Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
§ 54 InsO
§ 54 InsO, Kosten des Insolvenzverfahrens
Kosten des Insolvenzverfahrens sind:
- 1. die Gerichtskosten für das Insolvenzverfahren;
- 2. die Vergütungen und die Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters, des Insolvenzverwalters und der Mitglieder des Gläubigerausschusses.
Persönlicher Ansprechpartner
E-Mail-Service
Bankdaten