Vorsorgevollmacht

Warum benötige ich eine Vorsorgevollmacht?
Wenn Sie für den Fall der Fälle keine Vorsorgevollmacht erstellt und keine Person bevollmächtigt haben, Ihre Angelegenheiten wahrzunehmen, bestellt das Betreuungsgericht einen Betreuer für Sie. Dieser übernimmt dann für Sie unter Aufsicht des Gerichts bestimmte festgelegte Aufgabenbereiche. Bei Ehegatten oder Partnern einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gilt seit dem 1. Januar 2023 das Notvertretungsrecht (§ 1358 BGB). Dann kann im Fall der Bewusstlosigkeit oder plötzlicher Handlungsfähigkeit der andere Ehegatte oder Partner Sie in einigen Angelegenheiten der Gesundheitssorge vertreten. Das Vertretungsrecht ist begrenzt auf einen Zeitraum von höchstens sechs Monaten.
Was regelt das Notvertretungsrecht für Eheleute?
Unter welchen Voraussetzungen greift das Notvertretungsrecht für Verheiratete?
Warum sollte ich mich für eine Vorsorgevollmacht entscheiden?
Kann ich Widerspruch gegen das Ehegatten-Notvertretungsrecht einlegen?
Eine Vorsorgevollmacht verfassen
Welche Angaben werden im Rahmen einer Vorsorgevollmacht erfasst?
Ab wann ist die Vorsorgevollmacht gültig?
Darf ich mehrere Personen bevollmächtigen?
Muss die Vorsorgevollmacht handschriftlich verfasst sein?
Gibt es Vorlagen für eine Vorsorgevollmacht?
Muss ich die Vorsorgevollmacht beglaubigen lassen?
Wo kann ich die Vorsorgevollmacht hinterlegen?
Hier finden Sie den Formularvordruck und weitere Informationen zur Vorsorgevollmacht
Formularvordrucke des Bundesministeriums für Justiz
Formularvordrucke des Bundesministeriums für Justiz
Broschüre Betreuungsrecht des Bundesministeriums für Justiz
Eine Broschüre zum Betreuungsrecht des Bundesministeriums für Justiz
Das Bürgertelefon für Gesundheitsfragen informiert über Vorsorgevollmachten
Das Bürgertelefon für Gesundheitsfragen informiert über Vorsorgevollmachten.
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