Unterstützungsangebot zur psychischen Gefährdungsbeurteilung
Wir begleiten Sie bei der Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen mit Beratung, Analysen und der Durchführung von Maßnahmen.
Angebote der AOK Bayern
Die Beurteilung psychischer Belastungen ist seit 2013 expliziter Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung (GBU) gem. Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und gehört zu den Pflichten jedes Arbeitgebers. Der Anteil der Unternehmen, die die psychischen Belastungen systematisch erfassen, ist bisher noch gering. Meist gibt es Unsicherheiten im Umgang mit der Erfassung und Bewertung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz.
Um Ihren gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen, unterstützen wir Sie mit folgenden Angeboten:
- Beratung beim Aufbau von Arbeitsstrukturen und der Steuerung des Prozesses der psyGBU (Planung, Analyse, Maßnahmenentwicklung und Umsetzung, Evaluation)
- Analyse der Arbeitssituation, Mitarbeiterbefragung, Arbeitssituationserfassung aus Sicht der Beschäftigten
- Durchführung von Maßnahmen, z.B. Workshops zu Gesundheitsgerechter Mitarbeiterführung oder Betrieblichem Stressmanagement
Hinweis
Die Verantwortung für die Durchführung und Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung liegt bei der Unternehmensleitung.
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