AOK-Bonusprogramm für Kinder und Familien
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Inhalte im Überblick
Gesundheitsbonus, Kinderbonus und mehr
Die AOK möchte eine gesundheitsbewusste Lebensweise bei Familien und vor allem bei den Kindern stärken. Um einen attraktiven Anreiz dafür zu setzen, bietet die AOK ihren Mitgliedern entsprechende Bonusprogramme an. Je nach Region richten sich die Angebote der AOK vor Ort speziell an Kinder oder sogar an die gesamte Familie.
Im Rahmen der Bonusprogramme sammeln die Versicherten in der Regel Punkte für Vorsorgeleistungen, zum Beispiel das Impfen oder die Zahnvorsorge. Auch für sportliche Aktivitäten wie AOK-Gesundheitskurse erhalten Kinder, Eltern und weitere Familienangehörige in einigen Regionen einen Bonus.
Als Bonus erhalten die Programmteilnehmer ab einer bestimmten Anzahl an gesammelten Punkten entweder eine Sachprämie oder einen Geldbetrag ausgezahlt. Auch das ist bei der AOK je nach Region unterschiedlich geregelt.
Der AOK-Kinderbonus der AOK Nordost
Level 1: Kinder von der Geburt bis zum dritten Geburtstag
Level 1: Kinder von der Geburt bis zum dritten Geburtstag
Besonders in den ersten Lebensjahren sind viele Vorsorgemaßnahmen für einen gesunden Start ins Leben möglich. Sogar der Zahnarzt sollte zwischen dem sechsten bis neunten Lebensmonat erstmalig besucht werden.
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- Nachweisvordruck Level 1 (PDF)
Aktivitätenkatalog Level 1:
Level 1 Aktivität Punkte Vorsogeuntersuchungen U1-U3 (Tag der Geburt - 5. Lebenswoche) 500 U4, U5, U6, U7 und U7a je 500 3x Kinderzahnvorsorge (1x pro Jahr) 1.500 (insgesamt) Empfohlene Impfungen (Grundimmunisierung) Tetanus, Diphtherie, Pertussis, Haemophilus influenzae Typ b (Hib), Poliomyelitis, Hepatitis B, Pneumokokken, Meningokokken, Masern, Rotaviren, Varizellen und Kombi Mumps/Röteln je 500 Sportliche Aktivitäten 1 Kurs Eltern-Kind-Sport 1.500 Zusatzbonus Willkommen, Baby (wenn alle Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen erfüllt sind) 8.000 Level 2: Kinder ab drei Jahren bis zum sechsten Geburtstag
Level 2: Kinder ab drei Jahren bis zum sechsten Geburtstag
Jetzt steht jährlich ein Zahnarztbesuch im Kalender. In dieser Altersgruppe sind die U8 und U9 fällig. Die ersten Möglichkeiten, regelmäßig Sport zu treiben, bieten sich jetzt an.
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- Nachweisvordruck Level 2 (PDF)
Aktivitätenkatalog Level 2:
Level 2 Aktivität Punkte Vorsorgeuntersuchungen U8 (46.-48. Lebensmonat) 500 U9 (60.-64. Lebensmonat) 1.000 3. Kinderzahnvorsorge (1x pro Jahr) 1.500 (insgesamt) Sportliche Aktivitäten 5x im Monat sportlich aktiv (bis zu 60x im Jahr möglich) je 100 Level 3: Kinder ab sechs Jahren bis zum neunten Geburtstag
Level 3: Kinder ab sechs Jahren bis zum neunten Geburtstag
In diesem Lebensabschnitt sind die ersten Impfungen aufzufrischen und der Zahnarzt sollte jedes halbe Jahr zur Kontrolle besucht werden. Wer schwimmen schon gelernt hat, kann sich sein erstes Schwimmabzeichen in Bronze sichern.
