Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Ausgleichsverfahren U1 und U2
Entgeltfortzahlung und Ausgleichsverfahren - Ausgleichsverfahren U1 und U2
Durch ein gesetzlich geregeltes Ausgleichsverfahren, die Entgeltfortzahlungsversicherung, werden die wirtschaftlichen Risiken im Krankheitsfall auf eine Gesamtheit vieler Klein- und Mittelbetriebe verteilt. Die rechtliche Grundlage bildet das Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG).
Den Arbeitgebern mit bis zu 30 Beschäftigten wird – abhängig vom gewählten Erstattungssatz – ein Teil ihrer Aufwendungen für die Entgeltfortzahlung an arbeitsunfähige Arbeitnehmer und Auszubildende erstattet (U1-Verfahren). Die Aufwendungen bei Mutterschaft der Beschäftigten werden grundsätzlich allen Arbeitgebern erstattet (U2-Verfahren). Die Arbeitgeber zahlen dafür die Umlagen. Die Höhe dieser Umlagen richtet sich nach dem Arbeitsentgelt der Arbeitnehmer.
Zuständige Krankenkasse
Die Entgeltfortzahlungsversicherung wird von der Krankenkasse durchgeführt, bei der der Arbeitnehmer krankenversichert ist. Für privat versicherte Arbeitnehmer führt diejenige Krankenkasse die Ausgleichsverfahren durch, die für die Entgegennahme der Renten- beziehungsweise Arbeitslosenversicherungsbeiträge zuständig ist. War der Arbeitnehmer noch nie bei einer deutschen Krankenkasse versichert, wählt der Arbeitgeber die für die Ausgleichsverfahren zuständige Krankenkasse. Für alle geringfügig Beschäftigten führt die Minijob-Zentrale die Entgeltfortzahlungsversicherung durch.
Beteiligte Arbeitgeber
Der Entgeltfortzahlungsversicherung U1 gehören die Arbeitgeber an, die regelmäßig nicht mehr als 30 Arbeitnehmer beschäftigen. Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes – Bund, Länder, Gemeinden und sonstige Körperschaften des öffentlichen Rechts – nehmen grundsätzlich nicht am Ausgleichsverfahren teil. Dasselbe gilt für Spitzenverbände der freien Wohlfahrt. Ebenfalls ausgeschlossen sind Hausgewerbetreibende.
Der Entgeltfortzahlungsversicherung U2 gehören grundsätzlich alle privaten und öffentlichen Arbeitgeber an.
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