Kurzarbeit

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Kurzarbeit

Kann im Betrieb vorübergehend nicht gearbeitet werden, soll Kurzarbeitergeld den Verdienstausfall der Beschäftigten teilweise ausgleichen. Es wird unterschieden zwischen konjunktureller und saisonaler Kurzarbeit. Der Arbeitgeber berechnet und zahlt das Kurzarbeitergeld. Bei der Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge und bei den Entgeltmeldungen gelten Besonderheiten. Neu hinzugekommen ist das Qualifizierungsgeld, das ähnlich funktioniert.

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