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- Nachweisvordruck Level 3 (PDF)
Aktivitätenkatalog Level 3:
Level 3 Aktivitäten Punkte Vorsorgeuntersuchungen U10 1.000 6x Individualprophylaxe beim Zahnarzt (2x pro Jahr) 1.500 (insgesamt) Empfohlene Impfungen (Auffrischimpfungen) Tetanus, Diphtherie, Pertussis je 500 Sportliche Aktivitäten (außerhalb des regulären Schulsports) 5x im Monat sportlich aktiv (bis zu 60x im Jahr möglich) je 100 Sportabzeichen 500 Jugendschwimmabzeichen (höher als das gegenwärtige Abzeichen) 1.500 Level 4: Kinder ab neun Jahren bis zum zwölften Geburtstag
Level 4: Kinder ab neun Jahren bis zum zwölften Geburtstag
Kinder werden in dieser Phase selbstständiger und sind immer häufiger alleine unterwegs. Damit sie sicher im Straßenverkehr unterwegs sind, gibt es auch Punkte für den Fahrradführerschein oder den erfolgreichen Besuch der Verkehrsschule.
In diesem Lebensabschnitt sollten man neben den Vorsorgeuntersuchungen zweimal pro Jahr zum Zahnarzt zur Kontrolle gehen.
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- Nachweisvordruck Level 4 (PDF)
Aktivitätenkatalog Level 4:
Level 4 Aktivitäten Punkte Vorsorgeuntersuchungen U11 (9.-10. Lebensjahr) 1.500 6x Individualprophylaxe beim Zahnarzt (2x pro Jahr) 1.500 (insgesamt) Verkehrssicherheit Fahrradführerschein oder Verkehrsschule 1.500 Sportliche Aktivitäten (außerhalb des regulären Schulsports) 5x im Monat sportlich aktiv (bis zu 60x im Jahr möglich) je 100 Sportabzeichen 1.500 Jugendschwimmabzeichen (höher als das gegenwärtige Abzeichen) 1.500 Teilnahme Bundesjugendspiele 1.500 Level 5: Kinder ab 12 Jahren bis zum 15. Geburtstag
Level 5: Kinder ab 12 Jahren bis zum 15. Geburtstag
In diesem Lebensabschnitt ist die erste Jugendvorsorgeuntersuchung fällig. Einige Impfungen müssen aufgefrischt werden. Auch der Zahnarzt sollte jedes halbe Jahr eine Kontrolluntersuchung durchführen.
Wer erst ab Level 2, 3, 4 oder 5 in den AOK-Kinderbonus eingestiegen ist, kann sich einen Zielbonus sichern. Dafür müssen die Teilnehmer einfach nachweisen, dass alle Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen ab Geburt erfolgt sind.
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- Nachweisvordruck Level 5 (PDF)
Aktivitätenkatalog Level 5:
Level 5 Aktivitäten Punkte Vorsorgeuntersuchungen J1 (12.-14. Lebensjahr) 1.500 6x Individualprophylaxe beim Zahnarzt (2x pro Jahr) 1.500 (insgesamt) Empfohlene Impfungen (Auffrischimpfungen) Tetanus, Diphtherie, Pertussis, Poliomyelitis je 500 Vollständige Immunisierung HPV (9-14 Jahre) 1.500 Sportliche Aktivitäten (außerhalb des regulären Schulsports) 5x im Monat sportlich aktiv (60x im Jahr möglich) je 100 Sportabzeichen und Teilnahme Bundesjugendspiele je 500 Jugendschwimmabzeichen (höher als das gegenwärtige Abzeichen) 1.500 Zielbonus Bonus für die Einhaltung aller Untersuchungen und Impfungen seit Geburt 6.000 Zusatzlevel: COVID-19-Impfung
Zusatzlevel: COVID-19-Impfung
Durch die Impfung von Kindern und Jugendlichen sollen COVID-19-Erkrankungen und Hospitalisierungen in dieser Altersgruppe sowie denkbare Langzeitfolgen der SARS-CoV-2-Infektion verhindert werden. Zusätzliches Ziel ist es, auch indirekte Folgen von SARS-CoV-2-Infektionen zu reduzieren, wie z. B. Isolations- und Quarantänephasen.
