollmachten und Verfügungen, beispielsweise Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung des Antragstellers oder des Pflegebedürftigen
- mögliche Versorgungsverträge oder -entwürfe
Passende Dokumente zum Download von der AOK
Wo findet die Pflegeberatung statt?
Die Pflegeberatung ist freiwillig. Pflegebedürftige können sie jederzeit in Anspruch nehmen, auf Wunsch auch deren Angehörige oder andere Personen. Die Pflegeberatung kann bei den Pflegebedürftigen, deren Angehörigen oder von den Pflegebedürftigen benannten Personen zu Hause stattfinden. Sie ist ebenfalls telefonisch, in der AOK-Geschäftsstelle, bei einigen AOKs direkt in den Pflegestützpunkten oder einem anderen vereinbarten Ort möglich. Die Pflegeberatung ist auch im Rahmen einer Video-Pflegeberatung als digitales Angebot möglich.
Wie kann ich Kontakt zur Pflegeberatung meiner AOK aufnehmen?
Die Pflegeberaterinnen und Pflegeberater der AOK sind spezialisierte Pflegeexperten, die sich in Ihrer Region auskennen und gezielt weiterhelfen. Mit der Postleitzahl Ihres Wohnorts können wir den Kontakt zu Ihrer AOK-Pflegeberatung vor Ort ermitteln.
Passende Informationen
Pflegegrade und Pflegebegutachtung
Einen Überblick zu den Pflegegraden und der Pflegebegutachtung finden Sie auf dieser Seite.
Pflege richtig organisieren
Wer stellt den Pflegegrad fest? Wie sind Pflegeleistungen zu beantragen? Hier erhalten Sie Antworten.
Waren diese Informationen hilfreich für Sie?
Passende Angebote der AOK
Pflegeleistungen
Pflegestützpunkte
Pflegeleistungen
Beratungsbesuch bei Pflegegeld