Fehlverhalten im Gesundheitswesen bekämpfen

Abrechnungsbetrug und Korruption im Gesundheitswesen fügen der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung große finanzielle Schäden zu. Damit dieses Fehlverhalten effektiver verfolgt und geahndet werden kann, haben alle gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen Stellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen eingerichtet. Sie sollen Ihnen helfen, ein mögliches Fehlverhalten schnell und unkompliziert zu melden.
Neben einem Stethoskop liegt der Hammer eines Richters. Lesen Sie, wie man Fehlverhalten im Gesundheitswesen bekämpfen kann.© iStock / yavdat

Inhalte im Überblick

    Fehlverhalten im Gesundheitswesen: Das sind die Folgen

    Fehlverhalten im Gesundheitswesen schließt zum Beispiel Abrechnungsbetrug durch einen Arzt oder auch Korruption mit ein. Dazu zählen die Abrechnungen von nicht erbrachten Leistungen und Abrechnungen von nicht mit einer notwendigen Qualifikation erbrachten Leistungen, die unzulässige Zusammenarbeit zwischen nicht ärztlichen Leistungserbringern und Vertragsärzten sowie die Fälschung von Rezepten und Verordnungen. Durch dieses Fehlverhalten gehen jedes Jahr mehrstellige Millionenbeträge verloren. Dabei handelt es sich um Geld der Beitragszahler, das dann nicht mehr für die Versorgung kranker und pflegebedürftiger Menschen zur Verfügung steht.

    So bekämpfen Krankenkassen das Fehlverhalten

    Die Krankenkassen sind gesetzlich verpflichtet, eigene Kontaktstellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten oder Betrug in der Medizin anzubieten und Beauftragte für die Koordination zu ernennen. Sie gehen Hinweisen, Fällen und Sachverhalten nach, die auf Unregelmäßigkeiten oder die rechts- beziehungsweise zweckwidrige Nutzung von Finanzmitteln im Zusammenhang mit den Aufgaben einer Krankenkasse hindeuten. Wenn sich ein Anfangsverdacht auf eine strafbare Handlung erhärtet, sind die Krankenkassen angehalten, die Staatsanwaltschaft einzuschalten. Um gemeinsam gegen Fehlverhalten im Gesundheitswesen vorgehen zu können, arbeiten die Krankenkassen untereinander sowie mit den Kassenärztlichen Vereinigungen und mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zusammen (siehe §§ 197a SGB V und 47a SGB XI).

    Weitere Informationen zum Thema Fehlverhalten im Gesundheitswesen

    Patientenrechte

    Welche Rechte haben Sie als Patient? Einen Überblick finden Sie hier.

    Patientenakte, Medikationsplan & Patientenquittung

    Angebote Ihrer AOK für mehr Transparenz.

    Onlineportal und App „Meine AOK“

    Hier finden Sie das Portal „Meine AOK“.

    Wie unterstützt mich die AOK Bayern?

    Sie haben den Verdacht, dass ein Fehlverhalten im Gesundheitswesen, wie Manipulation, Korruption oder Abrechnungsbetrug, vorliegt? Wer von ungesetzlichen Handlungen weiß, durch die den Krankenkassen höhere Kosten entstehen, kann das der AOK Bayern melden:

    Ansprechpartner der AOK

    AOK Bayern – Die Gesundheitskasse
    Stelle zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen

    Carl-Wery-Str. 28
    81739 München

    Telefon: 089 62 730 - 333
    Telefax: 089 62 730 - 650 333
    E-Mail: fehlverhalten@by.aok.de

    oder wenden Sie sich direkt an Ihre AOK vor Ort.

    Sie möchten uns einen Verdachtsfall übermitteln? Nutzen Sie hierfür unser Hinweisgebersystem, mit dem sie mit uns sicher und auf Wunsch auch anonym kommunizieren können.

    Die AOK behandelt alle Hinweise und Informationen streng vertraulich und unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften. Sie können die Stelle zur Bekämpfung von Fehlverhalten schriftlich, telefonisch oder per E-Mail kontaktieren und so Ihren Verdacht äußern.

    Haben Sie Fragen? Wir sind gerne persönlich für Sie da, zum Beispiel telefonisch, per E-Mail oder über das Onlineportal „Meine AOK“. Eine Übersicht der Kontaktmöglichkeiten finden Sie hier.

    Aktualisiert: 14.10.2024

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