Defizit der GKV macht Anhebung notwendig
Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung steigt im Jahr 2025 von 1,7 Prozent um 0,8 Prozentpunkte auf 2,5 Prozent. Das Bundesministerium für Gesundheit legt den durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz jedes Jahr neu fest. Die Anhebung folgt der Empfehlung des GKV-Schätzerkreises für 2025. Die Erhöhung wurde am 6. November 2024 im Bundesgesetzblatt bekannt gegeben.
Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung gilt unter anderem für die Beiträge zur Krankenversicherung von Personen,
- die einen freiwilligen Dienst leisten
- die Bürgergeld beziehen
Zusatzbeitragsätze und durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung
Zusatzbeiträge sind ergänzende Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung. Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung wird jährlich zum Stichtag 1. November mit Wirkung für das gesamte folgende Kalenderjahr vom Bundesgesundheitsministerium festgelegt und im Bundesanzeiger veröffentlicht. In diesem Jahr gab es eine Verzögerung, weil die Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung verspätet vom Bundeskabinett beschlossen wurde.
Er gilt grundsätzlich nur für Versicherte, deren Beiträge regelmäßig durch Dritte getragen werden, wie es beispielsweise bei den oben genannten Personengruppen (Personen im freiwilligen Dienst und Bürgergeldbeziehende) der Fall ist.
Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung ist nicht zu verwechseln mit dem Zusatzbeitragssatz der einzelnen Krankenkassen. Die individuellen Zusatzbeitragssätze zur gesetzlichen Krankenversicherung, die Arbeitgeber und Beschäftigte paritätisch tragen, legt jede Krankenkasse für sich in ihrer Satzung fest.
Die Krankenkassen geben die kassenindividuellen Zusatzbeitragssätze für strong>2025 in der Regel ab Mitte Dezember 2024 bekannt.