Entsendungen und Grenzgänger: Neuerungen im A1-Verfahren

Ab dem 1. Januar 2025 wird das digitale Verfahren für A1-Bescheinigungen auf Grenzgänger ausgedehnt.

A1-Bescheinigung für Grenzgänger

Grenzgänger sind Personen, die in einen EU-Staat arbeiten und in einem anderen EU-Staat wohnen. Sie kehren regelmäßig an ihren Wohnort zurück. Für sie ist die Ausstellung einer A1-Bescheinigung grundsätzlich nicht verpflichtend.

In bestimmten Fällen ist es für Grenzgänger allerdings notwendig, in ihrem Wohnstaat oder dem Tätigkeitsstaat nachzuweisen, welches Sozialversicherungsrecht für sie gilt. Sofern der ausländische Versicherungsträger im Wohnstaat oder der Arbeitgeber einen Nachweis über die Anwendung des deutschen Sozialversicherungsrechts wünscht, stellte die Krankenkasse bisher auf schriftlichen Antrag eine A1-Bescheinigung („Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften bei grenzüberschreitender Beschäftigung nach § 106 und § 106a SGB IV) aus. Ab dem 1. Januar 2025 können diese A1-Bescheinigungen elektronisch beantragt werden.

Grenzgänger

Grenzgänger sind Personen, die entweder

  • in Deutschland arbeiten und krankenversichert sind (Unternehmenssitz in Deutschland), jedoch im EU-Ausland (sowie EWR-Länder, Schweiz und Vereinigtes Königreich) wohnen oder
  • im EU-Ausland (oder EWR, Schweiz und Vereinigtes Königreich) arbeiten und krankenversichert sind (Unternehmenssitz im EU-Ausland), jedoch in Deutschland wohnen und
  • in der Regel täglich, mindestens aber einmal wöchentlich in ihren Wohnstaat zurückkehren.

A1-Bescheinigung digital beantragen

Der Antrag auf eine A1-Bescheinigung wird über ein Entgeltabrechnungsprogramm oder das SV-Meldeportal bei der zuständigen Krankenkasse gestellt. Bei privat Versicherten ist die Deutsche Rentenversicherung Bund zuständig. Diese Stellen prüfen, ob während der Auslandstätigkeit die deutschen Rechtsvorschriften weiter gelten und damit die Voraussetzungen für eine A1-Bescheinigung vorliegen.

Hinweis: Die Einführung des elektronische Antrags auf Entsendebescheinigung für Beschäftigte, die in Staaten entsandt werden, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht – sogenannte Abkommenstaaten – wurde auf 2026 verschoben.

Stand

Erstellt am: 13.11.2024

Alle Artikel im Thema
Zurück zum Thema
Zurück
Weiteres zum Thema
Zum Jahreswechsel immer aktuell informiert
Informationsservice für Registrierte
Die Informationen bei Trends & Tipps 2025 werden regelmäßig auf den neuesten Stand der Gesetzgebung aktualisiert. Lassen Sie sich per E-Mail informieren, sowie sich etwas Neues bei den Themen ergibt. Registrierte Nutzende können in ihrem Persönlichen Bereich den Informationsservice für Trends & Tipps abonnieren. Dafür einfach die gewünschten Checkboxen für das E-Paper und/oder für eins, mehrere oder alle Themen im Trends & Tipps-Themenspezial aktivieren. Sobald es relevante Änderungen in der Rechtslage gibt, erhalten Sie eine Information per E-Mail.

Aktuelle Veranstaltungen der AOK Bayern

Hier finden Sie passende Veranstaltungen zu den Themen Jahreswechsel, Jahresarbeitsentgelt, Jahreswechsel Trends & Tipps

Expertenforum der AOK Bayern

Fragen Sie Experten zu allen Aspekten der Sozialversicherung - im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

E-Paper
Trends & Tipps 2025

Alle Informationen und Links zu den Änderungen in der Sozialversicherung zum Jahreswechsel 2024/2025 finden Sie im E-Paper zu den Trends & Tipps-Online-Seminaren zusammengefasst.

Trends & Tipps 2025 - E-Paper: Ansicht der Titelseite auf einem Tablet

Aktuelles

  • Teilnehmende eines Trends & Tipps Online-Seminars sitzen an einem Tisch und schauen sich die Präsentation an.
    07.10.2024 | Online-Seminar

    Trends & Tipps 2025

    Sie möchten wissen, was im nächsten Jahr in der SV wichtig wird? Melden Sie sich jetzt zu einem der kostenfreien Online-Seminare an.
  • Online-Seminar Nachhaltig und gesund: Mann mit Schubkarre zwischen Weinreben
    06.10.2024 | Online-Seminar

    Nachhaltig und gesund

    Wie Unternehmen durch nachhaltige Strategien zukunftsfähig werden und die Gesundheit der Beschäftigten schützen.
  • Mit Positive Leadership wertschätzende Kommunikation gestalten.
    18.11.2024 | Newsletter Ausgabe 11/2024

    Positiv führen

    Positive Leadership kann wertvoll sein, besonders bei Personalgesprächen zum Jahresende. Tipps zur Umsetzung.

Neue Krankenkasse zum neuen Jahr

Attraktive Bonusmodelle, starke Leistungen, umfangreiche Partnerprogramme: Starten Sie mit der AOK ins neue Jahr und entdecken ihre vielen Vorteile für Versicherte. Einfach online anmelden und Mitglied der AOK werden.

Jetzt Vorteile sichern

Kontakt zur AOK Bayern

Grafik Firmenkundenservice

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.
Grafik Firmenkundenservice

Bankdaten

Hier finden Sie die Bankverbindungen und die Betriebsnummer der AOK Bayern