Das Präventionsgesetz
Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) gehört schon seit mehr als 25 Jahren zu den Aufgaben der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Am 25. Juli 2015 trat das Präventionsgesetz in Kraft. Es stärkt die Betriebliche Gesundheitsförderung als Aufgabe der GKV.
Dabei fördern insbesondere die Krankenkassen die Ermittlung betriebs- oder branchenspezifischer Bedarfe Mitarbeitender, um so passgenaue Angebote wie Seminare, Workshops oder Kurse für die Beibehaltung oder Verbesserung ihrer Gesundheit machen zu können.
Die Nationale Präventionskonferenz: Aufgaben und Berichte
Das Gesetz fordert und fördert auch die Kooperation aller Sozialversicherungen im Betrieblichen Gesundheitsmanagement. So arbeiten in der Nationalen Präventionskonferenz (NPK) die gesetzliche Unfall- und Krankenversicherung sowie die Rentenversicherung Hand in Hand bei der Etablierung von BGM.
Das geschieht vor allem durch
- die konzeptionelle Erweiterung der Handlungsfelder und Branchen und
- die Gestaltung von Kooperationsmöglichkeiten.
Sowohl auf Bundesebene mit einer Bundesrahmenempfehlung als auch auf Landesebene mit den Landesrahmenvereinbarungen werden gesellschaftliche Ziele formuliert, die in Prävention und Betrieblicher Gesundheitsförderung erreicht werden sollen.
Präventionsbericht 2023
Die NPK widmet sich auch innovativen Themen, die Einfluss auf das Gesundheitsgeschehen in Deutschland nehmen, unter anderem den Herausforderungen des Klimawandels. Diese Aktivitäten erfolgen gezielt beispielsweise in Kommunen, Schulen und Betrieben. Für die Umsetzung der Präventionsstrategie in den Bundesländern berichten die beteiligten Partnerinnen und Partner in den Jahresberichten der NPK. 2023 erschien der jüngste Präventionsbericht, der auf das Jahr 2022 blickt:
Im Berichtsjahr 2022 konnten 1.975.093 Beschäftigte in 26.439 Betrieben mit BGF-Aktivitäten angesprochen werden (2021: 18.437 Betriebe). Die Krankenkassen förderten 1.294.193 Teilnahmen an individuellen Kursangeboten zur Gesundheitsförderung und Prävention (2021: 796.595 Teilnahmen).
Insgesamt lässt sich eine Steigerung der Ausgaben gegenüber dem Berichtsjahr 2021 feststellen. So gaben die Krankenkassen für die drei Bereiche Gesundheitsförderung und Prävention in Lebenswelten, BGF und individuelle verhaltensbezogene Prävention insgesamt 583.867.822 Euro aus (2021: 537.678.717 Euro).
Dabei wurden durchschnittlich 7,93 Euro je versicherter Person aufgewendet, dies sind etwa 8 Prozent mehr als im Vorjahr (2021: 7,34 Euro). Allein die Ausgaben für BGF-Maßnahmen lagen bei 257.421.055 Euro (2021: 246.897.000 Euro).
Neben den reinen Zahlen untersucht der Bericht diesmal besonders die Strukturen für Gesundheitsförderung und Prävention in Deutschland auf Bundes- und Kommunalebene. Nach Bundesländern sortiert, wird erneut über Kooperationen von Krankenkassen und Projekte berichtet, die innerhalb des „GKV-Bündnisses für Gesundheit“ erfolgen. Ein Sonderteil des Berichts sondiert die Gesundheitsförderung und Prävention speziell in der Pflege – hier mit dem Fokus der Gewaltprävention.
Dokumente zum Download von der AOK Bayern
Der Leitfaden Prävention
Der GKV-Spitzenverband hat aufgrund der Vorgaben des neuen Präventionsgesetzes auch den Leitfaden Prävention der GKV im Dezember 2023 aktualisiert. Darin legt der GKV-Spitzenverband die inhaltlichen Handlungsfelder und qualitativen Kriterien für die Leistungen der Krankenkassen in der Primärprävention und der Betrieblichen Gesundheitsförderung fest. Die Krankenkassen dürfen nur Maßnahmen fördern, die dem Leitfaden entsprechen.
Zentrales Anliegen ist es, ein qualitätsgesichertes Angebot zu gewährleisten: Maßnahmen zur Betrieblichen Gesundheitsförderung müssen immer exakt auf die Bedürfnisse im Unternehmen zugeschnitten sein. Welche Maßnahmen empfehlenswert oder notwendig sind, wird vorher mithilfe detaillierter Analysen ermittelt.
Bei der Planung und Umsetzung der Maßnahmen gilt: Erfolgreiche BGF umfasst gleichzeitig gesundheitsgerechtes Verhalten und gesunde Arbeitsbedingungen. Anders gesagt: Verhaltens- und Verhältnisprävention. Aufgabe der Krankenkassen ist es, sowohl einen gesundheitsförderlichen Arbeits- und Lebensstil zu fördern, als auch eine gesundheitsförderliche Arbeitsgestaltung zu unterstützen. Ebenso soll eine überbetriebliche Vernetzung und Beratung etabliert werden.
Ergänzungen zum Klimaschutz im Leitfaden Prävention
Der Leitfaden wird kontinuierlich verbessert. Seit der letzten Fassung Ende 2022 wurden Aspekte des Umweltschutzes und des Klimawandels ergänzt. Begründet wird dies mit der Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen, die maßgeblich zur menschlichen Gesundheit beitragen. Entsprechend sollen GKV-Leistungen der Gesundheitsförderung und Prävention mittelbar auch dem Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen zugutekommen.
Die aktuelle Ausgabe findet sich auf der Webseite des Leitfadens Prävention.
Die besondere Situation im Pflegemarkt
Die Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) für Pflegekräfte und das Thema „gesund pflegen“ wird in Zukunft weiter an Bedeutung zunehmen. Weitere Informationen finden Sie im Themenbereich BGF in der Pflege.
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Regionale BGF-Koordinierungsstellen
Die regionalen BGF-Koordinierungsstellen sind ein gemeinsames Angebot der gesetzlichen Krankenkassen (GKV). Übergeordnetes Ziel ist es, interessierten Unternehmen einen einfachen Zugang zu BGF-Ansprechpartnern zu ermöglichen. Zielgruppe sind insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU), da diese oft nicht so genau wissen, wie und mit wem sie Betriebliche Gesundheitsförderung in ihrem Betrieb umsetzen können.
Mit der BGF-Koordinierungsstelle haben die gesetzlichen Krankenkassen ein unabhängiges Onlineportal geschaffen, über das eine kostenlose Beratung möglich ist.