Die AOK Nordost bonifiziert im AOK-Kinderbonus jede COVID-19-Impfung mit 500 Punkten.
So werden die AOK-Bonuspunkte zu Prämien
Teilnahmeerklärung
01/04Die Teilnahmeerklärung zum AOK-Kinderbonus unterschrieben an die AOK Nordost senden.
Teilnahmeerklärung zum AOK-Kinderbonus (PDF, 506 KB)
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AOK Nordost – Die Gesundheitskasse
AOK-Kinderbonus
14467 Potsdam
Wann und wie wird der Bonus ausgezahlt?
Bonusauszahlung
Bonusauszahlung
Der Teilnahmezeitraum richtet sich nach dem Geburtsdatum des Kindes. Mit dem Erreichen der nächsten Altersstufe endet das jeweils laufende Level. Die Abrechnung erfolgt dann automatisch.
Dabei werden von der AOK die bisher gesammelten Punkte und eingereichten Rechnungen für zweckgebundene Leistungen verrechnet. Ist noch ein Punkteguthaben ermittelt worden, wird der Gegenwert in Euro ausgezahlt.
Die AOK ist gesetzlich verpflichtet, den geldwerten Vorteil des AOK-Kinderbonus zur Versteuerung an die Finanzbehörden zu melden.
Zuschuss für zweckgebundene Gesundheitsleistungen
Zuschuss für zweckgebundene Gesundheitsleistungen
Statt einer Geldprämie können die im Level gesammelten Punkte als zweckgebundener Zuschuss für besondere Leistungen für das Kind eingelöst werden.
Nutzen Sie einfach den Erstattungsantrag (PDF, 475 KB) oder den AOK-Kinderbonus-Onlineservice-Login Onlineportal "Meine AOK".
Die Erstattungen sind nicht durch die AOK Nordost als geldwerter Vorteil zur Versteuerung an die Finanzbehörden zu melden.
Werden Sie jetzt Mitglied bei der AOK Nordost
Fragen und Antworten zum AOK-Kinderbonus
Wer kann teilnehmen?
Alle AOK-versicherten Kinder und Jugendlichen von der Geburt bis zum 15. Geburtstag können am AOK-Kinderbonus teilnehmen.
Interessierte Erziehungsberechtigte füllen die Teilnahmeerklärung aus und reichen sie bei ihrer AOK Nordost ein. Ein Einstieg in das Programm ist jederzeit möglich. Die Einschreibung erfolgt in das Level, welches dem aktuellen Alter des Kindes entspricht.
Für welche Aktivitäten gibt es Punkte?
Der AOK-Kinderbonus besteht aus 5 Leveln, die an Altersgruppen gebunden sind. In jedem Level sammelt das Kind entsprechend seiner Altersgruppe Punkte für:
- durchgeführte Impfungen laut STIKO (ständige Impfkommission)
- diverse Vorsorgeuntersuchungen U1 - U9, U10 - U11 & J1
- zahnärztliche Vorsorge
- Sportabzeichen
- Schwimmabzeichen/-stufe (ab Bronze aufwärts)
- Teilnahme an den Bundesjugendspielen
- Fahrradführerschein oder Verkehrsschule
- sportliche Aktivitäten außerhalb des Schulunterrichts
Sind die Punkte vom Alter abhängig?
Der AOK-Kinderbonus umfasst fünf Level, die bestimmten Altersstufen zugeordnet sind. In den einzelnen Leveln werden Punkte für Aktivitäten aus Sport und Gesundheitsvorsorge gesammelt, die in diesem Alter relevant sind:
- Level 1: ab Geburt bis zum 3. Geburtstag
- Level 2: ab 3 Jahren bis zum 6. Geburtstag
- Level 3: ab 6 Jahren bis zum 9. Geburtstag
- Level 4: ab 9 Jahren bis zum 12. Geburtstag
- Level 5: ab 12 Jahren bis zum 15. Geburtstag
Wie lange nimmt mein Kind am AOK-Kinderbonus teil?
