Entgeltfortzahlung und Ausgleichsverfahren
Entgeltfortzahlung und Ausgleichsverfahren
Im Entgeltfortzahlungsgesetz ist geregelt, wie lange ein Arbeitgeber das Entgelt seiner arbeitsunfähig erkrankten Beschäftigten mindestens weiterzahlen muss. Diese Belastung wird für Klein- und Mittelbetriebe durch das Ausgleichsverfahren zur Umlage U1 aufgefangen.
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Broschüre Entgeltfortzahlung und Ausgleichsverfahren
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