Zusatzbeitragssatz
Das Bundesministerium für Gesundheit hat den durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz zum 1. Januar 2025 auf 2,5 Prozent angehoben. Die vom Verwaltungsrat der AOK Bayern festgelegte Anpassung des kassenindividuellen Zusatzbeitragssatzes liegt bei 2,69 Prozent.
Fürsorge und Vorsorge wird bei der AOK Bayern großgeschrieben: Das umfangreiche Leistungspaket für Versicherte wird um viele exklusive Zusatzleistungen erweitert. Diese liegen vor allem im zahnmedizinischen Bereich und in der Vorsorge. Dank des Bonusprogramms BusinessAKTIV erhalten Arbeitgeber eine Zulage von 50 Euro für jeden Beschäftigten, der bei der AOK Bayern versichert ist und an mindestens einer Gesundheitsmaßnahme teilnimmt. Alle Details erfahren sie hier. Wir bieten Ihnen ausgezeichneten Service ohne Wenn und Aber. Und das zu einem fairen Preis.
Umlagesätze U1 und U2
Und das sind die neuen Werte der U1 ab 2025:
Erstattungssatz | Umlagesatz bisher | Umlagesatz neu |
---|---|---|
Erstattungssatz 50 % | 1,5 % | 1,7 % |
Erstattungssatz 60 % | 2,0 % | 2,2 % |
Erstattungssatz 70 % | 2,4 % | 2,6 % |
Erstattungssatz 80 % | 3,6 % | 3,8 % |
Der Umlagesatz U2 erhöht sich von bisher 0,39 Prozent ab 2025 auf 0,42 Prozent.