Grundsätze des Beitragssystems
Die Krankenkassen ziehen als Träger der gesetzlichen Krankenversicherung den Gesamtsozialversicherungsbeitrag (Pflichtbeiträge zur Kranken- Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) ein und leiten die Beiträge entsprechend an die anderen Sozialversicherungsträger weiter. Sie sind vom Gesetzgeber als Einzugsstellen bestimmt. Die Höhe der meisten Beitragssätze legt der Gesetzgeber fest.
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Grundlagen für die Beitragsberechnung
Grundlagen für die Beitragsberechnung sind das Arbeitsentgelt, die Beitragszeit und der Beitragssatz. Exakte Vorgaben, wie sich die Beiträge berechnen, enthält die Beitragsverfahrensverordnung.