Familienversicherung
Inhalte im Überblick
So sind Sie als Familie abgesichert
Als Mitglied der AOK können Sie Ihre Kinder, Ihren Ehepartner oder Ihre Ehepartnerin sowie Ihren eingetragenen Lebenspartner oder Ihre Lebenspartnerin kostenlos mitversichern. Das heißt, dass sie denselben Schutz wie Sie genießen und keine eigenen Beiträge zahlen. Für Kinder gibt es jedoch Altersgrenzen in der Familienversicherung und für erwachsene Versicherte müssen bestimmte Einkommensgrenzen beachtet werden.
Ihre Vorteile auf einen Blick
Der Abschluss der Familienversicherung bei der AOK bietet Ihnen folgende grundlegende Vorteile:
- Kostenlos mitversichert: Familienversicherte Personen zahlen keine eigenen Beiträge.
- Gemeinsam geschützt: Alle Familienangehörigen genießen denselben Schutz.
- Finanziell entlastet: Familienversicherte Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind von allen Zuzahlungen befreit, außer Fahrkosten.
Voraussetzungen für die Familienversicherung
Die Mitversicherung von Familienmitgliedern sind an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Im Folgenden finden Sie alle relevanten Bedingungen, die für die Aufnahme in die Familienversicherung erfüllt sein müssen.
Wohnort
Der Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthaltsort der Familienangehörigen muss in Deutschland liegen, um sich in der Familienversicherung gemeinsam versichern zu lassen.
Lebt das Familienmitglied oder die ganze Familie im Ausland, dann ist unter bestimmten Voraussetzungen die Familienversicherung möglich. Besprechen Sie Ihre persönliche Situation mit Ihrer AOK, um die Bedingungen dafür zu klären.
Versicherungsstatus
Das Familienmitglied ist entweder Kind eines Mitglieds einer gesetzlichen Krankenversicherung oder eines familienversicherten Kindes oder es ist verheiratet bzw. eingetragen verpartnert mit einem Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung.
Einkommensgrenze
Für Familienmitglieder, die aufgenommen werden möchten, gelten Einkommensgrenzen. Das monatliche Gesamteinkommen des mitversicherten Familienmitglieds darf 505 Euro beziehungsweise die Minijob-Grenze von 538 Euro (gilt für 2024) nicht übersteigen.
Altersgrenzen für Kinder
Für Kinder gibt es Altersgrenzen in der Familienversicherung. Generell ist Ihr Nachwuchs bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres mitversichert. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Familienversicherung Ihres Kindes darüber hinaus bestehen bleiben. Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Informationen, wie lange Ihr Kind familienversichert sein kann.
Altersgrenze für nicht erwerbstätige Kinder
Kinder ohne Einkommen oder mit einem Einkommen unter der Einkommensgrenze sind bis zum vollendeten 23. Lebensjahr familienversichert.
Altersgrenze während Schule und Studium
Gehen Kinder noch zur Schule, Hochschule oder absolvieren eine Berufsausbildung, dann sind sie bis zum vollendeten 25. Lebensjahr mitversichert. Vorausgesetzt sie haben kein oder ein Einkommen unter der Einkommensgrenze.
Altersgrenze für Wehr- oder Freiwilligendienst
Kinder, die einen freiwilligen Wehdienst oder einen Bundesfreiwilligendienst absolvieren, sind zum vollendeten 26. Lebensjahr familienversichert.
Altersgrenze für Kinder mit einer Behinderung
Kinder mit einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung sind familienversichert, wenn sie keine Möglichkeit haben, sich selbst zu unterhalten.
Familienversicherung bei Ihrer AOK beantragen
Sie sind Mitglied der AOK und möchten Angehörige familienversichern? Hier geht’s zum Antrag Ihrer AOK. Einfach ausfüllen, online oder per Post versenden und den Gesundheitsschutz für die ganze Familie sichern.
Änderungen innerhalb der Familienversicherung
Die AOK überprüft regelmäßig, ob die Voraussetzungen für die Familienversicherung noch gegeben sind. Dafür erhalten Sie von Ihre AOK einmal im Jahr den sogenannten Familienfragebogen per Post. Diesen können Sie ausgefüllt entweder per Post oder online mit Hilfe einer Einmal-PIN an Ihre AOK übermitteln. Gegebenenfalls informiert Sie Ihre AOK auch über das Onlineportal „Meine AOK“ über die Aktualisierung des Familienfragebogens.
Darüber hinaus sollten Sie uns zeitnah über alle Änderungen informieren, die sich auf die Familienversicherung auswirken können, zum Beispiel zu Ihrem Familienstand, zu den Einkommensverhältnissen oder zur Schul- und Berufsausbildung der Kinder.
Häufige Fragen zur Familienversicherung
Wer kann in die Familienversicherung?
In der Familienversicherung mitversichert werden können:
- der Ehepartner oder die Ehepartnerin
- der eingetragene Lebenspartner oder die eingetragene Lebenspartnerin
- leibliche Kinder, Adoptivkinder, Enkelkinder, Pflegekinder sowie Kinder des Ehepartners oder der Ehepartnerin sowie des eingetragenen Lebenspartners oder der eingetragenen Lebenspartnerin
Voraussetzung ist, dass das familienversicherte Mitglied kein oder nur ein geringfügiges Einkommen hat.
Wie bin ich während der Elternzeit versichert?
Sind Sie Pflichtmitglied der gesetzlichen Krankenversicherung und in Elternzeit, ändert sich an Ihrem Versichertenstatus nichts. Sie sind weiterhin als Mitglied der AOK versichert. Zudem müssen Sie keine Beiträge zahlen, wenn Sie während der Elternzeit nur Elterngeld erhalten und kein Einkommen haben. Personen, die vor der Elternzeit familienversicherten waren, bleiben weiterhin in der Familienversicherung der AOK, wenn sich der Versicherungsstatus des Hauptmitglieds nicht ändert.
Zur AOK wechseln: die richtige Versicherung für Sie und Ihre Familie
Wechseln Sie jetzt zur AOK und werden Sie Mitglied. Sie müssen lediglich ein Onlineformular ausfüllen und wir kümmern uns um den Rest.
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