Die AOK-Pflegeberatung
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Inhalte im Überblick
Die AOK-Pflegeberatung für alle
AOK-Versicherte, die einen Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung stellen oder bereits Pflegeleistungen erhalten, haben einen Anspruch auf individuelle Beratung und Hilfestellung durch individuelle Pflegeberatung. Auch pflegende Angehörige oder andere Personen können die Pflegeberatung in Anspruch nehmen, wenn der Pflegebedürftige dem zustimmt. So bleiben betroffene Familien auch in schwierigen Zeiten nicht allein.
Aufgaben der Pflegeberatung
Die Pflegeberaterinnen und Pflegeberater können dabei helfen, die aktuelle Versorgungssituation strukturiert zu erfassen. Gemeinsam mit den Kunden erstellen sie einen individuellen Versorgungsplan, in dem der konkrete Hilfe- und Unterstützungsbedarf der pflegebedürftigen Person festgehalten wird. Zudem leiten sie die im Einzelfall erforderlichen Maßnahmen zur Herstellung einer stabilen Pflegesituation ein. Dabei stimmen sie sich eng mit der pflegebedürftigen Person und gegebenenfalls auch mit ihren Angehörigen ab. Die Pflegeberaterinnen und Pflegeberater sind mit den Leistungserbringern und ehrenamtlichen Anbietern vor Ort vernetzt und binden diese in die Versorgung mit ein. Zudem informieren sie über spezielle Entlastungsangebote für pflegende Angehörige und helfen dabei, die Selbstpflegekompetenz zu erhalten und zu fördern.
Sollte die Pflege zu Hause nicht mehr möglich sein, zeigen die Pflegeberaterinnen und Pflegeberater mögliche Alternativen auf und unterstützen sowohl bei der Auswahl als auch bei der Suche nach geeigneten stationären Einrichtungen. So erhält jeder Pflegebedürftige eine an seinem persönlichen Bedarf ausgerichtete, qualifizierte Pflege und Betreuung.
Ergänzend zu dem Anspruch auf eine unabhängige Pflegeberatung haben Versicherte auch einen Anspruch auf eine individuelle Beratung zu allen Leistungen der Hospiz- und Palliativversorgung. Alle Pflegeberaterinnen und Pflegeberater der AOK sind dafür entsprechend qualifiziert. Bei Bedarf helfen sie dabei, den Kontakt, zum Beispiel zu einem Hospiz oder einem Team der Spezialisierten Ambulanten Palliativversorgung, herzustellen. Zudem informieren sie über die regional verfügbaren Beratungs- und Versorgungsangebote der Hospiz- und Palliativversorgung.
Zu welchen Themen kann die Pflegeberatung informieren?
Die Pflegeberatung bietet wertvolle Informationen zu den umfangreichen Leistungen der Pflegeversicherung, über Entlastungsmöglichkeiten für pflegende Angehörige oder über Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfelds. Dabei stehen die Bedürfnisse des Pflegebedürftigen an erster Stelle. Die Pflegeberaterinnen und Pflegeberater können zudem bei der Organisation der Versorgung behilflich sein.
Die AOK-Pflegeberatung hilft Ihnen weiter, wenn Sie zum Beispiel wissen möchten,
- wie hoch die Pflegekosten in Ihrem konkreten Versorgungsfall sind,
- welche Leistungen der AOK-Pflegeversicherung Ihnen und Ihren Angehörigen zustehen,
- wie eine Pflegebegutachtung abläuft und wer den Medizinischen Dienst beauftragt,
- wer den ambulanten Pflegedienst beauftragt und bezahlt
- oder welche zusätzlichen Unterstützungsangebote, wie zum Beispiel Alltagsbegleiter oder familienentlastende Dienstleister, es in Ihrer Region gibt und wie Sie diese in Anspruch nehmen können.
Die AOK-Pflegeberatung besteht aus einem vernetzten Team von Pflegeberaterinnen und Pflegeberatern, die mit vielen regionalen Anbietern und Trägern kooperieren. Dazu gehören zum Beispiel kommunale Beratungsstellen, sozialpsychiatrische Dienste, niedergelassene Ärztinnen und Ärzte, Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Selbsthilfegruppen, Hospize, Hilfs- und Heilmittelanbieter und Apotheken sowie ehrenamtliche Gruppen. Darüber hinaus arbeiten sie mit speziellen Beratungsstellen zusammen, die sich um die Wohnraumanpassung oder um herausfordernde oder belastende Situationen in der Pflege kümmern.
