Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Ziff. 6.5. RS 2013/10
Ziff. 6.5. RS 2013/10, Versicherten- und Hinterbliebenenrenten aus privaten Unfallversicherungsverträgen
Die aus einem privaten Unfallversicherungsvertrag gezahlten Versicherten- und Hinterbliebenenrenten gehören in voller Höhe zu den Einnahmen zum Lebensunterhalt.
Kontakt zur AOK Bayern
Persönlicher Ansprechpartner
E-Mail-Service
Bankdaten