Familienversicherung

Mit der AOK-Familienversicherung ist die ganze Familie optimal versorgt: Profitieren Sie als AOK-Mitglied von der Möglichkeit, Ihre Familienangehörigen unter bestimmten Bedingungen kostenfrei mitzuversichern.
Eine junge vierköpfige Familie genießt unbeschwert einen Spaziergang im Wald. Die Eltern tragen die Kinder auf den Schultern.© iStock / skynesher

Inhalte im Überblick

    So sind Sie als Familie abgesichert

    Als Mitglied der AOK können Sie Ihre Kinder, Ihren Ehepartner oder Ihre Ehepartnerin sowie Ihren eingetragenen Lebenspartner oder Ihre Lebenspartnerin kostenlos mitversichern. Das heißt, dass sie denselben Schutz wie Sie genießen und keine eigenen Beiträge zahlen. Für Kinder gibt es jedoch Altersgrenzen in der Familienversicherung und für erwachsene Versicherte müssen bestimmte Einkommensgrenzen beachtet werden.

    Ihre Vorteile auf einen Blick

    Der Abschluss der Familienversicherung bei der AOK bietet Ihnen folgende grundlegende Vorteile:

    • Kostenlos mitversichert: Familienversicherte Personen zahlen keine eigenen Beiträge.
    • Gemeinsam geschützt: Alle Familienangehörigen genießen denselben Schutz.
    • Finanziell entlastet: Familienversicherte Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind von allen Zuzahlungen befreit, außer Fahrkosten.

    Voraussetzungen für die Familienversicherung

    Die Mitversicherung von Familienmitgliedern sind an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Im Folgenden finden Sie alle relevanten Bedingungen, die für die Aufnahme in die Familienversicherung erfüllt sein müssen.

    Wohnort

    Der Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthaltsort der Familienangehörigen muss in Deutschland liegen, um sich in der Familienversicherung gemeinsam versichern zu lassen.

    Lebt das Familienmitglied oder die ganze Familie im Ausland, dann ist unter bestimmten Voraussetzungen die Familienversicherung möglich. Besprechen Sie Ihre persönliche Situation mit Ihrer AOK, um die Bedingungen dafür zu klären.

    Versicherungsstatus

    Das Familienmitglied ist entweder Kind eines Mitglieds einer gesetzlichen Krankenversicherung oder eines familienversicherten Kindes oder es ist verheiratet bzw. eingetragen verpartnert mit einem Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung.

    Einkommensgrenze

    Für Familienmitglieder, die aufgenommen werden möchten, gelten Einkommensgrenzen. Das monatliche Gesamteinkommen des mitversicherten Familienmitglieds darf 505 Euro beziehungsweise die Minijob-Grenze von 538 Euro (gilt für 2024) nicht übersteigen.

    Altersgrenzen für Kinder

    Für Kinder gibt es Altersgrenzen in der Familienversicherung. Generell ist Ihr Nachwuchs bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres mitversichert. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Familienversicherung Ihres Kindes darüber hinaus bestehen bleiben. Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Informationen, wie lange Ihr Kind familienversichert sein kann.

    • Altersgrenze für nicht erwerbstätige Kinder

      Kinder ohne Einkommen oder mit einem Einkommen unter der Einkommensgrenze sind bis zum vollendeten 23. Lebensjahr familienversichert.

    • Altersgrenze während Schule und Studium

      Gehen Kinder noch zur Schule, Hochschule oder absolvieren eine Berufsausbildung, dann sind sie bis zum vollendeten 25. Lebensjahr mitversichert. Vorausgesetzt sie haben kein oder ein Einkommen unter der Einkommensgrenze.

    • Altersgrenze für Wehr- oder Freiwilligendienst

      Kinder, die einen freiwilligen Wehdienst oder einen Bundesfreiwilligendienst absolvieren, sind zum vollendeten 26. Lebensjahr familienversichert.

    • Altersgrenze für Kinder mit einer Behinderung

      Kinder mit einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung sind familienversichert, wenn sie keine Möglichkeit haben, sich selbst zu unterhalten.

    Familienversicherung bei Ihrer AOK beantragen

    Sie sind Mitglied der AOK und möchten Angehörige familienversichern? Hier geht’s zum Antrag Ihrer AOK. Einfach ausfüllen, online oder per Post versenden und den Gesundheitsschutz für die ganze Familie sichern.

    Änderungen innerhalb der Familienversicherung

    Die AOK überprüft regelmäßig, ob die Voraussetzungen für die Familienversicherung noch gegeben sind. Dafür erhalten Sie von Ihre AOK einmal im Jahr den sogenannten Familienfragebogen per Post. Diesen können Sie ausgefüllt entweder per Post oder online mit Hilfe einer Einmal-PIN an Ihre AOK übermitteln. Gegebenenfalls informiert Sie Ihre AOK auch über das Onlineportal „Meine AOK“ über die Aktualisierung des Familienfragebogens. 

    Darüber hinaus sollten Sie uns zeitnah über alle Änderungen informieren, die sich auf die Familienversicherung auswirken können, zum Beispiel zu Ihrem Familienstand, zu den Einkommensverhältnissen oder zur Schul- und Berufsausbildung der Kinder.

    Häufige Fragen zur Familienversicherung

    • Wer kann in die Familienversicherung?

