Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Ziff. II.3.2.18. RS 2010/04
Ziff. II.3.2.18. RS 2010/04, Ausländische Saisonarbeitskräfte
Arbeitsentgelte ausländischer Saisonarbeitskräfte, die eine Entsende-Bescheinigung vorlegen, sind bei der Bemessung zur Umlage nicht zu berücksichtigen, da sie weiterhin den sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften ihres Heimatlandes unterliegen (vgl. VO (EG) 883/04 und 987/09, VO (EWG) 1408/71 und Abkommen über Soziale Sicherheit).
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