Fehlverhalten im Gesundheitswesen bekämpfen
Inhalte im Überblick
Fehlverhalten im Gesundheitswesen: Das sind die Folgen
Fehlverhalten im Gesundheitswesen schließt zum Beispiel Abrechnungsbetrug durch einen Arzt oder auch Korruption mit ein. Dazu zählen die Abrechnungen von nicht erbrachten Leistungen und Abrechnungen von nicht mit einer notwendigen Qualifikation erbrachten Leistungen, die unzulässige Zusammenarbeit zwischen nicht ärztlichen Leistungserbringern und Vertragsärzten sowie die Fälschung von Rezepten und Verordnungen. Durch dieses Fehlverhalten gehen jedes Jahr mehrstellige Millionenbeträge verloren. Dabei handelt es sich um Geld der Beitragszahler, das dann nicht mehr für die Versorgung kranker und pflegebedürftiger Menschen zur Verfügung steht.
So bekämpfen Krankenkassen das Fehlverhalten
Die Krankenkassen sind gesetzlich verpflichtet, eigene Kontaktstellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten oder Betrug in der Medizin anzubieten und Beauftragte für die Koordination zu ernennen. Sie gehen Hinweisen, Fällen und Sachverhalten nach, die auf Unregelmäßigkeiten oder die rechts- beziehungsweise zweckwidrige Nutzung von Finanzmitteln im Zusammenhang mit den Aufgaben einer Krankenkasse hindeuten. Wenn sich ein Anfangsverdacht auf eine strafbare Handlung erhärtet, sind die Krankenkassen angehalten, die Staatsanwaltschaft einzuschalten. Um gemeinsam gegen Fehlverhalten im Gesundheitswesen vorgehen zu können, arbeiten die Krankenkassen untereinander sowie mit den Kassenärztlichen Vereinigungen und mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zusammen (siehe §§ 197a SGB V und 47a SGB XI).
Weitere Informationen zum Thema Fehlverhalten im Gesundheitswesen
Patientenrechte
Welche Rechte haben Sie als Patient? Einen Überblick finden Sie hier.
Patientenakte, Medikationsplan & Patientenquittung
Angebote Ihrer AOK für mehr Transparenz.
Onlineportal und App „Meine AOK“
Hier finden Sie das Portal „Meine AOK“.
Wie unterstützt mich die AOK Bayern?
Sie haben den Verdacht, dass ein Fehlverhalten im Gesundheitswesen, wie Manipulation, Korruption oder Abrechnungsbetrug, vorliegt? Wer von ungesetzlichen Handlungen weiß, durch die den Krankenkassen höhere Kosten entstehen, kann das der AOK Bayern melden:
Ansprechpartner der AOK
AOK Bayern – Die Gesundheitskasse
Stelle zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen
Carl-Wery-Str. 28
81739 München
Telefon: 089 62 730 - 333
Telefax: 089 62 730 - 650 333
E-Mail: fehlverhalten@by.aok.de
oder wenden Sie sich direkt an Ihre AOK vor Ort.
Sie möchten uns einen Verdachtsfall übermitteln? Nutzen Sie hierfür unser Hinweisgebersystem, mit dem sie mit uns sicher und auf Wunsch auch anonym kommunizieren können.
Die AOK behandelt alle Hinweise und Informationen streng vertraulich und unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften. Sie können die Stelle zur Bekämpfung von Fehlverhalten schriftlich, telefonisch oder per E-Mail kontaktieren und so Ihren Verdacht äußern.
Haben Sie Fragen? Wir sind gerne persönlich für Sie da, zum Beispiel telefonisch, per E-Mail oder über das Onlineportal „Meine AOK“. Eine Übersicht der Kontaktmöglichkeiten finden Sie hier.
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