Pflegeberatung auch bei Folgeanträgen
Eine individuelle und umfassende Pflegeberatung kann auch dann in Anspruch genommen werden, wenn im Laufe der Pflegebedürftigkeit weitere Leistungen beantragt werden, wie zum Beispiel:
- Pflegesachleistungen
- Pflegegeld
- Kombinationsleistungen
- Zuschüsse für Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngruppen
- Pflegehilfsmittel
- Zuschüsse zu wohnumfeldverbessernden Maßnahmen
- Digitale Pflegeanwendungen
- Tages- oder Nachtpflege
- Kurzzeitpflege
- Vollstationäre Pflege
- Pflegezeit
- Pflegekurse
- Finanzierungshilfe zur Gründung ambulanter Wohnformen
- Höherstufung des Pflegegrades von Pflegeheimbewohnerinnen und -bewohnern
- Verhinderungspflege
Geht ein Antrag auf weitere Leistungen bei der Pflegekasse ein, dann erhalten Pflegebedürftige ein Beratungsangebot oder einen Beratungsgutschein für die Pflegeberatung. Die Pflegeberatung kann – je nach Wunsch des Pflegebedürftigen beziehungsweise seiner Angehörigen – innerhalb von zwei Wochen nach Antragstellung durch einen qualifizierten Pflegeberater durchgeführt werden. Wünschen sich Versicherte die Pflegeberatung zu einem späteren Zeitpunkt, ist auch das möglich. Die Kosten für die Pflegeberatung übernimmt die Pflegekasse.
Pflegeberatung oder Beratungseinsatz aufgrund von Pflegegeld?
Sie erhalten Pflegegeld und suchen Informationen über die verpflichtenden Beratungsbesuche, die Sie vierteljährig oder halbjährig durchführen müssen? Dann finden Sie alle Informationen auf der Seite Beratungsbesuch bei Pflegegeld. Möchten Sie sich hingegen zu Ihrer Pflegesituation oder zu Leistungen der Pflegeversicherung beraten lassen, dann finden Sie alle weiteren Informationen hier auf dieser Seite.
So hilft Ihnen die AOK
Die Pflegeberaterinnen und Pflegeberater der AOK stehen Ihnen zur Seite, indem sie zum Beispiel
- einen individuellen Versorgungsplan erstellen – mit Angaben zum pflegerischen Hilfe- und Unterstützungs- sowie zum Heilmittel-, Hilfsmittel- oder Rehabilitationsbedarf.
- alle notwendigen Maßnahmen einleiten, um individuelle Pflegearrangements zu stabilisieren.
- bei der Erledigung von Formalitäten unterstützen, zum Beispiel dem Ausfüllen von Anträgen.
- Kontakt zu weiteren an der Versorgung beteiligten Personen und Einrichtungen aufnehmen, zum Beispiel zum Pflegedienst.
- die Versorgung und den Versorgungsplan anpassen, wenn sich der Bedarf des Pflegebedürftigen verändert.
Welche Unterlagen werden bei einer Pflegeberatung benötigt?
Für eine kompetente und umfassende Pflegeberatung ist es wichtig, dass der zuständige Pflegeberater oder die zuständige Pflegeberaterin möglichst viele Informationen zur aktuellen Versorgungssituation der pflegebedürftigen Person erhält. Bitte halten Sie folgende Dokumente für das Erstgespräch bereit:
- Unterlagen zu bereits gestellten Leistungsanträgen und zur gesundheitlichen und pflegerischen Versorgung oder
- Pflegedokumentation, zum Beispiel in Form eines Pflegetagebuchs, sofern bereits vorhanden
- bestehende Vollmachten und Verfügungen, beispielsweise Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung des Antragstellers oder des Pflegebedürftigen
- mögliche Versorgungsverträge oder -entwürfe
Passende Dokumente zum Download von der AOK
Wo findet die Pflegeberatung statt?
Die Pflegeberatung ist freiwillig. Pflegebedürftige können sie jederzeit in Anspruch nehmen, auf Wunsch auch deren Angehörige oder andere Personen. Die Pflegeberatung kann bei den Pflegebedürftigen, deren Angehörigen oder von den Pflegebedürftigen benannten Personen zu Hause stattfinden. Sie ist ebenfalls telefonisch, in der AOK-Geschäftsstelle, bei einigen AOKs direkt in den Pflegestützpunkten oder einem anderen vereinbarten Ort möglich. Die Pflegeberatung ist auch im Rahmen einer Video-Pflegeberatung als digitales Angebot möglich.
Wie kann ich Kontakt zur Pflegeberatung meiner AOK aufnehmen?
Die Pflegeberaterinnen und Pflegeberater der AOK sind spezialisierte Pflegeexperten, die sich in Ihrer Region auskennen und gezielt weiterhelfen. Mit der Postleitzahl Ihres Wohnorts können wir den Kontakt zu Ihrer AOK-Pflegeberatung vor Ort ermitteln.
Passende Informationen
Pflegegrade und Pflegebegutachtung
Einen Überblick zu den Pflegegraden und der Pflegebegutachtung finden Sie auf dieser Seite.
Pflege richtig organisieren
Wer stellt den Pflegegrad fest? Wie sind Pflegeleistungen zu beantragen? Hier erhalten Sie Antworten.
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