Die Teilnahme endet spätestens mit dem 15. Geburtstag Ihres Kindes oder mit Ihrer schriftlichen Mitteilung oder dem Ende der Versicherung.
Wie dokumentiere ich die Aktivitäten und Punkte?
Die Dokumentation der Maßnahmen erfolgt über einen Nachweisvordruck. Zusätzlich können Sie auch Kopien von geeigneten Unterlagen, wie dem Kinderuntersuchungsheft, dem Impfausweis, dem Kinderzahnpass und von Urkunden wie dem Jugendschwimmabzeichen einreichen. Die Teilnehmer tragen dafür Sorge, dass ihr gesundheitsbewusstes Verhalten dokumentiert wird.
Wann erhält mein Kind seine Prämie?
Der Teilnahmezeitraum richtet sich nach dem Geburtsdatum des Kindes. Erreicht das Kind die nächste Altersstufe, endet das jeweilige Level.
Die Abrechnung erfolgt dann automatisch. Dabei werden von der AOK die bisher gesammelten Punkte und eingereichten Rechnungen für zweckgebundene Leistungen gegenübergestellt. Ist noch ein Punkteguthaben ermittelt worden, wird der Gegenwert in Euro ausgezahlt.
Was sind zweckgebundene Gesundheitsleistungen?
Die Punkte, die in einem Level gesammelt wurden, können in einen Zuschuss für die folgenden besonderen Leistungen Ihres Kindes umgewandelt werden:
- Eltern-Kind-Sport
- DELFI/PEKiP
- Babymassage
- Brillengläser
- Akupunktur
- Zuschuss Eigenleistungen KFO
- Zuzahlungen beim Kinderarzt (IGeL)
- Eigenanteil Atteste für Sport
- besondere Therapien (zum Beispiel Tiertherapie)
- Zuschuss Sportausrüstung
- Sedierung/Vollnarkose beim Zahnarzt (zum Beispiel Ziehen der Weisheitszähne)
Die Erstattungen sind nicht durch die AOK Nordost als geldwerter Vorteil zur Versteuerung an die Finanzbehörden zu melden.
Was ist eine Bonusauszahlung?
Bei der Bonusauszahlung stellt die AOK die bisher gesammelten Punkte und die eingereichten Rechnungen für zweckgebundene Leistungen gegenüber. Ist noch ein Punkteguthaben ermittelt worden, wird der Gegenwert in Euro ausgezahlt. Diese Auszahlung aus dem AOK-Kinderbonus gilt als geldwerter Vorteil.
Die AOK ist gesetzlich verpflichtet, den geldwerten Vorteil des AOK-Kinderbonus zur Versteuerung an die Finanzbehörden zu melden.
Bekommt man den Bonus auch, wenn man bereits Mitglied in der AOK Nordost ist?
Ja.
Ich erwarte mein erstes Kind, kann ich es jetzt schon anmelden?
Die Teilnahme kann erst ab Geburt erfolgen. Die Einschreibung erfolgt immer in das Level, das dem Alter entspricht.
Wenn Sie also erst einige Tage nach der Geburt die Teilnahme anmelden, geht Ihrem Kind nichts verloren.
Mehr Leistungen mit dem Gesundheitskonto der AOK Nordost
Mit dem Gesundheitskonto der AOK Nordost können Sie jährlich 500 Euro flexibel für individuelle Gesundheitsleistungen einsetzen. Dazu gehören auch zahlreiche Kurse und Leistungen für Kinder, zum Beispiel Beiträge für den Sportverein, Schwimmlernkurse oder Babyschwimmen.
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