Ihr Beitragskonto bei der AOK
Für jeden Betrieb, der AOK-Versicherte beschäftigt, führt die AOK als Einzugsstelle ein Arbeitgeberkonto für die Sozialversicherungsbeiträge.
Funktion des Beitragskontos
Die gesetzliche Krankenkasse, bei der ein Arbeitnehmer versichert ist, zieht als sogenannte Einzugsstelle die gesamten Sozialversicherungsbeiträge vom Arbeitgeber ein. Es ist egal, ob es sich dabei um eine Pflichtversicherung oder um eine freiwillige Mitgliedschaft handelt.
Grundlage für die Abwicklung des Zahlungsverkehrs ist das jeweilige Beitragskonto des Arbeitgebers bei der AOK. Auf dem Beitragskonto werden alle zu zahlenden Beiträge, Umlagen und entsprechende Zahlungen verbucht.
Antrag auf Kontoeröffnung für Firmenkunden
Möchten Sie einen Mitarbeiter bei der AOK anmelden und haben noch kein Beitragskonto? Seit Juli 2023 ist die Kontoeröffnung nur noch per DEÜV-Verfahren möglich. Nutzen Sie hierfür einfach Ihr systemuntersuchtes Entgeltabrechnungsprogramm oder das SV-Meldeportal
Welche Informationen werden zur Eröffnung des Beitragskontos benötigt?
- Informationen zur Unternehmung
- Datenbaustein Grunddaten
- Datenbaustein Korrespondenzdaten
- Datenbaustein Dienstleisterdaten - Wahl des Umlagesatzes (sofern eine Teilnahmeverpflichtung zur Ausgleichskasse U1 besteht)
- Datenbaustein Umlage - Erteilung eines SEPA Lastschriftmandates
- Datenbaustein SEPA
Die Datensatzanfrage der Krankenkasse (DSKK) wird mit dem Datensatz Arbeitgeberkonto (DSAK) beantwortet (Abgabegrund: 01). Zusätzlich besteht die Möglichkeit auch eigeninitiativ die Daten mit dem DSAK zu übermitteln oder Änderungen (Abgabegrund: 02) mitzuteilen. Möchten Sie das erteilte SEPA Lastschriftverfahren widerrufen, nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf.
Ist eine DEÜV-Übermittlung im Ausnahmefall nicht möglich, informieren Sie uns bitte. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Ihre Betriebsnummer ist die Hauptreferenz für Ihr Beitragskonto. Geben Sie diese Nummer bitte bei jedem Schriftverkehr an. Die Betriebsnummer wird vergeben durch den Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit und kann dort auch beantragt werden. Das geschieht ausschließlich online.
Zur Beantragung einer Betriebsnummer benötigen Sie die Unternehmensnummer des Unternehmens, dem der neue Beschäftigungsbetrieb angehört. Bei Fragen zur Beantragung oder Nutzung der Unternehmensnummer kann Ihnen der zuständige Träger der Unfallversicherung Auskunft geben. Die Kontaktdaten finden Sie auf der Webseite der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung.
Zahlung der Beiträge per SEPA-Lastschriftmandat
Der Gesamtsozialversicherungsbeitrag und die Umlagebeträge werden am drittletzten Bankarbeitstag des laufenden Monats fällig. Am Fälligkeitstag müssen die Beiträge dem Girokonto der AOK gutgeschrieben sein.
Für die Beitragszahlung empfehlen wir die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats. Damit ist gewährleistet, dass die Beitragszahlungen immer fristgerecht geleistet werden.
Auch das SEPA-Lastschriftmandat soll seit Juli 2023 elektronisch übermittelt werden.
Das SEPA-Lastschriftmandat können Sie jederzeit widerrufen, um den Lastschrifteinzug zu beenden. Der Widerruf des SEPA-Lastschriftmandats soll ab 2025 ebenfalls maschinell erfolgen. Bis dahin ist der schriftliche Widerruf vorgesehen.
Für die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats nutzen Sie Ihr systemuntersuchtes Entgeltabrechnungsprogramm und übermitteln den Datensatz Arbeitgeberkonto (DSAK) an Ihre AOK.
Verwenden Sie das SV-Meldeportal, dann folgen Sie diesen fünf Schritten:
- Wählen Sie das Formular „Meldung an die Krankenkasse zum Arbeitgeberkonto“
- Klicken Sie „02 Meldung von Änderungen der Arbeitgeberdaten“ an
- Tragen Sie die Betriebsnummer der Einzugsstelle ein: "AOK Bayern: 87880235"
- Scrollen Sie zum letzten Punkt „SEPA-Lastschriftmandat“ und ergänzen Ihre gewünschte Bankverbindung einschließlich Daten zum Kontoinhaber
- über „Senden“ wird das SEPA-Lastschriftmandat mit einem DSAK-Datensatz übermittelt
Ist die Übermittlung des SEPA-Lastschriftmandats in Ausnahmefällen nicht möglich, wenden Sie sich gerne mit dem ausgefüllten Formular an uns.
Fragen zum Beitragskonto
Das Beitragskonto ist in ständiger Bewegung. Sozialversicherungsbeiträge der Mitarbeiter, Erstattungen der Entgeltfortzahlung und andere Faktoren wirken sich laufend darauf aus.
Haben Sie Fragen zum Beitragskonto?
Um den Überblick zu behalten, können Sie als Arbeitgeber den jeweils aktuellen Stand bei der AOK abfragen.
Stand
Erstellt am: 13.12.2023
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