      In der Familienversicherung mitversichert werden können:

      • der Ehepartner oder die Ehepartnerin
      • der eingetragene Lebenspartner oder die eingetragene Lebenspartnerin
      • leibliche Kinder, Adoptivkinder, Enkelkinder, Pflegekinder sowie Kinder des Ehepartners oder der Ehepartnerin sowie des eingetragenen Lebenspartners oder der eingetragenen Lebenspartnerin

      Voraussetzung ist, dass das familienversicherte Mitglied kein oder nur ein geringfügiges Einkommen hat.

      Wann endet die Familienversicherung?

      Die Familienversicherung endet, sobald die Voraussetzungen nicht mehr erfüllt sind, zum Beispiel wenn:

      • die Altersgrenze bei Kindern erreicht ist und diese ihre Schul- oder Berufsausbildung abgeschlossen haben.
      • die betreffende Person über ein Einkommen von mehr als 505 Euro (2024) im Monat verfügt oder die Minijob-Grenze von 538 Euro (2024) im Monat überschritten wird. 
      • das Hauptmitglied selbst die Mitgliedschaft beendet.
      Wann kann ich mein Baby mitversichern?

      Die Familienversicherung für Ihr Kind startet mit der Geburt. Die Aufnahme in die Familienversicherung können Sie vor oder nach der Geburt beantragen.

      Wo ist mein Kind versichert, wenn beide Eltern gesetzlich krankenversichert sind?

      Sind Sie als Eheleute oder eingetragene Lebenspartner beziehungsweise eingetragene Lebenspartnerin in unterschiedlichen Krankenkassen versichert, dann haben Sie die freie Wahl, in welcher Krankenkasse Sie Ihr Kind oder Ihre Kinder versichern.

      Was gilt für die Kinder, wenn ein Elternteil privat krankenversichert ist?

      Ein Kind kann nicht bei der AOK mitversichert werden, wenn ein Elternteil nicht gesetzlich versichert ist und dessen Einkommen monatlich 5.775 Euro (gilt für 2024) übersteigt und regelmäßig über dem Einkommen des Mitglieds liegt. Das gilt sowohl für Eheleute als auch für eingetragene Lebenspartnerschaften. Auch wenn die private Versicherung bereits Ende 2002 bestand, das Gehalt des betreffenden Elternteils mehr als 5.175 Euro (gilt für 2024) beträgt und regelmäßig über dem Einkommen des Mitglieds liegt, ist es ausgeschlossen, das Kind bei der AOK mitzuversichern.

    • Wie bin ich während der Elternzeit versichert?

      Sind Sie Pflichtmitglied der gesetzlichen Krankenversicherung und in Elternzeit, ändert sich an Ihrem Versichertenstatus nichts. Sie sind weiterhin als Mitglied der AOK versichert. Zudem müssen Sie keine Beiträge zahlen, wenn Sie während der Elternzeit nur Elterngeld erhalten und kein Einkommen haben. Personen, die vor der Elternzeit familienversicherten waren, bleiben weiterhin in der Familienversicherung der AOK, wenn sich der Versicherungsstatus des Hauptmitglieds nicht ändert.

      Können Selbstständige in der Familienversicherung mitversichert werden?

      Eine hauptberufliche Selbstständigkeit ist ein Ausschlusskriterium für die Familienversicherung. Möglich ist die Familienversicherung, wenn Sie nebenberuflich selbstständig sind und Ihren Lebensunterhalt in erster Linie durch andere Einnahmen als solche aus selbstständiger Tätigkeit bestreiten.

      Erhalten Sie zur Förderung einer Existenzgründung einen Zuschuss von der Bundesagentur für Arbeit, liegt nach dem Recht der Arbeitsförderung eine hauptberuflich selbstständige Tätigkeit vor. In diesem Fall ist die Familienversicherung ausgeschlossen.

      Kann ich mich während der Wanderjahre familienversichern?

      Manche Gesellen und Gesellinnen gehen nach Abschluss ihrer Lehre auf Wanderschaft. Da Sie sich mit Erhalt des Gesellenbriefes nicht mehr in der Ausbildung befinden, ist eine Familienversicherung nur bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres möglich, sofern die Einkommensgrenze nicht überschritten wird. Sobald Sie die Einkommens- oder Altersgrenze erreichen, müssen Sie sich freiwillig krankenversichern. Aufgrund des geringen Einkommens während der Walz werden Sie aber beitragsrechtlich Studierenden gleichgestellt und zahlen nur einen ermäßigten Beitrag zur Krankenversicherung.

      Ich bin in Rente. Kann ich mich familienversichern?

      Unter zwei Bedingungen können Sie als Rentner oder Rentnerin in der Familienversicherung sein:

      • Sie erfüllen die Vorversicherungszeit für die eigene Pflichtversicherung in der Krankenversicherung der Rentenbeziehenden nicht.
      • Ihr persönliches Einkommen übersteigt die Grenze von monatlich 505 Euro (2024) nicht.
      Informationen zur Pflichtversicherung bei Rente
      Kann ich familienversichert werden, wenn ich bislang privat versichert war?

      Grundsätzlich ja, sofern die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind. Aber: Während der Mutterschaftsfrist und der Elternzeit ist die kostenlose Mitversicherung nicht möglich, wenn Sie nicht unmittelbar zuvor Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung waren.

    Zur AOK wechseln: die richtige Versicherung für Sie und Ihre Familie

    Wechseln Sie jetzt zur AOK und werden Sie Mitglied. Sie müssen lediglich ein Onlineformular ausfüllen und wir kümmern uns um den Rest.

    Aktualisiert: 18.12.2024

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