Online-Training Beschäftigung von Studierenden

Im interaktiven Online-Training der AOK erfahren Arbeitgeber, wie sie Beschäftigungen von Studierenden sozialversicherungsrechtlich richtig beurteilen.

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Inhalte des Online-Trainings

Studierende können als Werkstudenten angestellt werden. Der Verdienst ist hierbei grundsätzlich unerheblich und es fallen keine Beiträge zur Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Arbeitslosenversicherung an – das gilt für die Studierenden und auch für Sie als Arbeitgeber.

Folgende Themen werden im Online-Training interaktiv behandelt:

  • Grundsätze der Versicherungspflicht von beschäftigten Studierenden und Abgrenzung zu geringfügigen Beschäftigungen
  • Wer gilt als ordentlich Studierender?
  • Die Werkstudentenregelung: 20‑Stunden-Regelung und Ausnahmen (Wochenende, Semesterferien)
  • Was passiert, wenn ein Beschäftigter ein Studium aufnimmt?
  • Teilnehmer dualer Studiengänge und andere besondere Personenkreise
  • Meldungen
  • Krankenversicherung der Studenten

Für die Bearbeitung der Lerneinheit benötigen Sie circa 30 Minuten.

Viel Spaß und Erfolg.

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