Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer

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Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer

Bei der Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland gelten die gleichen Regeln wie für inländische Beschäftigte. Kommen sie aus einem Nicht-EU-Staat, ist in der Regel ein Aufenthaltstitel für die Ausbildung oder die Beschäftigung notwendig.

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Broschüre: Fachkräfte aus dem Ausland

In der Broschüre stellen wir die wichtigsten gesetzlichen Regelungen bei der Einstellung und Beschäftigung von Fachkräften aus dem Ausland und deren praktische Bedeutung vor. 

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Wählbare Krankenkassen

Beschäftigte können eine Krankenkasse der gesetzlichen Krankenversicherung wählen – etwa die AOK des Wohn- oder des Beschäftigungsorts. An diese Wahl sind sie in der Regel ein Jahr lang gebunden.

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Ausübung des Krankenkassenwahlrechts

Wenn ein Mitglied bei Eintritt von Versicherungspflicht eine neue Krankenkasse wählt oder seine bisherige Krankenkasse bei unverändertem Versicherungsverhältnis wechseln möchte, gelten Fristen.

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Workation und grenzüberschreitende Telearbeit

Wenn Beschäftigte vorübergehend aus dem Ausland heraus für ihr Unternehmen in Deutschland tätig werden möchten, ist eine Entsendebescheinigung notwendig. Sonst folgt zwangsläufig die Konsequenz, dass das deutsche Sozialversicherungsrecht für sie nicht mehr gilt. Für Grenzgänger gibt es eigene Regeln. 

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