Die Osteopathie

Die Osteopathie ist ein ergänzendes Therapieverfahren zur wissenschaftsorientierten Medizin mit dem Ziel, Bewegungseinschränkungen, Verhärtungen und Verspannungen zu lösen. So unterstützt die AOK die Behandlungsmethode.
Eine Therapeutin behandelt eine Patientin. Osteopathie kann die wissenschaftsorientierte Medizin ergänzen.© iStock / LightFieldStudios

Inhalte im Überblick

    Osteopathie – eine alternative Heilmethode

    Der Osteopathie liegt die Annahme zugrunde, dass sich Körperstrukturen und -funktionen gegenseitig beeinflussen und sich dadurch Störungen und Erkrankungen an einem Körperteil auf andere Bereiche des Körpers auswirken können. Mithilfe von Dehn-, Massage- und Grifftechniken sollen Blockaden und Verspannungen am Bewegungssystem, den inneren Organen und am Nervensystem gelöst werden. Das soll auch helfen, die Selbstheilungskräfte des Körpers zu aktivieren. Die Osteopathie versteht sich als ganzheitliche Methode, bei deren Anwendung der Therapeut, ein Osteopath, auf medizinische Geräte und Medikamente verzichtet.

    Übernimmt die AOK die Kosten für die Osteopathie?

    Osteopathische Behandlungen sind grundsätzlich eine private Leistung, die Sie selbst bezahlen. Die Kosten für die Behandlung werden Ihnen von Ihrem Osteopathen oder Ihrer Osteopathin in Rechnung gestellt. Einige Krankenkassen beteiligen sich jedoch an den Kosten – unter bestimmten Voraussetzungen auch die AOK. Je nach Region etwa im Rahmen von Gesundheitskonten, Bonusprogrammen oder zusätzlichen Gesundheitsleistungen. Wie Ihre regionale AOK Sie konkret unterstützt, lesen Sie im nächsten Abschnitt.

    Die AOK PLUS erstattet drei Behandlungen pro Jahr

    Zusatzleistung

    Die AOK PLUS erstattet für drei Behandlungen im Kalenderjahr bis zu 180 Euro. Pro Behandlung übernimmt die AOK PLUS dabei 90 Prozent der Kosten, maximal 60 Euro.

    Voraussetzungen

    • ärztliche Bescheinigung, die nicht älter als 12 Monate ist, vorliegt
    • der behandelnde Therapeut aufgrund seiner Qualifikation Mitglied eines Verbands der Osteopathen ist (siehe Tabelle)

    Kostenerstattung

    Für die Kostenerstattung senden Sie die Rechnung gemeinsam mit der ärztlichen Bescheinigung unter Angabe Ihrer Bankverbindung an folgende Postadresse:

    AOK PLUS
    09099 Chemnitz

    Unterlagen bequem online einreichen

    Sie können die Unterlagen auch jederzeit ganz bequem und papierlos im Onlineportal "Meine AOK" unter "Leistungen" – "Anträge und Bescheinigungen" einreichen.

    Wo Osteopathie helfen kann:
    BewegungsapparatBlockaden von Gelenken und der Wirbelsäule lassen sich behandeln.
    Innere MedizinFunktionelle Herzbeschwerden oder Verdauungsstörungen können osteopathisch behandelt werden.
    Hals-Nasen-Ohren-BereichOsteopathie kann bei Kopfschmerzen, Nasennebenhöhlenentzündung oder Tinnitus zum Einsatz kommen.
    KinderheilkundeOsteopathie verspricht gute Erfolge, da das kindliche Gewebe lange Zeit formbar und dadurch schneller positiv zu beeinflussen ist als das von Erwachsenen. Beispiele sind Schädel- und Gesichtsverformungen sowie Entwicklungsverzögerungen.

    Wie finde ich einen geeigneten Osteopathen oder eine Osteopathin?

    Eine zentrale Datenbank mit allen Osteopathinnen und Osteopathen, die für Ihre Behandlung infrage kommen, ist leider nicht vorhanden. Das liegt daran, dass sie in verschiedenen Berufsverbänden organisiert sind. Grundsätzlich gilt für die Suche: Die Behandlungen müssen durch Leistungserbringer erfolgen, die eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung in Theorie und Praxis nachweisen können. Diese Ausbildung muss den Empfehlungen der Bundesarbeitsgemeinschaft für Osteopathie (BAO) entsprechen. Ob diese Voraussetzung bei dem Osteopathen oder der Osteopathin Ihrer Wahl erfüllt ist, prüfen wir im Einzelfall. Dabei entscheiden wir unabhängig von der Zugehörigkeit der Osteopathin oder des Osteopathen zu einem Berufsverband.

    Aktualisiert: 11.07.2024

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    Weitere Leistungen der AOK

    • Alternative Heilmethoden

      Alternative Heilmethoden stellen eine Ergänzung dar zu wissenschaftsorientierten medizinischen Behandlungen. Im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben besteht die Möglichkeit der Kostenübernahme von alternativen Heilmethoden durch die AOK. Hier bekommen Sie einen Überblick, welche Methoden es gibt und bei welchen Beschwerden und Erkrankungen sie angewendet werden können.
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