Beiträge zur Sozialversicherung

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Beiträge zur Sozialversicherung

Arbeitgeber sind bei sozialversicherungspflichtig Beschäftigten dafür verantwortlich, die Beiträge zu berechnen und an die Einzugsstellen (gesetzliche Krankenkassen) zu zahlen. Die Krankenkassen erhalten von den Arbeitgebern die Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung (Krankenversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Pflegeversicherung) und leiten sie an die anderen Sozialversicherungsträger weiter.

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    28.11.2024 | Online-Seminar

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    20.12.2024 | Sozialversicherungsbeiträge

    Insolvenzgeldumlage steigt 2025

    Die Insolvenzgeldumlage steigt zum 1. Januar 2025 auf 0,15 Prozent. Damit ist der gesetzlich festgelegte Wert wieder in Kraft.
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    Alle Termine für Nachweise und Fälligkeit der Beiträge zur Sozialversicherung 2025 im Überblick.
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AOK-Broschüre: Minijobs

Über 7 Millionen Menschen arbeiten in einem Minijob. Bei der sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung wird zwischen zwei Arten von Minijobs unterschieden. Beide Varianten stellen wir Ihnen in dieser Broschüre vor.

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