Krankenkassenwechsel ganz einfach
Immer wenn eine Versicherungspflicht neu entsteht, zum Beispiel bei einem Arbeitgeberwechsel, können gesetzlich Versicherte sofort ihre Krankenkasse neu wählen. Dafür genügt ein Antrag bei der neuen Krankenkasse. Es ist nicht notwendig, bei der alten Kasse zu kündigen. Auch die Dauer der Mitgliedschaft bei der bisherigen Krankenkasse spielt in diesem Fall keine Rolle. Arbeitgeber erhalten eine elektronische Mitgliedsbescheinigung von der Krankenkasse des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin.
Von Arbeitshilfen fürs Personalbüro bis zu BGF-Angeboten
Die AOK bietet umfassende digitale Angebote, um Mitarbeitenden im Personalbüro die tägliche Arbeit zu erleichtern. Als führende Krankenversicherung auf dem Gebiet der Betrieblichen Gesundheitsförderung kümmert sich die AOK außerdem mit maßgeschneiderten Konzepten um die körperliche und psychische Fitness der Beschäftigten sowie um gesundheitsförderliche Arbeitsbedingungen. Als Arbeitgeber können Sie von den zahlreichen Vorteilen der AOK profitieren: